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Italien: Fahrverbot für bestimmte Winterreifen in den Sommermonaten

Bestimmte Winter- und Ganzjahresrreifen dürfen im Sommer in Italien nicht verwendet werden. Doch welche Reifen sind vom Verbot betroffen?

Stapel von Winterreifen
© ÖAMTC/Marc Wittkowski
  • Verbot gilt auch für Touristen aus Österreich
  • Reifen und Angaben im Zulassungsschein prüfen
  • Strafen ab 431 Euro drohen bei Nichtbeachtung

Von 16. Mai bis 15. Oktober dürfen in Italien nur Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem im Zulassungsschein festgesetzten Geschwindigkeitsindex (Zeile A13) entspricht. Wie Sie herausfinden, ob Sie ihre Reifen verwenden können, erfahren Sie hier.

Für welche Fahrzeuge gilt die Regelung?

Es sind grundsätzliche alle Kraftfahrzeuge und Anhänger betroffen. Nur Motorräder sind ausgenommen.

Die Regelung gilt nicht nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge, sondern auch für ausländische - somit müssen auch Touristen aus Österreich auf die richtige Verwendung der Reifen achten.

Welche Reifen sind vom Verbot betroffen?

In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Bauartgeschwindigkeit) hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung.

Eine Ausnahme davon gilt nur im Winter: Es dürfen dann auch Winter- und Ganzjahresreifen (MS, M + S, M&S, Schneeflocke- bzw. Bergsymbol) verwendet werden, die einen Niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als im Zulassungsschein vorgesehen ist. Zusätzlich muss in diesem Fall ein Geschwindigkeitsaufkleber angebracht werden.

Wo findet man den Geschwindigkeitsindex?

Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem Reifen zu finden und zu interpretieren. Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung "225/55 R17 H" der Buchstabe "H" für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen von 210 km/h hindeutet. Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W oder Y üblich.

Der Eintrag im Zulassungsschein (Zeile A13) muss entweder mit dem Reifen übereinstimmen, oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen.

Beispiel:

Bauartgeschwindigkeit 170 km/h, eingetragener Geschwindigkeitsindex H (210 km/h). Zwischen 16. Mai und 15. Oktober müsste der Reifen (egal, ob Sommer- oder Winterreifen) mindestens "H" entsprechen. Im der restlichen Zeit (Winter) dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M+S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze „Q“ (inklusive) aufgezogen werden, keinesfalls weniger!

Geschwindigkeitsindex Reifen

Folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welcher Buchstabe welcher maximalen Höchstgeschwindigkeit entspricht.

GeschwindigkeitsIndex Zulässige Höchstgeschwindigkeit im km/h
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR

über 240

Wie hoch ist die Strafe bei Nichtbeachtung?

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 430 und 1.731 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.

Quelle: ÖAMTC, ADAC, Landesamt für Kraftfahrzeuge der Provinz Bozen

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