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Großbritannien: Einreise nur mit elektronischer ETA

Ab 2. April benötigen Reisende nach Großbritannien zusätzlich zu einem Reisepass auch eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Wie Sie diese rechtzeitig beschaffen, erfahren Sie hier. 

Ein Bildschirm, der eine britische Flagge mit dem Schrifzug ETA Electronic Travel Authorization zeigt, und eine Hand, die den Bildschirm berührt
Großbritannien © AdobeStock

Reisende aus Österreich, benötigen für Reisen ins Vereinigte Königreich - nach England, Schottland, Wales und Nordirland - die elektronische Einreisegenehmigung ab 2. April 2025, die Beantragung ist seit 5.3. möglich. Da die Beantragung mind. 72 h dauert, wird Reisenden empfohlen, sich zeitgemäß darum zu kümmern.

Die ETA-Registrierung muss für jeden einzelnen Reisenden (auch Kinder), unabhängig von der Einreiseart (Flug, Fähre, etc.) gesondert durchgeführt werden. Keine ETA benötigen lediglich Flugreisende, die in Großbritannien nur umsteigen und dabei den Transitbereich des Airports nicht verlassen. Ein solcher Transit ist nur in London-Heathrow und Manchester möglich, bei ersterem Flughafen jedoch nicht bei allen Terminalwechseln. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Fluglinie, ob es sich bei der Zwischenlandung um einen Flughafentransit ohne Grenzkontrolle (= airside transit) handelt. In allen anderen Fällen des Transits wird ein ETA benötigt.

Die Beantragung der ETA ist ausschließlich online möglich:

  • über das Portal der Regierung
  • dort finden Sie auch die Verlinkung zur offiziellen ETA-App für Google und iOS

Dabei sind persönliche Daten einzugeben, ein Foto des Reisepasses hochzuladen (Seite mit den persönlichen Daten und gut erkennbar) und Fragen zur Reise zu beantworten. Zusätzlich ist ein weiteres Passfoto nötig. Zudem wird aktuell eine Bearbeitungsgebühr von gerundet 12,- Euro (10 £) erhoben (Stand März 2025), die mit einer Kreditkarte, Google oder Apple Pay bezahlt werden muss. Die Bearbeitungsgebühr die Gebühr soll im Laufe des Aprils auf 16 Pfund erhöht werden.

Die Bearbeitung eines Antrags soll innerhalb von 72 Stunden erfolgen, die Genehmigung wird dann per E-Mail zugestellt. Die ETA hat generell eine Gültigkeit von zwei Jahren (sofern das Reisedokument, mit dem die ETA beantrag worden ist, noch gültig ist) und kann auch für mehrfache Reisen (Geschäftsreisen, Urlaubsreisen, Besuche bei Familie und Freunden und kurze Studien­aufenthalte) nach England, Schottland, Nordirland oder Wales für jeweils bis zu sechs Monaten genutzt werden. Im Falle, dass ein ETA-Antrag abgelehnt wird, muss der Reisende einen herkömmlichen Visumantrag stellen und auf die Genehmi­gung warten, bevor er in das Vereinigte Königreich einreisen kann. Gegen die Ablehnung eines ETA-Antrages kann kein Einspruch eingelegt werden.

ÖAMTC Tipp: Beantragen Sie die ETA-Reisegenehmigung nur direkt auf der offiziellen Website der zuständigen britischen Behörde durch. Im Internet gibt es zahlreiche kommerzielle Anbieter, die jedoch hohe Gebühren verrechnen!

Natürlich informieren die Mitarbeiter:innen in den ÖAMTC Reisebüros bei Buchung immer über die entsprechenden Einreisebedingungen und sind auch gerne bei Unklarheiten behilflich, allerdings ist letztendlich jeder Reisende für alle für die Einreise benötigten Dokumente selbst verantwortlich.

Bezüglich Einreise nach Gibraltar, in die Crown Dependencies (Jersey, Guernsey, Isle of Man) und in die britischen Überseegebiete gelten andere Einreisevorschriften. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise über die geltenden Einreisevoraussetzungen. Für die direkte Einreise in die „Crown Dependencies“ (Jersey, Guernsey, Isle of Man) ohne zuvor über des Vereinigte Königreich zu transitieren (z. B. mittels direkter Anreise mit der Fähre Frankreich – Jersey) über wird es ab Oktober 2025 eine eigene ETA für diese Crown Dependencies geben.

 

Quelle: ADAC, BMEIA

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