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Frankreich

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Paris. 
Fläche 551.500 km²
Einwohner ca. 67,8 Mio. (inkl. französischer Überseegebiete)
Kfz-Kennzeichen F
Stromspannung Reisestecker nicht erforderlich.
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +33
Sprache Französisch
Mini-Dolmetscher
Währung Euro
EU-Land Frankreich ist Mitglied der europäischen Union
Nachbarländer
Screens Meine Reise App ÖAMTC

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Gut zu wissen: Der Reisepass oder Personalausweis müssen als Identitätsnachweis ständig mitgeführt werden.

Für die Einreise in die französischen Überseegebiete gelten abweichende Bestimmungen.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch für die Reise finden Sie hier. Weitere Tipps gibt es im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

ÖAMTC

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Zwischen Frankreich und Belgien, Deutschland, Italien und Spanien herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt Identitäts- und Warenkontrollen durchzuführen.

Grenzkontrollen werden jedoch an den Grenzen zur Schweiz durchgeführt.

Vor Ort

Wetter

Dauerhafte Umweltzonen - ZFE-m

Dauerhafte Umweltzonen ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité) für Pkw gibt es bisher in Paris, Grenoble (ab 1. Juli 2023), Lyon, Marseille, Montpellier, Nizza, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse, weitere Städte sollen folgen. In diese Zonen dürfen Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten nur mit einer Crit‘Air-Plakette der entsprechenden Kategorie einfahren. Beginn und Ende der Umweltzonen sind durch Schilder gekennzeichnet.

Temporäre Umweltzonen - „Circulation différenciée“

Diese Umweltzonen gelten nur bei Überschreitung bestimmter Schadstoff-Grenzwerte und werden lokal durch elektronische Anzeigen, Meldungen in Medien sowie auf dieser Karte bekanntgegeben. Meist werden zuerst die Tempolimits reduziert, bevor Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette bzw. in weiterer Folge für bestimmte Kategorien der Plakette ausgesprochen werden. Temporäre Umweltzonen gibt es u.a. in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet.

Umweltplakette "Crit'Air"

Zum Befahren einer Umweltzone wird die kostenpflichtige Umweltplakette "Crit'Air" (certificat qualité de l'air) benötigt. Die Plakette ist für ganz Frankreich einheitlich und gilt in allen Umweltzonen. Keine Umweltplakette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen und Oldtimer. Für sie gibt es keine Sonderregelungen.

Die sechs verschiedenen Aufkleber sind nach Abgasklassen gestaffelt (grün bis grau) und sind innen an der Windschutzscheibe oder am Motorrad sichtbar anzubringen. Die Plaketten sind fahrzeugbezogen und gelten zeitlich unbegrenzt. Auf dieser Seite, können Sie berechnen welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug benötigt, und/oder konsultieren Sie die Klassifizierungstabelle.

Folgende Grafiken veranschaulichen die Zuordnung der Plaketten zusätzlich (Infos in französischer Sprache):

Bestellung der Vignette
Die Umweltplakette kostet für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge 4,76 Euro (inklusive Versand), und kann nur online bestellt und mit Kreditkarte bezahlt werden. Eine Schritt für Schritt Bestellanleitung finden Sie auf diesem Link (siehe City-Maut / Umweltplaketten) oder in diesem pdf.

Die FAQ (häufig gestellte Fragen) und das Kontaktformular des Umweltministeriums finden Sie hier.

Menschen mit Behinderung
Auch für Fahrzeuge mit einem Behindertenausweis oder einer Behindertenparkberechtigung wird eine Umweltplakette benötigt. Allerdings sind diese Fahrzeuge nicht von den Einfahrtbeschränkungen bzw. Fahrverboten betroffen.

Oldtimer
Für im Ausland zugelassene Oldtimer gibt es keine generelle Ausnahme von der Plakettenpflicht. Da Sonderregelungen aber lokal von der jeweils zuständigen Gemeinde beschlossen werden können, sollte man sich gegebenenfalls direkt vor Ort informieren. Für Paris kann beispielsweise eine Ausnahmegenehmigung bei der Polizeipräfektur Paris beantragt werden.
Mehr Infos: www.certificat-air.gouv.fr

Details zu den Umweltzonen:

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
  • Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten. Gelde Zick-Zack Linien signalisieren Bushaltestellen. In Paris steht die gelbe X-Markierung für Ladezonen.
  • Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
  • Weiße Bodenmarkierungen mit dem Schriftzug "payant" sind gebührenpflichtig.
  • Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
  • Im Ortsgebiet ist das Abstellen von Fahrzeugen nur in Fahrtrichtung erlaubt. In Wohngebieten ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird. Fahrzeuge dürfen nicht länger als an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unverändert abgestellt sein.
  • Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.

Mehr Infos zum Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,2 Promille in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes

Radfahrer

Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Radfahrer müssen nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb der Ortschaften eine Warnweste tragen.

Winterausrüstung

Winterreifen: In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Winterreifen (M+S Kennzeichnung) müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm aufweisen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt.

Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar.

Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.

Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Spikereifen: Für Kfz bis 3,5 t hzG von 1. November bis 31. März erlaubt (je nach Département abweichende Zeiträume möglich). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h. Ein weißer Aufkleber mit der schwarzen Aufschrift „90“ ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.

Zusätzliche Infos

  • Motorräder: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.

Gut zu wissen: Die in Frankreich angewandte Norm ECE 22.06 betrifft nur die Hersteller und Verkäufer von Motorradhelmen. Die Helme nach der Norm ECE 22.05 dürfen weiterhin verwendet werden.
Zur Erinnerung: Ein Motorradhelm sollte im Durchschnitt alle fünf Jahre ausgetauscht werden.

  • Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40-90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
  • Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
  • Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
  • Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
  • Telefonieren am Steuer: Ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt, bei der die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren oder Musik hören ist beim Fahren generell verboten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos Fahrradträgern fürs Auto
  • Wohnmobile über 3,5 t hzG: Alle Kfz über 3,5 t (auch Wohnmobile) benötigen an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck spezielle Toter-Winkel-Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Insgesamt werden drei Aufkleber benötigt, je einer auf Fahrer- und Beifahrerseite sowie einer am Heck (beim ÖAMTC erhältlich, ausgenommen in Kärnten und der Steiermark). Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne sind nur dann betroffen, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein hzG von mehr als 3,5 t haben. Mehr Infos
    Wohnmobile zwischen 3,5 und 12 t hzG benötigen außerdem Aufkleber am Heck, die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 80 außerorts, 100 auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen anzeigen. Die Aufkleber müssen im Durchmesser mind. 20 cm groß und die Zahlen in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund mind. 15 cm groß sein. Anzubringen sind sie entweder horizontal nebeneinander oder vertikal übereinander in aufsteigender Reihenfolge 80 - 100 - 110.
  • Reservierte Fahrspuren für Fahrgemeinschaften und besondere Kfz: Eine weiße Raute als Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen mit blauem Hintergrund kennzeichnet Fahrspuren, die Fahrzeugen mit mind. zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und besonders emissionsarmen Kfz (Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen, aber keine Hybridfahrzeuge) vorbehalten sind. Auf Zusatztafeln kann die Mindestanzahl an Insassen im Fahrzeug angegeben werden. Diese Maßnahme ist ein Verkehrsversuch, der bereits in den Metropolregionen Lyon, Grenoble, Straßburg, Nantes und Rennes zur Anwendung kommt. Weitere Städte sollen folgen. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe in Höhe von 135 Euro. Mehr Infos

Zusatztafeln & Hinweisschilder

Französisch Deutsch
Toutes Directions = alle Richtungen
Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits)
Ralentir = langsam fahren
Centre Ville = zur Stadtmitte
Déviation = Umleitung
Passage interdit = Durchfahrt verboten
Serrez à droite = Rechts halten
Vous n'avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt
Fin d'interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Sehenswertes

Frankreich, ein Land der Kultur und Vielfalt, bezaubert mit abwechslungsreichen Regionen und bedeutenden Städten. Paris, die Hauptstadt, beeindruckt mit dem Eiffelturm und dem Louvre. Die Provence lockt mit Lavendelfeldern, die Côte d'Azur mit mediterranem Flair. Das historische Avignon und das charmante Aix-en-Provence sind Höhepunkte. Lyon, die kulinarische Hauptstadt, fasziniert mit ihrer Gastronomie. An der Atlantikküste beeindrucken Bordeauxs Weingüter und die Strände der Bretagne. Frankreichs Schätze versprechen unvergessliche Erlebnisse für jeden Besucher.

Beliebte Regionen

Beliebte Städte

ÖAMTC Reise-Infoset

Reise Infoset ÖAMTC

Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für Frankreich das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.