Frankreich
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Paris. |
Fläche | 551.500 km² |
Einwohner | ca. 67,8 Mio. (inkl. französischer Überseegebiete) |
Kfz-Kennzeichen | F |
Stromspannung | Reisestecker nicht erforderlich. |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +33 |
Sprache | Französisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | Euro |
EU-Land | Frankreich ist Mitglied der europäischen Union |
Nachbarländer |

ÖAMTC App Meine Reise
Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Vor der Reise
Personaldokumente
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Reisedokumente
Ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Kinder
Ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters bei. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
- Österreichischer Führerschein
- Zulassungsschein
- Benützungsbewilligung in französischer Sprache, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich)
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Reisegepäck
Einreise
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:
Zigaretten | 200 Stk. |
Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g) | 100 Stk. |
Zigarren | 50 Stk. |
Rauchtabak | 250 g |
Spirituosen | 10 l |
andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol | 20 l |
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) | 90 l |
Bier | 110 l |
Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen Vorschriften beschränkt oder verboten sein.
Wird über ein Nicht-EU-Land eingereist, gelten andere Bestimmungen.
Mehr Infos: www.douane.gouv.fr
Rückreise nach Österreich
Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reiseinformation "Praktische Reisehinweise", welche an jedem ÖAMTC Stützpunkt erhältlich ist.
Mehr Infos:www.oeamtc.at/reiseservice/zoll
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen. Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen, Nachweispflichten etc. finden Sie
- für Europa unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium oder im IATA Travel Centre
- für die Wiedereinreise nach Österreich unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Die Einfuhr gefährlich eingestufter Hunde ist entweder verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich.
Mehr Infos: https://at.france.fr/de/nuetzliche-tipps/mit-dem-hund-nach-frankreich
Gut zu wissen: Bei Einreise über Nicht-EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Nordafrika) muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) ein Tollwut-Antikörper durchgeführt werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
Mehr Infos zum Tollwut-Antikörpertest: www.ages.at/themen/krankheitserreger/tollwut
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Gemäßigtes Klima im Norden, im Nordosten Kontinentalklima. Niederschläge ganzjährig, Schneefall im Winter.
Im Osten und im Zentrum herrscht kontinentales Klima mit Föhnwinden im Osten, die die Temperaturen im Sommer stark ansteigen lassen.
Mittelmeerklima im Südosten und Süden, an der Riviera, in der Provence und Roussillon.
In den Gebirgsregionen über 600 ü.M. herrscht alpines Klima. Heftige Schneefälle im Winter. Die französischen Pyrenäen sind für fast permanenten Sonnenschein bekannt.
Feuchtes Küstenklima an der Westküste können sehr warm und sonnig bis frisch sein, Niederschläge ganzjährig.
Paris bereist man am besten im Frühling, im Herbst und im Winter. Die französische Mittelmeerküste ist am attraktivsten zwischen März und Oktober. Wintersportler kommen in den Skigebieten der französischen Alpen und der Pyrenäen von Dezember bis April auf ihre Kosten.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Von Österreich aus erreicht man Frankreich je nach Zieldestination über Deutschland oder die Schweiz bzw. Italien.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
In Frankreich gibt es nahezu 80 Flughäfen, davon zählen zu den zehn größten:
- Flughafen Paris Charles de Gaulle
- Flughafen Paris Orly
- Flughafen Nizza
- Flughafen Lyon Saint-Exupéry
- Flughafen Marseille Provence
- Flughafen Toulouse-Blagnac
- Flughafen Bâle-Mulhouse
- Flughafen Bordeaux
- Flughafen Nantes Atlantique
- Flughafen Paris Beauvais-Tillé
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Inlandsflüge
Aufgrund des dichten Netzes an Flughäfen und der Größe des Landes gibt es regelmäßige Inlandsflüge, beispielsweise von Paris aus u.a. nach:
- Korsika (Ajaccio, Bastia und Calvi)
- Avignon
- Biarritz
- Bordeaux
- Brest
- Lyon
- Marseille
- Nancy
- Montpellier
- Nantes
- Nizza
- Rennes
- Strasbourg
- Toulouse
Der Großteil der Inlandsflüge wird von der französischen Fluggesellschaft Air France durchgeführt.
Mit der Fähre
Fährfahrten nach Frankreich können von Großbritannien und Irland, den Kanal-Inseln, Marokko, Algerien und Tunesien angetreten werden.
Regelmäßig verkehrende Fähren sind:
- Brittany Ferries
- DFDS Seaways
- P&O Ferries
- Irish Ferries
- Grandi Navi Veloci
- Algerie Ferries
- Corsica Linea
- CTN Ferries
Häufige Fährfahrten
- Plymouth (England) - Roscoff: 5 Stunden
- Portsmouth (England) - Cherbourg: 3 Stunden
- Newhaven (England) - Dieppe: 4 Stunden
- Dover (England) - Dunkerque: 2 Stunden
- Rosslare (Irland) - Roscoff: 17,5 Stunden
- Dublin (Irland) - Cherbourg: 20 Stunden
- Algiers, Bejaia, Oran, Skikda - Marseille: 20 bis 27 Stunden
- Algerien
- Tunis (Tunesien) - Marseille: 23 Stunden
Die Fähren dienen sowohl der Personen - als auch der Fahrzeugbeförderung
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Fähren im Inland
Regelmäßige Fährschiffverbindungen gibt es von Marseille, Nizza und Toulon zu den Häfen der Insel Korsika. Für die Sommermonate ist rechtzeitige Buchung notwendig.
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Frankreich über Deutschland oder die Schweiz gut erreichbar. (Dauer mindestens 16 Stunden)
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet Busverbindungen in die größten französischen Städte an. Viele Destinationen werden nur mit einem Umstieg erreicht, manche erreicht man direkt. Mit einer Dauer von mindestens 19 Stunden ist zu rechnen.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die französische Staatsbahn SNCF ist in fünf Nahverkehrsverbunde aufgeteilt. Ihr Schienennetz umfasst 34.200 km.
Der TGV INOUI (Train à Grande Vitesse) verkehrt mit bis zu 300 km/h zwischen Paris und der Bretagne, Straßburg sowie Südfrankreich. Für Paris-Lille braucht der TGV 1 Std., von Paris nach Marseille 3 Std., nach Bordeaux 2 Std. (InOui) und nach Toulouse 4 Std. 8 Min.
LGV Atlantique, verbindet Paris mit Rennes und Nantes in der Bretagne, mit Bayonne und Toulouse im Südwesten Frankreichs und mit Bordeaux und La Rochelle in der Region Bordeaux.
TGV L'Océane (InOui) verbindet Paris mit Bordeaux in 2 Std. 4 Min.
TGV Bretagne-Pays-de-la-Loire verbindet Paris mit Rennes in 1 Std. 25 Min.
OUIGO-Züge sind die Low-Cost-Version der TGV-Züge. Sie fahren u.a. zwischen Paris und Straßburg, Bordeaux, Toulouse, Avignon, Nantes und Lyon. Ihr Netz wird ständig erweitert.
Intercités-Nachtzüge der SNCF fahren auf den Strecken Paris - Nizza (Fahrtdauer: ca. 12 Std.), Paris - Rodez / Latour-de-Carol / Cerbère und Paris - Briançon.
Reservierungen sind grundsätzlich erforderlich. Fahrkarten müssen stets vor Fahrtantritt an den orangefarbenen Automaten am Anfang des Bahnsteigs entwertet werden. Wurde dies vergessen, sollte sich der Reisende an einen Kontrolleur wenden, um sich eine mögliche Geldbuße zu ersparen.
Fahrkartenkauf:
Es gibt zahlreiche Sonderfahrkarten für Familien, Kinder und Jugendliche. Generell richten sich die Fahrpreise nach Reisetag und Tageszeit, je nach dem ob diese in der Hauptverkehrszeit liegen oder nicht. Nähere Informationen sind den Fahrplänen zu entnehmen, die bei der SNCF erhältlich sind.
Fahrpreissystem: Die Fahrpreise der französischen Staatsbahn sind nach Farben aufgeschlüsselt:
Für ausländische Reisende gibt es die unterschiedlichsten Reiseangebote zu günstigen Preisen (Europass, Eurodomino, Interrail etc.), die man sich vor der Abreise in seinem Heimatland besorgen muss.
Weitere Angebote: Busreisen und Ausflüge in ganz Frankreich, Auto- und Fahrradvermietung.
Informationen: Nähere Auskünfte über alle Angebote erteilt die SNCF. Allgemeine Informationen, Auskünfte über Fahrpreise und Zugverbindungen sowie Fahrpläne sind von den DB-, ÖBB- und SBB-Agenturen erhältlich, die auch gern Reservierungen entgegennehmen.
Bus
Die Busverbindungen im örtlichen Nahverkehr außerhalb der Städte sind relativ gut. Informationen und Fahrpläne sind nur vor Ort erhältlich.
Fernreisebusse, die innerhalb von Frankreich fahren, sind u.a. Flixbus, Blablabus und Eurolines.
In den Städten
Die städtischen Nahverkehrssysteme sind ausgezeichnet. Die Busverbindungen in allen größeren Städten sind gut. Busse fahren im Allgemeinen von 05.30 Uhr-20.30 Uhr. Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und U-Bahnen wie in Marseille und Paris ergänzen das Verkehrsnetz. Lyon hat auch eine Zahnradbahn. Der erste fahrerlose, automatische Zug der Welt verkehrt in Lille, das auch Straßenbahnlinien hat. St. Etienne und Nantes haben ein Straßenbahnnetz, und in Grenoble, Limoges und Nancy verkehren Oberleitungsbusse. Es gibt Einzelfahrscheine, Wochen- und Monatskarten.
Paris hat eines der besten Verkehrsnetze der Welt. Die Pariser Verkehrsbetriebe, RATP, betreiben den öffentlichen Nahverkehr (Busse, U- und S-Bahnen) im Großraum Paris. In vielen Teilen der Innenstadt ist Parken verboten bzw. die Parkzeit begrenzt (Zone bleue) und im Allgemeinen kostenpflichtig. In ganz Paris und am Stadtrand gibt es jedoch gebührenpflichtige Parkhäuser, in denen online Parkplätze reserviert werden können.
Taxi
Taxis sind in Frankreich überall verfügbar.
Schiff & Fähren
Frankreichs schiffbare Wasserwege umfassen 8500 km.
Ausflugsboote können mit oder ohne Besatzung gemietet werden. Das Angebot reicht von kleinen Motorbooten bis zu umgebauten Lastkähnen (Péniches), die bis zu 24 Personen beherbergen können und eine achtköpfige Besatzung benötigen. In manchen Gegenden kann man »Hotelboote« mieten; große, umgebaute Lastkähne mit Unterkunftsmöglichkeiten und Restaurants. Preis und Komfort je nach Wunsch und Geldbeutel.
Hausboote sind ebenfalls eine Gelegenheit, die wunderschönen Flusslandschaften Frankreichs zu entdecken und zu genießen. Mit jeder Schleuse, die man passiert, lernt man das Land besser kennen. Weitere Informationen erteilen die nationalen und regionalen Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
Bootsfahrten bieten sich vor allem nordöstlich von Paris an. Hier sind die meisten schiffbaren Flüsse durch Kanäle verbunden.
Die besten Routen sind auf
- der Seine von Auxerre nach Le Havre (es muss jedoch mit gewerblichem Schiffsverkehr gerechnet werden);
- auf der Rhône (es empfiehlt sich, flussabwärts von Avignon die Dienste eines Lotsen in Anspruch zu nehmen. Die Schiffe der Viking Flusskreuzfahrten fahren auf der Seine, der Rhône und der Saône, A-Rosa und Lüftner Cruises fahren auf Rhône und Saône);
- in den Regionen Bretagne und Loire auf den Flüssen Vilaine, Loire, Mayenne und Sarthe mit ihren Verbindungskanälen.
Kanäle verbinden Rhein, Mosel und ihre Nebenflüsse im Nordosten;
in Burgund durchfließen die Saône und viele wunderschöne alte Kanäle das Land.
Die Region Midi (einschließlich des Canal du Midi, der den Atlantik mit dem Mittelmeer verbindet und zum Weltnaturerbe gehört) ist ebenfalls ideal für Bootsfahrten.
Die Website des französischen Segelverbandes (www.ffvoile.org) informiert Hafen für Hafen über den Gezeitenkoeffizienten.
Staatlich betriebene Autofähren, so genannte BACs, verbinden die größeren Inseln an der Atlantikküste mit dem Festland, sie durchkreuzen auch regelmäßig das Gironde-Delta.
Passagier- und Autofähren der Corsica Linea (www.corsicalinea.com) verkehren zwischen der Insel Korsika und dem französischen Festland. Die Schiffe verbinden Marseille mit Ajaccio, Porto Torres, Porto Vecchio, Bastia und Ile Rousse.
Im Programm der Corsica Ferries (www.corsica-ferries.de) sind bis zu 30 Fährpassagen pro Tag zwischen Korsika und Nizza, Toulon, Savona, Piombino und Livorno nach Ajaccio, Bastia, Calvi. Schnellere Überfahren sind mit dem Mega Express möglich.
Grenzübergänge
COVID-19-Hinweis
Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Zwischen Frankreich und Belgien, Deutschland, Italien und Spanien herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt Identitäts- und Warenkontrollen durchzuführen.
Grenzkontrollen werden jedoch an den Grenzen zur Schweiz durchgeführt.
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
Es gibt Mautpflicht. Je nach gefahrener Strecke sind Mautgebühren zu bezahlen. Ausnahmen gelten z.B. für die Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Bezahlung
Bei der Auffahrt auf die Autobahn muss an der Mautstation ein Ticket gezogen werden, das bis zum Verlassen der Autobahn aufzuheben ist. Auf einigen Teilstrecken ist an der Mautstation eine Pauschalgebühr unabhängig von der gefahrenen Strecke zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt in der Regel an Automaten in bar oder mit Kreditkarte. An manchen Zahlstellen kann das abgezählte Geld in einen Trichter eingeworfen werden (Betrag wird rechtzeitig angezeigt). Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit und Personal gekennzeichnet. Spuren mit grünem Pfeil stehen für alle Fahrzeugkategorien offen. Mit Personal besetzte Zahlstellen sind am entsprechenden Piktogramm erkennbar. An den automatischen „cb“-Schaltern ("carte bancaire") kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden. Die mit „t“ gekennzeichneten Zahlstellen sind Kunden des Télépéage-Systems vorbehalten.
Télépéage-System
Um die „t“-Spuren nutzen zu können, ist ein Transponder (siehe nächster Absatz) notwendig, der online bestellt werden kann. Damit können die Mautstationen ohne anzuhalten passiert werden, die Abrechnung der Einzelbeträge erfolgt über Kreditkarte.
Mehr Infos: www.telepeagelibert.com
Mautboxen
Mit speziellen Mautboxen, die an der Windschutzscheibe anzubringen sind, können in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien die für die elektronische Bezahlung vorgesehenen Mautspuren genutzt werden. Die Mautgebühr wird automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte oder Konto) abgebucht, ohne an der Mautstation anhalten zu müssen. Die erforderlichen Mautboxen sind bei folgenden Anbietern erhältlich:
ÖAMTC Vorteil
ÖAMTC Mitglieder erhalten beim Kauf einer Mautbox von maut1.de einen Rabatt von 10% auf die Jahresmietgebühr und kostenlosen Versand.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/vorteilspartner
Gut zu wissen: An den automatischen Zahlstellen können fehlerhafte elektronische Höhenmessungen bei Wohnmobilen und Gespannen mit Dachgepäck zu Einstufungen in eine zu hohe Kategorie führen. Es wird dringend geraten, die Kategorie sofort zu überprüfen und bei Bedarf per Knopfdruck über die Gegensprechanlage Hilfe durch das Mautpersonal anzufordern.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Fahrzeugkategorien
Klasse | Beschreibung |
Klasse 1 | Kfz bis 3,5 t hzG (auch mit Anhänger) mit einer Höhe von max. 2 m |
Klasse 2 | Kfz bis 3,5 t hzG (auch mit Anhänger) mit einer Höhe zwischen 2 und 3 m (z.B. Wohnmobil, Wohnwagengespann) |
Klasse 3 | Kfz mit mehr als 3,5 t hzG oder mit einer Höhe von über 3 m |
Klasse 4 | Kfz mit mehr als 2 Achsen* und einer Höhe von über 3 m oder mehr als 3,5 t hzG, Gespanne mit einer Höhe von über 3 m oder einem Zugfahrzeug mit mehr als 3,5 t hzG |
Klasse 5 | Motorräder (auch mit Beiwagen) und Trikes |
* Tandemachsen werden als zwei Einzelachsen gezählt.
Gut zu wissen: Dachladungen wie Dachboxen, Fahrradträger, Antennen etc. werden nicht eingerechnet, feste Aufbauten wie die Aggregate von Klimaanlagen hingegen schon.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Tunnel & Brücken
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorrad (auch mit Beiwagen) | 31,70 EUR | 39,80 EUR |
Kfz und Gespann, Vorderachsenhöhe unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m | 48,- EUR | 59,80 EUR |
Kfz und Gespann, Gesamthöhe max. 3 m | 63,50 EUR | 79,80 EUR |
* Rückfahrkarte 7 Tage gültig
Mehr Infos: www.tunnelmb.com, www.sftrf.fr/uk
Tunnel/Brücke | Mehr Infos |
Tunnel Maurice Lemaire | https://voyage.aprr.fr |
Tunnel de Puymorens | www.autoroutes.fr |
Tunnel Prado Carénage und Prado Sud Marseille | https://en.tunnelprado.com |
Tunnel Duplex A86 | www.duplexa86.fr |
Viadukt von Millau | www.leviaducdemillau.com/en |
Pont de Normandie und Pont de Tancarville | www.pontsnormandietancarville.fr |
Pont de I‘lle de Ré | www.pont-ile-de-re.com |
Eurotunnel (Bahnverladung) | www.eurotunnel.com |
Fahrverbote & Umweltzonen
In Frankreich gibt es in mehreren Städten und Départements Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Manche bestehen dauerhaft (genannt ZFE-m = Zone à Faibles Émissions mobilité), andere nur zeitweise bei Luftverschmutzungsalarm (genannt „Circulation différenciée“; früher auch ZPA, Zone de Protection de l‘Air). Zum Befahren der Umweltzonen wird die kostenpflichtige Umweltplakette „Crit‘Air“ (certificat qualité de l‘air) benötigt.
Dauerhafte Umweltzonen - ZFE-m
In diesen Zonen gilt die Zufahrtsbeschränkung ständig, es sind aber zeitliche Ausnahmen vom Fahrverbot (z.B. an Wochenenden) möglich. Die Zonen sind durch Schilder gekennzeichnet. Eine dauerhafte Umweltzone für Pkw gibt es bislang nur im Stadtgebiet von Paris sowie seit 1. Jänner 2022 in der Metropolregion Straßburg. Weitere Zonen gibt es in den Städten und Ballungsräumen Grenoble, Lyon, Reims, Rouen und Saint-Étienne, dort sind allerdings nur Lkw betroffen.
Temporäre Umweltzonen - „Circulation différenciée“
Diese Zonen gelten nur temporär bei Überschreitung bestimmter Schadstoff-Grenzwerte und werden durch elektronische Anzeigen bekanntgegeben. Umweltzonen gibt es in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Meist erfolgen zuerst reduzierte Tempolimits, bevor Fahrverbote ausgesprochen werden.
Gut zu wissen: In zahlreichen weiteren, französischen Städten und Départements ist die Einführung von Umweltzonen geplant. Reisende sollten sich daher vor Reisebeginn über die aktuelle Lage in der betreffenden Region informieren und gegebenenfalls rechtzeitig die Umweltplakette bestellen.
Downloads
Umweltzonen Frankreich (Stand März 2022)Umweltplakette "Crit'Air"
Für die Fahrt in eine Umweltzone ist eine Umweltplakette (die sogenannte "Vignette Crit'Air") erforderlich. Die Plakette ist für ganz Frankreich einheitlich und gilt in allen Umweltzonen. Keine Umweltplakette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen und Oldtimer. Für sie gibt es keine Sonderregelungen.
Die sechs verschiedenen Aufkleber sind nach Abgasklassen gestaffelt (grün bis grau) und sind innen an der Windschutzscheibe oder am Motorrad sichtbar anzubringen. Die Plaketten sind fahrzeugbezogen und gelten zeitlich unbegrenzt. Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug benötigt, können Sie hier berechnen oder dieser Übersicht entnehmen.
Folgende Grafiken veranschaulichen die Zuordnung der Plaketten zusätzlich (Infos in französischer Sprache):
Bestellung der Vignette
Die Umweltplakette kostet für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge 4,51 Euro (inklusive Versand), kann nur online bestellt (https://www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu) und mit Kreditkarte bezahlt werden. Eine Schritt für Schritt Bestellanleitung finden Sie hier.
Fragen zur Umweltplakette und dem Bestellprozess können über das Kontaktformular https://certificat-air.gouv.fr/contact/formulaire an das Umweltministerium gerichtet werden.
Menschen mit Behinderung
Auch für Fahrzeuge mit einem Behindertenausweis oder einer Behindertenparkberechtigung wird eine Umweltplakette benötigt. Allerdings sind diese Fahrzeuge nicht von den Einfahrtbeschränkungen bzw. Fahrverboten betroffen.
Mehr Infos: www.certificat-air.gouv.fr
Details zu den Umweltzonen:
Paris
Dauerhafte Umweltzone ZFE-m
Gebiet
Die dauerhafte Umweltzone ZFE-m umfasst das Stadtgebiet innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique) sowie den überwiegenden Teil der angrenzenden Gemeinden innerhalb des äußeren Autobahnrings A86. Der Boulevard périphérique und die A86 selbst sind nicht Bestandteil der Umweltzone. In die Zone einfahren dürfen nur Fahrzeuge mit folgender Plakette:
- mindestens die orange Crit´Air-Plakette Nr. 3 (benzinbetriebene Pkw Euro 2, dieselbetriebene Pkw Euro 4)
Ab 1. Juli 2022 sollen voraussichtlich nur noch Fahrzeuge mit der Crit' Air 2 Plakette einfahren dürfen.
Fahrverbotszeiten
Die Umweltzone ist von Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr in Kraft und mit Schildern gekennzeichnet. Außerhalb dieser Zeiten dürfen alle Fahrzeuge - auch die ohne Plakette - in die Umweltzone einfahren.
Gut zu wissen: Liegt ein gebuchtes Hotel in der Umweltzone, müssen Hotelgäste, deren Fahrzeug den Anforderungen nicht genügt, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umsteigen oder außerhalb der Fahrverbotszeiten anreisen.
Temporäre Umweltzone
Zusätzlich ist die gesamte Metropolregion Paris mit Teilen der Region Île-de-France eine temporäre Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt. Das Gebiet umfasst das Stadtgebiet sowie einige Gemeinden innerhalb des Autobahnrings A86 (die A86 selbst zählt nicht zur Umweltzone). Mittels elektronischer Anzeigen wird angezeigt, wenn die Umweltzone in Kraft ist. Je nach Luftbelastungsgrad werden die Tempolimits reduziert und bestimmte Crit'Air-Plaketten vorgeschrieben.
Grenoble
Dauerhafte Umweltzone ZFE-m
Die dauerhafte Umweltzone im Großraum Grenoble und den 27 umliegenden Gemeinden gilt nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs (leichte Nutzfahrzeuge und Lkw), nicht aber für Pkw. Sie ist von Montag bis Freitag von 6 - 19 Uhr in Kraft (ausgenommen auf Autobahnen).
Temporäre Umweltzone
Gebiet
In der Metropolregion Grenoble mit seinen 49 Gemeinden gilt bei Luftverschmutzungsalarm eine temporäre Umweltzone (auch auf Autobahnen innerhalb der Zone).
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden die Schadstoffwerte mehr als zwei Tage überschritten, wird die Höchstgeschwindigkeit auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen um 20 km/h reduziert. Ab fünf Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge mit Crit'Air-Plakette fahren, ab sieben Tagen wird eine Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün benötigt.
Mehr Infos
Lille
Dauerhafte Umweltzone ZFE-m
Das Stadtzentrum von Lille soll künftig zur dauerhaften Umweltzone werden. Genaue Daten für die Umsetzung sind derzeit nicht bekannt.
Temporäre Umweltzone
Gebiet
Im Großraum Lille mit seinen insgesamt 11 Gemeinden gilt bei Luftverschmutzungsalarm eine temporäre Umweltzone. Betroffen sind auch die durchführenden Autobahnen A1 (nach Paris), A22 (nach Gent), A25 (nach Dunkerque) sowie die N227 und die D652.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit'Air-Plaketten der Stufe 1, 2, 3 oder grün in die Umweltzone einfahren.
Mehr Infos
Lyon
Dauerhafte Umweltzone ZFE-m
Die dauerhafte Umweltzone im Großraum Lyon gilt nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs (leichte Nutzfahrzeuge und Lkw), nicht aber für Pkw. Betroffene Fahrzeuge benötigen eine Crit'Air-Plakette.
Temporäre Umweltzone
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst den Großteil des Stadtgebiets von Lyon sowie den Ort Villeurbanne. Die durchführenden Autobahnen A6, A7 und A42 sowie die Schnellstraße D383 sind ausgenommen. Dies gilt auch für die Umfahrungen N346 und A46 sowie den Tunnel Fourvière (A6).
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Bei Überschreitung bestimmter Schadstoffwerte, wird die Umweltplakette Crit'Air benötigt. Dauert der Luftverschmutzungsalarm länger an, dürfen nur Fahrzeuge mit einer Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün in die Umweltzone einfahren, später ist sogar die Stufe 3 verboten.
Mehr Infos
Marseille
Temporäre Umweltzone
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst das Stadtzentrum von Marseille.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air-Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün in die Umweltzone einfahren.
Rennes
Temporäre Umweltzone
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst das Stadtgebiet von Rennes innerhalb des Stadtautobahnrings N136 ("Rocade"). Der Autobahnring selbst gehört nicht zur Umweltzone.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden die Schadstoffwerte mehr als zwei Tage überschritten, werden die Höchstgeschwindigkeiten um 20 km/h reduziert. Ab dem vierten Tag der Überschreitung dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air-Plakette in die Umweltzone einfahren, ab dem sechsten Tag ist eine Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün notwendig.
Saint-Étienne
Temporäre Umweltzone
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst das Gebiet innerhalb des Autobahndreiecks Saint-Étienne, das von der RN88, der A72 und der RD201 begrenzt wird.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air-Plakette in die Umweltzone einfahren.
Straßburg
Dauerhafte Umweltzone ZFE-m
Gebiet
Die dauerhafte Umweltzone umfasst den Großraum von Straßburg inklusive der 33 dazugehörigen Gemeinden. Seit 1. Jänner 2022 gilt die Umweltzone für alle Fahrzeuge (bisher nur für Lieferverkehr).
Die ZFE-m umfasst auch die Autobahnen A4 und A35, die durch das Stadtgebiet führen. Ausgenommen sind die Ost-West-Autobahn-Verbindungen im Norden und Süden: die Abschnitte A4-A35 Nord nördlich des Autobahnkreuzes A4/A35 Vendenheim (Richtung Metz/Paris), die A35-N38/D1083 südwestlich von Straßburg bis zum Kreuz Geipoldsheim (Richtung Colmar) sowie die N353 bis zur Brücke Pont Pflimlin über den Rhein, an der die Umweltzone endet (Richtung Offenburg).
Betroffene Fahrzeuge
Fahrzeuge benötigen mindestens die dunkelrote Plakette Crit' Air 4. Fahrzeuge mit der Plakette der Stufe 5 oder ohne Plakette dürfen nicht mehr einfahren.
Während der Übergangsphase im Jahr 2022 finden Kontrollen und Informationskampagnen statt, Strafen bei Verstößen soll es aber erst ab 2023 geben.
Mehr Infos
Temporäre Umweltzone
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst das gleiche Gebiet wie die dauerhafte Umweltzone.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird, zusätzlich zur dauerhaften Umweltzone. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist. Zusätzlich können Warnmeldungen abonniert werden.
Maßnahmen
Bei Überschreitung bestimmter Schadstoffwerte werden zunächst die Tempolimits reduziert. Nach zwei Tagen anhaltendem Luftverschmutzungsalarm dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air-Plakette der Stufe 1, 2 oder grün in die Umweltzone einfahren.
Mehr Infos
Toulouse
Temporäre Umweltzone
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße Périphérique. Die Autobahnen A61, A62, A620, die die Ringstraße bilden, gehören nicht zur Umweltzone.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air-Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün in die Umweltzone einfahren.
Umweltzonen in Départements
Temporäre Umweltzonen ZPAd
Gebiet
In den französischen Départements können bei Luftverschmutzungsalarm temporäre Umweltzonen ZPAd ausgerufen werden. Diese können lokal für einzelne Städte oder Gemeinden, in Einzelfällen aber auch für das gesamte Département gelten (inkl. Autobahnen und Nationalstraßen).
Wann?
Die Umweltzonen gelten nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzonen in Kraft sind.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, können zunächst die Tempolimits reduziert werden. In einem weiteren Schritt können Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit'Air-Plakette bzw. für Fahrzeuge, die nicht über eine bestimmte Plaketten-Kategorie verfügen, ausgesprochen werden.
Betroffene Départements
Bas-Rhin, Bouches-du-Rhône, Calvados, Corse-du-Sud, Côte d' Or, Creuse, Côte d'Armor, Deux-Sèvres, Drôme, Eure, Eure-et-Loir, Finistère, Gers, Gironde, Haute Corse, Haute-Garonne, Haute-Savoie, Hérault, Ille-et-Vilaine, Isère, Loiret, Maine-et-Loire, Manche, Morbihan, Orne, Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Rhône, Savoie, Seine-Maritime, Vendée und Vienne.
Die Städte Annecy im Département Haute-Savoie sowie Chambéry im Département Savoie haben eigene temporäre verkehrsbeschränkte Zonen (ZCR) in den Innenstädten eingerichtet.
Verkehrsbestimmungen
In Frankreich gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
In Paris gilt seit 30. August 2021 in weiten Teilen der Stadt Tempo 30. Ausgenommen sind die Stadtautobahn sowie einige größere Verkehrsachsen (z.B. Champs-Elysées).
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße* | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Gespann, Wohnmobil (bis max. 3,5 t) |
80-90 km/h** | 110 km/h | 130 km/h |
Gespann über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 100 km/h | 110 km/h |
* 2 Fahrspuren in jeder Richtung
** Abhängig vom jeweiligen Département (Beschilderung beachten).
Gut zu wissen: Wer seinen Führerschein weniger als 3 Jahre besitzt sowie bei Niederschlag gelten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten (100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf Autobahnen). Ist die Sichtweite auf 50 Meter eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
Kindersicherung
Kinder bis 10 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Die Beförderung auf dem Beifahrersitz ist nur dann erlaubt, wenn das Auto keine Rücksitze oder Sicherheitsgurte hat bzw. alle Rücksitze bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind. Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
Licht am Tag
Für einspurige Kfz vorgeschrieben, für alle anderen Kfz empfohlen. Abblendlicht ist bei schlechter Sicht (Regen, Schneefall und Nebel) sowie in Tunneln und Galerien vorgeschrieben.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Warnweste (griffbereit) | Warnweste (für Fahrer und Mitfahrer) |
Warndreieck | Ersatzlampenset (empfohlen) |
Ersatzlampenset (empfohlen) | Alkotest (Nichtmitführen straffrei) |
Alkotest (Nichtmitführen straffrei) |
Gut zu wissen:
- Alkotest: Es muss ein Alkoholtestgerät mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Nichtmitführen wird jedoch nicht bestraft.
- Motorräder: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
- Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten.
- Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
- Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
- In Wohngebieten ist Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird.
- Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
Mehr Infos zum Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille(0,2 Promille in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes)
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Radfahrer müssen nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb der Ortschaften eine Warnweste tragen.
Winterausrüstung
Winterreifen: In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März des Folgejahres eine permanente Winterreifenpflicht. Winterreifen (M + S Kennzeichnung) müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm aufweisen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch folgende Beschilderung angezeigt:
Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar.
Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Spikereifen: Vom Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März erlaubt (für Kfz bis 3,5 t hzG). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h. Ein weißer Aufkleber mit der schwarzen Aufschrift „90“ ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.
Zusätzliche Infos
- Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40 - 90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
- Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
- Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
- Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
- Loses Schuhwerk: Fahrer, die mit Flip-Flops oder ähnlichem losen Schuhwerk fahren, müssen ebenfalls mit Strafen rechnen.
- Telefonieren am Steuer: Ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt, bei der die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren oder Musik hören ist beim Fahren generell verboten.
- Radarwarngeräte: Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Das gilt auch für Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion. Das Gerät wird eingezogen. Bei festinstallierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden.
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Es kann auch eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die seit 12. April 2021 neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, das die Verwendung im Ausland erleichtert. Verwendet man im Ausland das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden. Mehr Infos
- Wohnmobile über 3,5 t hzG: Seit Anfang 2021 benötigen alle Kfz über 3,5 t (auch Wohnmobile) an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck spezielle Toter-Winkel-Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Insgesamt werden drei Aufkleber benötigt, je einer auf Fahrer- und Beifahrerseite sowie einer am Heck (beim ÖAMTC erhältlich, ausgenommen in Kärnten und der Steiermark). Diese Regelung gilt für alle Kfz über 3,5 t, auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne sind nur dann betroffen, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein hzG von mehr als 3,5 t haben. Mehr Infos
Zusatztafeln & Hinweisschilder
Französisch | Deutsch |
Toutes Directions | = alle Richtungen |
Rappel | = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | = langsam fahren |
Centre Ville | = zur Stadtmitte |
Déviation | = Umleitung |
Passage interdit | = Durchfahrt verboten |
Serrez à droite | = Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité | = Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | = Ende des Überholverbots |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2022: Neujahr
- 18. April 2022: Ostermontag
- 1. Mai 2022: Tag der Arbeit
- 8. Mai 2022: Kriegsende 1945
- 26. Mai 2022: Christi Himmelfahrt
- 6. Juni 2022: Pfingstmontag
- 14. Juli 2022: Jahrestag des Sturms auf die Bastille
- 15. August 2022: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2022: Allerheiligen
- 11. November 2022: Tag des Waffenstillstandes
- 25. Dezember 2022: Weihnachten
Juli und August sind die Urlaubs- und Reisemonate in Frankreich. In dieser Zeit sind die Ferienorte mit einheimischen Urlaubern überfüllt. Außerhalb der Urlaubsgebiete und in vielen Städten ist es hingegen ruhig.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Euro (EUR)
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt erlaubt. Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
Besondere Hinweise
Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Bargeldbehebung ist mit Bankomat- (Debitkarte) oder Kreditkarte möglich.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Sparen mit der Clubkarte
Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Kraftstoff
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist bis zu 10 l erlaubt. Günstige Tankstellen sind häufig bei den großen Supermärkten zu finden. Autobahntankstellen sind rund um die Uhr geöffnet. An vielen Tankautomaten kann mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden. Allerdings werden in Österreich ausgegebene Karten häufig nicht akzeptiert.
Gut zu wissen: An den meisten Tankstellen wird Bleifrei Super (95 Oktan) mit einem Bioethanol-Anteil von max. 10 % (Bezeichnung: Sp95-E10) als Ersatz für das herkömmliche Bleifrei Super mit 95 Oktan angeboten. Als Alternative ist Bleifrei Super Plus mit 98 Oktan erhältlich.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
E-Mobilität
Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 18 oder 112
- Polizei: 17 oder 112
- Rettung: 15 oder 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe in Österreich und im Ausland: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
83-88% römisch-katholisch; protestantische (2%), muslimische (5-10%), jüdische (1%) und orthodoxe Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden, Höflichkeitsfloskeln sind üblich und in der Konversation wichtig. Zur Begrüßung gibt man sich seltener die Hand als in Deutschland, üblicher ist der angedeutete Kuss auf beide Wangen. Betritt man ein Geschäft, grüßt man mit einem freundlichen Bonjour, Monsieur/Madame. Die Anrede ist Monsieur oder Madame ohne Nennung des Familiennamens. Es kann sehr lange dauern, bis man sich mit dem Vornamen anspricht. Bei Empfängen oder Diners gibt der Ehrengast das Zeichen, mit dem Essen zu beginnen. Mahlzeiten werden mit Genuss und in aller Ruhe eingenommen, sie ziehen sich oft lange hin. Unangemeldete Besuche oder auch Telefonanrufe sollte man während der Essenszeiten zwischen 12:00 und 14:30 Uhr sowie ab 19:00 Uhr unterlassen. Bei einer Einladung zu einem Aperitif trifft man sich etwa eine halbe Stunde vor der Essenszeit, trinkt ein Glas zusammen und verabschiedet sich rechtzeitig wieder.
Bekleidung: Legere Kleidung ist weit verbreitet, aber die Franzosen sind für elegante Sportkleidung bekannt. Bei öffentlichen Anlässen und Abendgesellschaften ist förmliche Kleidung erwünscht; viele Klubs, Kasinos und vornehme Restaurants bestehen ebenfalls auf Anzug und Krawatte; Abendkleid bzw. Smoking werden gesondert angezeigt. »Oben ohne« wird an den meisten Stränden toleriert, FKK ist nur an den dafür eingerichteten Stränden gestattet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (u.a. Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen und Ämter), in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants, Bars und Diskotheken ist Rauchen verboten. In Hotels werden Raucher- und Nichtraucherzimmer angeboten. Das Rauchen im Pkw ist verboten, wenn Minderjährige im Fahrzeug sitzen.
Trinkgeld: Trinkgeld wird in Frankreich gemeinsam als Gruppe gegeben und nicht einzeln von jedem Gast am Tisch. Meist wird der Gesamtbetrag durch die Zahl der Personen geteilt, um auszurechnen, wie hoch der Anteil am Trinkgeld für den einzelnen ist. Vor dem Verlassen des Lokals lässt man das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. 10 % vom Rechnungsbetrag reichen für das Trinkgeld völlig aus. In besseren Restaurants kann das Trinkgeld auch höher ausfallen.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
ÖAMTC City Guide
Für Paris gibt es den ÖAMTC City Guide mit allen wichtigen Informationen zu:
- Anreise
- Sehenswürdigkeiten
- City Cards u.v.m.
Der ÖAMTC City Guide ist kostenlos online unter www.oeamtc.at/cityguide verfügbar.
Straßennetz
Gut ausgebautes Netz mit rund 10.000 km Autobahnen. Mit Ausnahme der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sind die meisten jedoch mautpflichtig. Autobahnen (A) sind blau, Nationalstraßen (N) grün und Départmentstraßen (D) weiß beschildert.
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Verkehrslage in Frankreich (landesweit) europe1.fr (Französisch)
- Infoportal über die Straßengebühren und Verkehrslage in Frankreich autoroutes.fr (französisch)
Radiostationen
Unter der Frequenz 107,7 empfängt man in ganz Frankreich einen Verkehrssender, bei dem man alle 15 Minuten Auskunft über die Verkehrslage der Region, in der man sich gerade befindet, erhält. Folgende Radiosender sind daher unter der gleichen Frequenz (107,7) empfangbar:
- Radio Trafic FM (Autobahnennetz des französischen Südens – Gesellschaft ASF - und Provence-Côte d' Azur der Gesellschaft Escota)
- 107.7 FM (Autobahnnetz des Nordens von Frankreich von Radio France und der Autobahngesellschaft SANEF)
- Autoroute FM (Netz der Autobahngesellschaft Paris-Normandie - SAPN und der Cofiroute)
- Autoroute-Info (Autobahnnetz Paris-Rhein-Rhone der Gesellschaft APRR)
- Rhône Alpes 1 (Netz Rhone-Alpen - AREA)
Telefon
Vorwahl
nach Frankreich: +33 (Die regionale Vorwahl, z.B. 01 für Paris, muss auch bei Ortsgesprächen mitgewählt werden.)
nach Österreich: +43
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Französische Botschaft in Österreich
Technikerstraße 2
1040 Wien
Tel. +43 1 502 75 0
E-Mail: secretariat.vienne-amba@diplomatie.gouv.fr
https://at.ambafrance.org
Österreichische Botschaft in Frankreich
6, Rue Fabert
75007 Paris
Tel. +33 1 40 63 30 63
E-Mail: paris-ob@bmeia.gv.at
http://www.bmeia.gv.at/oeb-paris
Notrufnummer des österreichischen Außenministeriums
+43 1 90 115 3775
Partnerclubs des ÖAMTC
Automobile Club Association (ACA)
www.automobile-club.org
Tourismusvertretung
Atout France - Französische Zentrale für Tourismus
https://at.france.fr/de