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Deutschland

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Berlin
Fläche 357.022 km²
Einwohner 83,1 Mio.
Kfz-Kennzeichen D
Stromspannung Reisestecker nicht erforderlich
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +49
Sprache Deutsch
Währung Euro
EU-Land Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer
Screens Meine Reise App ÖAMTC

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Minderjährige

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Österreichischer Führerschein, Zulassungsschein und bei Bedarf Benützungsbewilligung (beim ÖAMTC erhältlich) werden benötigt. Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein gelten nur in Österreich. Empfohlen wird zusätzlich die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch für die Reise finden Sie hier. Weitere Tipps gibt es im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

ÖAMTC

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Vor Ort

Wetter

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos
über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende 

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,0 Promille in den ersten 2 Jahren nach Führerscheinausstellung und für unter 21-jährige.

Rettungsgasse

Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich, eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.

Radfahrer

Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.

Winterausrüstung

Winterreifen: Es gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis muss mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Ab 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die das "Schneeflockensymbol" enthalten.
Schneeketten: Die Verwendung ist erlaubt und kann bei winterlichen Verhältnissen in bergigen Regionen durch Verkehrsschilder vorgeschrieben sein. Für Fahrzeuge mit montierten Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten. Ausnahme: Strecke über das kleine deutsche Eck (Verbindung Bad Reichenhall – Lofer).

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird das hintere Kennzeichen vom Heckträger verdeckt, muss eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
    Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • E-Scooter: Um mit dem eigenen E-Scooter in Deutschland fahren zu dürfen, ist eine deutsche Haftpflichtversicherung erforderlich, die man nur mit Hauptwohnsitz in Deutschland abschließen kann. Vor dem Hintergrund der deutschen Rechtslage rät daher der ÖAMTC, den eigenen E-Scooter nicht mit nach Deutschland zu nehmen, sondern besser vor Ort einen zu mieten.
  • Überstehende Ladung: Ladung, die mehr als 1 m über die Rückleuchten des Fahrzeuges hinausragt, ist entweder durch eine hellrote, mind. 30 x 30 cm große, gespreizte Fahne oder durch eine rote Leuchte bzw. einen Rückstrahler zu kennzeichnen. Bei Entfernungen unter 100 km darf die Ladung bis zu 3 m, bei größeren Entfernungen höchstens 1,5 m nach hinten hinausragen. Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug hinausragen.
  • Ampel: Befindet sich bei Ampelanlagen ein Zusatzschild mit einem nach rechts gerichteten, grünen Pfeil, darf bei Rot nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden.
  • Sicherungsseil für Anhänger: In Deutschland muss das Sicherungsseil mit dem Karabiner in eine an der Karosserie oder am Kupplungsträger befestigte Öse oder in eine Bohrung in der Kugelstange eingehakt werden, darf aber auch um den Kugelhals geschlungen werden, falls es weder Öse noch Bohrung gibt. 
  • Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Straßen, wenn sich Schul- oder Linienbusse mit Warnblinkern der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.
  • Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Straßen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
  • Beim Überholen müssen Autofahrer einen Abstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern von mindestens 1,50 m innerorts einhalten. Außerorts sind mindestens 2 m vorgeschrieben. 

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 110
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Sehenswertes

Deutschland, ein Land von kultureller Vielfalt und malerischer Landschaft, begeistert mit abwechslungsreichen Regionen und bedeutenden Städten. Berlin, die Hauptstadt, fasziniert mit dem Brandenburger Tor und dem Reichstagsgebäude. München lockt mit dem prächtigen Schloss Nymphenburg und dem Marienplatz. Köln beeindruckt mit dem Kölner Dom, während Heidelberg mit seinem romantischen Schloss über dem Neckar verzaubert.

Die malerischen Dörfer der bayerischen Alpen und die zauberhafte Rheinlandschaft sind ein Augenschmaus. Diese kulturellen und natürlichen Schätze Deutschlands bieten unvergessliche Erlebnisse für jeden Besucher.

Beliebte Regionen

Beliebte Städte

ÖAMTC Reise-Infoset

Reise Infoset ÖAMTC

Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für Deutschland das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.