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Waschstraße – wer haftet bei Schäden am Auto?

Waschstraßenbetreiber müssen Unschuld belegen - Beweise helfen im Ernstfall.

Ein Auto befindet sich beim Waschvorgang in der Waschstraße.
Auto in der Waschstraße © ÖAMTC

Jetzt in der Pollen-Hochsaison zieht es viele Fahrzeugbesitzer:innen in die Waschstraße. Dort soll das Auto vom lästigen Blütenstaub befreit und zum Glänzen gebracht werden – manchmal endet der Besuch aber auch ganz anders. Zum Beispiel mit Kratzern, beschädigten Außenspiegeln, Antennen oder Scheibenwischern. Da stellt sich dann die Frage: Wer haftet in diesem Fall eigentlich?

Martin Hoffer, ÖAMTC-Chefjurist

"Grundsätzlich kommt es darauf an, wodurch der Schaden verursacht wurde. Abhängig davon entscheidet sich, ob die Betreiber der Waschanlage für Reparaturkosten aufkommen müssen oder nicht."

Schäden durch Eigenverschulden – keine Haftung seitens Betreiber

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Waschstraßen steht klar: Für außen angebrachte Fahrzeugteile – etwa Spiegel, Antennen oder Wischer – wird keine Haftung übernommen, wenn diese nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Um Schäden zu vermeiden, sollte man also vor der Einfahrt in die Waschstraße unbedingt die Spiegel und Wischer einklappen und die Antenne nach Möglichkeit abschrauben. Wer das nicht tut und dann einen Schaden feststellt, bleibt in der Regel darauf sitzen.

Fehlfunktion der Anlage – Betreiber trägt Beweislast

Wird der Schaden jedoch durch eine technische Störung der Waschanlage verursacht, sieht die rechtliche Lage anders aus. "Zwischen Kund:innen und Betreibern besteht ein sogenannter Werkvertrag – das bedeutet: Die Betreiber müssen beweisen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert hat. Gelingt ihnen das nicht, können sie haftbar gemacht werden", betont der Experte des Mobilitätsclubs. "Es ist daher ratsam, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Beschädigte Teile, Fotos sowie Zeug:innen können im Nachhinein sehr hilfreich sein."

Macht man selbst einen Fehler, der die Anlage der Waschstraße beschädigt – etwa durch falsche Positionierung des Fahrzeugs – hat dafür die Haftpflichtversicherung des Zulassungsbesitzers einzustehen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht bei den Betreibern der Waschstraße geltend gemacht werden können, übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung, sofern vorhanden.

Handwäsche zu Hause kann teuer werden

Vom Waschen des Autos auf öffentlichem Grund oder in der eigenen Einfahrt rät der ÖAMTC-Jurist hingegen ab: "Verschmutzt man dabei die Straße, können Strafen von bis zu 72 Euro verhängt werden. Die Fahrt in die Waschstraße ist vor allem der Umwelt zuliebe eindeutig die bessere Wahl. Will man etwas Geld sparen, sind Selbstbedienungs-Lanzenwäschen eine empfehlenswerte Alternative. Das gilt umso mehr, wenn man – etwa wegen hartnäckigen Pollenbefalls – regelmäßig die Waschstraße aufsucht."

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Bei Problemen mit Waschstraßenbetreiber können sich Clubmitglieder kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden. Die Club-Jurist:innen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Rechts im Bild sieht man eine Radarbox, bei der ein schwarzes Auto auf der Straße vorbeifährt.

Thema Vorschriften & Strafen

Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

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