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DruckenRevierinformationen Lagune von Venedig

Das Befahren der Lagune von Venedig erfordert den Sportbootführerschein See. Der Canal Grande darf von Yachten nicht befahren werden. Jet-Ski-Fahren ist in der Lagune von Venedig verboten.
Kennzeichnungspflicht
In der Lagune von Venedig besteht eine Kennzeichnungspflicht für Motorboote mit einer Motorleistung über 7,35 kW (10,15 PS). Diese Kennzeichen sind bei Tourismusbehörden und Büros der Gemeinde Venedig und der Region Venetien erhältlich. Das Formular zur Beantragung dieses Kennzeichens steht auf der Webseite www.sistemiterritorialispa.it zum Download zur Verfügung.
Kosten
Das befristet gültige Kennzeichen kostet 10 Euro pro Monat zuzüglich einer Kaution von 30 Euro, die bei der Rückgabe des Kennzeichens zurückgezahlt wird.
Anbringung
Das Kennzeichen besteht aus der Abkürzung „LV“ („Laguna di Venezia") und einer fünfstelligen Ziffernfolge. Es ist gut sichtbar am Boot anzubringen.
Höchstgeschwindigkeiten
Zum Schutz von Gebäuden gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen 5 und 20 km/h, die in einer Übersichtskarte dargestellt sind, die in den Yachthäfen erhältlich ist.