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Richtiges Verhalten auf dem Pannenstreifen

Der ÖAMTC hat die wichtigsten Regeln bezüglich des Pannenstreifens zusammengestellt. Plus mögliche Strafen bei Nichtbeachtung.

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Pannenstreifen.jpg © ÖAMTC

Die wichtigsten Pannenstreifen-Regeln

  • Auf dem Pannenstreifen darf grundsätzlich nur angehalten werden, wenn ein technisches Gebrechen oder ein Notfall vorliegt. Erlaubt ist das Befahren des Pannenstreifens zur Bildung der Rettungsgasse.
     
  • Beim Verlassen des Fahrzeuges sind verpflichtend Warnwesten zu tragen.
     
  • Das Gesetz besagt: Der Pannenstreifen ist der rechts neben dem Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn befindliche Teil der Straße, wenn dieser nicht durch Bodenmarkierungen als Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen gekennzeichnet ist. Der Pannenstreifen wird also durch eine durchgehende Bodenmarkierung, einer Randlinie, von der Richtungsfahrbahn abgegrenzt.
     
  • Sofern sich aus Straßenverkehrszeichen oder speziellen Bodenmarkierungen bzw. Anweisungen der Exekutive oder den Vorschriften zur Bildung der Rettungsgasse nichts anderes ergibt, ist es verboten, den Pannenstreifen zu befahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nicht nur Einsatzfahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes.
     
  • Wird ein Kraftfahrzeug auf der Autobahn angehalten, weil es z.B. ein Gebrechen hat, muss man es, wenn möglich, auf dem Pannenstreifen abstellen. Idealerweise ist es noch möglich, einen breiteren Pannenplatz zu erreichen.
     
  • Ein auf dem Pannenstreifen abgestelltes Fahrzeug muss nicht mit einem Warndreieck abgesichert werden, das Einschalten der Warnblinkanlage ist aber dringend zu empfehlen.
     
  • Niemals die Fahrbahn betreten. Den Weg zur Notrufsäule am besten hinter der Leitplanke zurücklegen. Wichtig ist, dass man den Pfeilmarkierungen mit Meterangaben auf den Leitpflöcken zur nächsten Notrufsäule folgt.
     
  • Egal, ob man den Schaden selbst beheben kann oder Hilfe benötigt - über die Notrufsäule unbedingt angeben, wo man mit dem ausgefallenen Fahrzeug steht. Vor allem auf Strecken mit besonders schmalen Seitenstreifen muss man unbedingt ein Sicherheits-Fahrzeug (z.B. Polizeifahrzeug, Pannenauto) anfordern. Die Pannenhilfe des ÖAMTC ist über die Notrufsäule und die Autobahn-Meisterei oder direkt via Handy unter der Telefonnummer 120 österreichweit ohne Vorwahl zu erreichen.
     
  • Für das Wiedereinordnen in den Verkehr nach der Behebung einer Panne kann der Pannenstreifen als "Beschleunigungsstreifen" benützt werden. Das ist meist sicherer als ein Anfahren auf dem ersten Fahrstreifen. Dabei sollte man unbedingt die Verkehrsfrequenz und die Sichtverhältnisse berücksichtigen.

Strafen

Ein widerrechtliches Befahren des Pannenstreifens kann teuer werden. Auch wer sein Auto auf dem Pannenstreifen stehen lässt, muss mit bis zu 726 Euro Strafe zusätzlich zu den Abschleppkosten rechnen.

Außerdem gibt es eine Eintragung im Vormerksystem, im Wiederholungsfall einen Auftrag zur Nachschulung und - bei mehrmaligen Verstößen - verliert man die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate.

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