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Medikamente und Krankheit im Verkehr

Bei körperlicher Beeinträchtigung oder Unfallverursachung drohen Strafen.

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Medikamente & Verkehrstüchtigkeit

"Sowohl durch die Krankheitssymptome als auch die Einnahme von Medikamenten kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden", warnt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Insbesondere durch Niesattacken, tränende Augen, Husten oder Kreislaufprobleme können Fahrfehler auftreten – die Unfallgefahr steigt.

Heftiges Niesen führt dazu, dass man abgelenkt vom Straßenverkehr ist. Die Augen schließen sich unvermeidlich und man fährt für kurze Zeit "blind". Hat man als Lenker bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h zwei Sekunden die Augen zu, ist man etwa 28 Meter im Blindflug unterwegs.

Auch Begleiterscheinungen wie etwa Kopf-, Gliederschmerzen, „Kalt-Warm“ Empfindungen, etc. (etwa Schüttelfrost bei ansteigendem Fieber) beeinträchtigen das Wohlbefinden und können sich auf die Reaktionsschnelligkeit sowie Sicherheit auswirken und die Stimmung massiv beeinträchtigen. Eventuell ist man dadurch schneller gereizt und reagiert entsprechend – die Freundlichkeit und Kooperationsbereitschaft anderen Mitverkehrsteilnehmer:innen gegenüber können durchaus darunter leiden und für Ärgernisse sorgen.

Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit

Die Einnahme von Medikamenten kann Auswirkungen auf Reaktionsvermögen, Konzentrationsfähigkeit, Wahrnehmung und Motorik haben. Typische Nebenwirkungen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, sind beispielsweise Müdigkeit, Schwindel, Sehbeeinträchtigungen und Unruhe.

Einige Präparate enthalten Koffein, dessen anregende Wirkung schnell nachlassen und zu einem Leistungsabfall führen kann. Andere wiederum enthalten Codein, das eher beruhigend wirkt und zu einer schnellen Ermüdung führt.

Achtung!

Opiate wie etwa Codein scheinen auch bei einem Drogentest auf.

Fahrer sind strafbar - Versicherung kann "aussteigen"

Wer in einem durch Krankheit oder Medikamente stark beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt, macht sich strafbar und muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro rechnen. Außerdem kann die Exekutive bei Fahruntauglichkeit die Weiterfahrt untersagen und zum Beispiel die Fahrzeugschlüssel abnehmen.

Verursacht man unter dem Einfluss von Medikamenten einen Unfall, muss die Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallgegners bezahlen, man kommt jedoch in den Malus. Außerdem kann die Kaskoversicherung die Leistung in schwerwiegenden Fällen ausschließen.

Medikamente und Alkohol

Die Wirkung von Alkohol wird aufgrund mancher Medikamenten verstärkt. Die Unfallgefahr kann daher trotz "Minderalkoholisierung" steigen. Um sicherzugehen, dass die einzunehmenden Medikamente mit Alkohol kombinierbar sind, empfiehlt es sich ärztlichen Rat einzuholen. Am besten ist es aber natürlich, gänzlich auf Alkohol zu verzichten.

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Thema Verkehr

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