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Die häufigsten Drohnen-Missverständnisse

Mit der warmen Jahreszeit werden auch wieder vermehrt Drohnen den Himmel über Österreich durchkreuzen. Doch vielen Drohnen-Piloten ist leider immer noch nicht bekannt, dass es für den Einsatz der unbemannten Fluggeräte aber auch gewisse Regeln gibt. Um Drohnenbesitzern viel Ärger und mitunter auch Kosten zu ersparen, haben wir die häufigsten Missverständnisse rund um das Thema Drohnen zusammengestellt.

Verschiedene Drohnen © ÖAMTC/Wurnig
Verschiedene Drohnen © ÖAMTC/Wurnig

Mit einer kleinen Spielzeugdrohne muss ich beim Fliegen nichts Besonderes beachten.

Falsch. Auch für handtellergroße Drohnen gilt der Grundsatz, dass weder Menschen noch Gegenstände gefährdet werden dürfen. Wenn die Fluggeräte auf der Verpackung eindeutig als Spielzeug gekennzeichnet sind unterliegen sie nicht der Bewilligungspflicht. In der Nähe von Menschenansammlungen müssen alle Drohnen jedenfalls am Boden bleiben.

Außer dem Luftfahrtgesetz muss ich keinerlei Rechtsvorschriften beachten.

Falsch. Auch Persönlichkeitsrechte oder Nachbarrechte können bei unsachgemäßem Gebrauch verletzt werden. Datenschutz spielt ebenfalls eine Rolle bei Drohnenflügen. Um etwaigen Haftungsfragen oder Schadenersatzforderung zu entgehen, hilft es aber meist, den gesunden Menschenverstand einzuschalten.

Für private Aufnahmen brauche ich keine Online-Registrierung.

Falsch. Alle Drohnen über 250 Gramm benötigen eine Registrierung. Ebenso Drohnen unter 250 Gramm, wenn eine Kamera montiert ist und keine Spielzeug-Kennzeichnung vorliegt. Zwingend vorgeschrieben ist auch eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Film- und Fotoaufnahmen darf ich ohne Bedenken veröffentlichen.

Falsch. Wie beim Fotografieren und Filmen am Boden sind auch bei Luftaufnahmen gewisse Regeln zu beachten. Sobald Personen identifizierbar sind, muss man sich deren ausdrückliche Genehmigung einholen. Auch das ausspionieren fremder Grundstücke sowie jeglicher Eingriff in die Privatsphäre Dritter ist verboten.

Eine "kleine" Drohne kann bei Hubschraubern oder Flugzeugen sowieso keinen Schaden anrichten.

Falsch. Sogar Vögel können die Cockpitscheibe eines Helikopters durchschlagen oder das Triebwerk eines Flugzeuges beschädigen. Auch 'kleine' Drohnen können große Schäden verursachen und im schlimmsten Fall auch zum Absturz anderer Luftfahrzeuge führen.

Wenn meine Drohne registriert ist, darf jeder damit fliegen.

Falsch. Nur Betreiber die über die nötigen Kenntnisnachweise verfügen dürfen eine Drohne steuern. Das Mindestalter dafür beträgt 16 Jahre.

Wenn ich illegal fliege, habe ich sowieso keine Strafe zu befürchten.

Falsch. Als Drohnenpilot ist man Teilnehmer am Luftverkehr und muss sich an das Luftfahrtgesetz halten. Bei Verstößen drohen Strafen bis 22.000 Euro.

Solange ich kein Flugzeug am Himmel sehe, darf ich so hoch fliegen wie ich will.

Falsch. Unter der Voraussetzung, dass immer direkter Sichtkontakt zur Drohne besteht, darf ich Drohnen in der Kategorie "Open" bis maximal 120 Meter über Grund fliegen. Besonders im Gebirge ist das aber oft schwer abzuschätzen und daher große Vorsicht geboten. Sobald sich ein bemanntes Luftfahrzeug nähert, ist die Drohne sofort zu landen.

Mit einer registrierten Drohne darf ich auch im Urlaub/Ausland problemlos fliegen.

Falsch. Wenn der Drohnenpilot als Betreiber in Österreich registriert ist, kann man damit in der Europäischen Union unter den jeweiligen Voraussetzungen fliegen. Außerhalb der EU müssen vor dem Flug die landesspezifischen Regelungen beachtet werden,

Eine fremde Drohne über meinem Garten darf ich selbst vom Himmel holen.

Falsch. Ob mit Schrotflinte, Gartenschlauch oder Wurfgeschossen – Selbstjustiz in Form von Sachbeschädigung im Fall einer Drohnensichtung, auch zum Schutz der eigenen Privatsphäre, ist jedenfalls verboten. Entdeckt man den Piloten, hilft es meist den Dialog zu suchen, als letzte Möglichkeit gegen beratungsresistente Eindringlinge hilft nur noch eine Besitzstörungsklage.

Noch Fragen? Kein Problem!

Alle nützlichen Infos in einer Anwendung. Die Drohnen-Info App ist Ihr zuverlässiger Flugbegleiter.

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Mit der Drohnen-Info App gibt der ÖAMTC Drohnenpiloten mittels einer interaktiven Landkarte für jeden Standort Auskunft darüber, in welchen Gebieten Drohnen sicher und legal aufsteigen können und wo Einschränkungen und Verbote existieren, und bietet umfassende Informationen über geltende Regeln und Vorschriften im Luftraum.

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Durch den anhaltenden Drohnenboom wird es schön langsam enger im Luftraum. Um Unfällen und brenzligen Situationen im Luftverkehr vorzubeugen informieren wir über Rechtslage, Versicherungen, Drohnenausbildung und Serviceangebote. Denn für das Fliegen von Drohnen, ob privat oder gewerblich, gibt es viele technische, sicherheitsrelevante und rechtliche Vorgaben zu beachten.

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