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Informationen zum VW Abgas-Skandal bezüglich Kohlendioxid CO2

Bisher ging es in der Abgas-Skandal um Stickstoffoxid (NOx). Doch nun wurden weitere Manipulationen bei VW bekannt. Konkret geht es um die CO2-Werte.

VW_Abgas.jpg iStockphoto
VW_Abgas.jpg © iStockphoto

Es gibt Medienberichte über Aussagen von VW-Ingenieuren, wonach Prüfstandsmessungen bzw. Prüffahrzeuge dahingehend manipuliert wurden, dass sich geringere CO2-Werte für die Zulassung ergaben. Inwieweit es in diesen Fall auch ein Fehlverhalten von Prüfinstanzen gab, wird in der nahen Zukunft zu klären sein.

Die Volkswagen AG hat am 9. Dezember 2015 mitgeteilt, dass "bislang keine rechtswidrige Veränderung der Verbrauchsangaben und CO2-Werte festgestellt" worden sei. Weiters wurde mitgeteilt, dass die Verbrauchswerte "nur für wenige Modellvarianten leicht angepasst werden" müssen. Die "internen Messergebnisse" werden bis Weihnachten unter behördlicher Aufsicht nochmals bei einem neutralen technischen Dienst überprüft.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Von den Abweichungen bei den CO2-Werten sind laut VW insgesamt rund 36.000 Fahrzeuge betroffen, davon sind in Österreich nur bis zu 336 Autos betroffen. Die freiwilligen Nachmessungen haben ergeben, dass nach bisherigem Kenntnisstand bei neun VW-Modelvarianten Anpassungen der CO2-Werte vorgenommen werden müssen. Ob und mit wie vielen Fahrzeugen die Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat betroffen sind, ist derzeit nicht bekannt.

In einer Aussendung hat die Volkswagen AG die Modelle laut beiliegender Liste genannt.

Die bereits bestehenden nationalen Kunden-Informationsseiten der Marken werden  um die CO2-Thematik erweitert. Die Kunden können sich hier durch Eingabe der Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN; Vehicle Identification Number) darüber informieren, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Bitte beachten Sie bei der CO2-Abfrage, dass derzeit nur Fahrzeuge des Modelljahres 2016 in der Abfrage berücksichtigt sind. Betroffene Fahrzeuge älterer Modelljahre können zu diesem Zeitpunkt (Stand 25.11.2015) noch nicht ermittelt werden.

Was bedeuten diese Unregelmäßigkeiten für den Konsumenten?

Nach derzeitigem Wissensstand hat der Kunde laut VW nicht mit Rückrufen und Umrüstungen am Fahrzeug zu rechnen. Allerdings ist der CO2-Ausstoß Maßstab für den Verbrauch und damit z. B. in Österreich Grundlage für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA).

Grundsätzlich ist der Fahrzeughändler für die Entrichtung der NoVA verantwortlich. Aktuell hat VW jedoch zugesagt, eventuelle Steuernachforderungen zu übernehmen. VW-Chef Matthias Müller hat dies in einem Brief an alle 28 EU-Finanzminister geschrieben.

Im österreichischen Finanzministerium wurde am Sonntag (08.11.2015) gegenüber der APA bestätigt, dass VW Kontakt aufgenommen hat. Müller bittet den Finanzminister, mögliche Steuernachzahlungen dem Konzern direkt in Rechnung zu stellen.

Offen ist bisher die Frage was mit Fahrzeugen geschieht, die der Konsument selbst nach Österreich eingeführt hat („Eigenimport“). Der ÖAMTC wird sich dafür einsetzen, dass auch diese Autofahrer keine NoVA-Nachzahlung trifft.

Schadenersatzansprüche gegenüber VW

Sollte die Abweichung zu den ursprünglichen Verbrauchsangaben von VW wesentlich sein, ist nun erstmals auch nach österreichischem Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht realistisch, dass die betroffenen Konsumenten Ansprüche gegenüber VW haben. „Wesentlich“ ist eine Abweichung bei den Verbrauchsangaben nach deutscher Judikatur dann, wenn sie bei einer Prüfstandsmessung über 10% beträgt. (In Österreich gibt es noch keine relevante Rechtssprechung zu diesem Thema). 

Da die Durchsetzung eines Schadenersatz- oder Gewährleistungsanspruchs natürlich mit einigen Auflagen verbunden ist, können sich betroffene Mitglieder an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden.

Sachbezug für Firmenfahrzeuge

Wie sich die Änderungen der CO2-Werte (aus denen direkt auf den Verbrauch geschlossen wird) für die Fahrer von Firmenfahrzeugen hinsichtlich des ihnen verrechneten Sachbezuges auswirken, ist noch völlig ungeklärt. Der ÖAMTC steht auf dem Standpunkt, dass auch hier den nutzungsberechtigten Konsumenten durch die Manipulationen des Herstellers kein Nachteil entstehen darf. Es dürfen daher dem Firmenfahrzeug-Nutzer weder rückwirkend Steuernachzahlungen vorgeschrieben werden, noch ist es gerechtfertigt ihn künftig beim Sachbezug höher zu besteuern. Der ÖAMTC wird sich umgehend um eine rechtliche Klärung bemühen.

Kunden darf kein finanzieller Nachteil entstehen

Darüber hinaus muss auch sichergestellt werden, dass die künftige Einführung eines neuen Fahrzyklus, der absehbar zu höheren Normverbrauchsangaben führen wird, nicht zu Lasten der Kunden ausgetragen wird. Eine sprunghafte Verteuerung für die Konsumenten bei Kauf desselben Autos ist nicht akzeptabel. Ebenso gibt es keine Rechtfertigung für einen "windfall profit" (unerwartetes Körberlgeld) für den Finanzminister.

Autokauf istockphoto.com/mangostock

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