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DruckenGebrauchtwagenkauf - Schrott ohne Gewähr
Gewährleistung und Irrtumsanfechtung bein Gebrauchtwagenkauf beziehen sich immer nur auf jene Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind.

Vorsicht bei Gebrauchtwagenhändler, die beim Verkauf drängen, die Gewährleistung ausschließen oder einen Ankaufstest verweigern!
Schnäppchen oder Schrottauto?
Herr Alfred W. benötigte dringend ein Auto und erstand ein solches bei einem Gebrauchtwagenhändler um 4.500 Euro. Dieser drängte ihn zur schnellen Unterschrift, „da schon andere Kunden dieses Schnäppchen wollen“. Nach einigen Tagen hörte Herr W. Geräusche und ließ einen Ankaufstest machen. Der Prüfer übersetzte das Ergebnis anschaulich: „Das Auto is a Leich’!“
Mieser Vertrag.
Zur Erleichterung von Herrn W. hatte der Jurist dennoch positive Nachrichten:
a) Händler können die Gewährleistung nicht gültig ausschließen.
b) Ein Auto um 4.500 Euro wird nicht als Bastlerfahrzeug durchgehen.
c) Ist das Fahrzeug nicht verkehrs- und betriebssicher, steht (in der Regel) die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums offen.
Maßgeblicher Zeitpunkt.
Graue Theorie.
Finger weg!
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