Presse

PRESSE

ÖAMTC: Medikamente können Verkehrssicherheit beeinträchtigen

Krank Auto fahren kann teuer werden – bei Unfallverursachung drohen hohe Strafen  

Wer krank Auto fährt, sollte sich der möglichen Folgen bewusst sein. "Sowohl durch die Krankheitssymptome als auch die Einnahme von Medikamenten kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden", warnt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. "Insbesondere durch Niesattacken, oftmaliges Nase putzen, tränende Augen, Husten oder Kreislaufprobleme können Fahrfehler auftreten, sodass Mitverkehrsteilnehmer oder Verkehrszeichen zu spät wahrgenommen werden können oder die Reaktionssicherheit leidet und die Unfallgefahr steigt." Ein heftiges Niesen lenkt ab. Die Augen schließen sich unvermeidlich und man fährt für kurze Zeit "blind". "Hat man als Lenker bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h zwei Sekunden die Augen zu, ist man etwa 28 Meter im Blindflug unterwegs", so die Expertin.

Zudem kann die Einnahme von Medikamenten – unabhängig davon, ob verschreibungspflichtig oder rezeptfrei – Auswirkungen auf das Reaktionsvermögen, die Konzentrationsfähigkeit, Wahrnehmung und Motorik haben. "Die Fahrtüchtigkeit kann durch typische Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Sehbeeinträchtigungen und Unruhe eingeschränkt sein", sagt Seidenberger. Einige Präparate enthalten Koffein, dessen anregende Wirkung schnell nachlassen und zu einem Leistungsabfall führen kann. Andere wiederum enthalten Codein, das eher beruhigend wirkt und zu einer schnellen Ermüdung führt. Auch können manche Arzneien zu einem positiven Drogentestergebnis führen. "Grundsätzlich sollte man einen Arzt oder Apotheker nach der Verträglichkeit und möglichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten fragen und nicht mit Alkohol kombinieren. Wer krank ist sollte besser nicht am Straßenverkehr teilnehmen, da man die Leistungsfähigkeit vermutlich nicht richtig einschätzt", rät die ÖAMTC-Expertin.

Beeinträchtigte Fahrer zahlen bis zu 726 Euro Strafe, bei Unfall kann Versicherung "aussteigen"
 

"Wer in einem durch Krankheit oder Medikamente stark beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro rechnen", erklärt die Expertin. Außerdem kann die Exekutive bei Fahruntauglichkeit die Weiterfahrt untersagen und zum Beispiel die Fahrzeugschlüssel abnehmen. Verursacht man unter dem Einfluss von Medikamenten einen Unfall, muss die Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallgegners bezahlen, man kommt jedoch in den Malus. "Außerdem kann die Kaskoversicherung die Leistung im Fall von grober Fahrlässigkeit verweigern", so Seidenberger. Fühlt man sich unwohl oder krank, sollte man nicht selbst ein Fahrzeug lenken – stattdessen lieber fahren lassen, einen Arzt aufsuchen und sich auskurieren.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

Artikel drucken Pressemappe herunterladen

Bilder & Grafiken

Mit Schnupfen am Steuer  ÖAMTC Mit Schnupfen am Steuer © ÖAMTC
Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit

Bei allen Fragen zum Thema Mobilität, z. B. Crashtests, Kraftstoffpreisen, Gesetzesinitiativen, Unfallstatistiken, alternativen Antrieben, Pannenhilfe und Einsatzzahlen sowie sämtliche Fragen zu Reise, Fahrtechnik und Flugrettung.

Mobilitätsinformation

Bei Fragen zur aktuellen Verkehrslage und Straßeninfrastruktur sowie Telematik.