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ÖAMTC: Gesundheitschecks für Senior:innen noch nicht vom Tisch

Nach dem EU-Rat erfolgt nun Meinungsbildung im EU-Parlament

Die gestern getroffene Einigung der EU-Mitgliedsstaaten über neue Führerscheinrichtlinien wurde vom ÖAMTC positiv aufgenommen. "Die altersunabhängige Verpflichtung zur wiederholten Selbsteinschätzung der körperlichen und geistigen Fahrtauglichkeit stellt eine ausgewogene Maßnahme zur Wahrung der Verkehrssicherheit dar, ohne die betroffenen Personenkreise übertrieben zu belasten", hält ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer dazu fest. "Damit hat sich zumindest im Ministerrat der Weg der Vernunft durchgesetzt."

Zwtl.: Umstrittene Vorschläge der Parlaments-Berichterstatterin

   Am Donnerstag muss nun der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments seine Position abstimmen. Angesichts dessen warnt der ÖAMTC davor, den Tag nicht vor dem Abend zu loben: Es gibt deutliche Anzeichen, dass man sich dort für schärfere Regelungen und Gesundheitschecks für Senior:innen aussprechen wird. Aber auch ein anderer Punkt, nämlich die Möglichkeit der begleiteten Fahrausbildung mit Führerschein ab dem 17. Geburtstag, steht vor dem Aus. Hinzu kommen Pläne, die Führerscheinklasse B künftig nach Fahrzeuggewicht zu unterteilen oder geringere Tempolimits durch die Hintertür einzuführen.

   Der Mobilitätsclub bekräftigt einmal mehr sein Engagement für eine ausgewogene, faktenbasierte Verkehrssicherheitspolitik. "Es ist wichtig, nicht in Stereotype zu verfallen und die Vielfalt der Fahrer:innen zu berücksichtigen. Der Fokus sollte auf Prävention und Unterstützung liegen, um die Sicherheit für alle Altersgruppen zu verbessern", sagt Hoffer. Dazu zählt er auch das begleitete Fahren: "Diese Maßnahme ist in Österreich seit vielen Jahren erprobt und hat sich auch in der Unfallstatistik nachweisbar als probates Mittel zur Risikominimierung erwiesen."

   Bis zu einem finalen Gesetzesvorschlag wird es allerdings noch einige Zeit dauern. "Die bisher erreichten Positionen sind nur Puzzlestücke auf dem Weg zu neuen Richtlinien", erläutert der Jurist des Mobilitätsclubs. "Auf Basis der unterschiedlichen Beschlüsse muss erst im so genannten Trilogverfahren ein Kompromiss zwischen den Ansichten von Kommission, Rat und Parlament gefunden werden."


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