Artikel drucken
Drucken

Vorsicht: Alte Wien-Parkscheine nur noch bis 30. Juni 2025 gültig

Wiener Parkscheine, die vor 1. Jänner 2025 gekauft wurden, verlieren in Kürze ihre Gültigkeit.

Parkscheine in Wien ÖAMTC
Parkscheine in Wien - Parkscheine für die Kurzparkzone in Wien © ÖAMTC

Mit Jänner 2025 hat die Stadt Wien die Parkgebühren auf 1,30 Euro pro halbe Stunde erhöht. Wiener Parkscheine, die vor dem 1. Jänner dieses Jahres erworben wurden, behielten vorerst ihre Gültigkeit. Aber Achtung: Die Frist endet mit 30. Juni 2025 – danach dürfen die alten Kurzparkscheine nicht mehr verwendet werden: Wer das trotzdem tut, parkt faktisch ohne gültigen Parkschein und muss mit einer Strafe wegen Falschparkens in Höhe von 36 Euro rechnen.. Wer das Fahrzeug also in Bezirken abstellt, für die keine gültige Ausnahmegenehmigung vorliegt – sprich das Wiener "Parkpickerl" – sollte ab 1. Juli gut darauf achten, ausschließlich neue Parkscheine zu benutzen. Die bekannten bunten Zettel gibt es auch weiterhin für jeweils 30, 60, 90 oder 120 Minuten. All jenen, die ihre Parkgebühren digital via Handyparken bezahlen, werden bereits automatisch die erhöhten Tarife verrechnet.

Keine Möglichkeit auf Umtausch oder Refundierung

Eine Rückgabe oder ein Umtausch von alten Parkscheinen wird seit einigen Jahren seitens der Stadt Wien verweigert – wer nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juli, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen. Eine Vorgehensweise, die der Club in der Vergangenheit mehrfach kritisiert hat.

Dennoch rät der ÖAMTC Betroffenen, abgelaufene Parkscheine nicht einfach wegzuwerfen. Wer noch über größere Mengen an Kurzparkscheinen verfügt und sie nicht mehr aufbrauchen kann, sollte diese vorsichtshalber aufbewahren – bislang gibt es nämlich keine finale Rechtsprechung darüber, ob die Verweigerung von Umtausch bzw. Gebühren-Refundierung eigentlich rechtens ist.

Mehr News

News aus Wien

ÖAMTC Stützpunkt