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DruckenTemporäre Freigabe des Pannenstreifens auf A4
Auf der A4 Ost Autobahn zwischen der Auffahrt Simmeringer Haide und dem Knoten Schwechat in Richtung Ungarn – und nur dort!

So funktioniert die Pannenstreifen-Freigabe:
Schritt 1: Check der Strecke
30 neue Kameras erfassen den gesamten Abschnitt. Vor jeder Freigabe erfolgt damit der Check der Strecke, auch vor Ort überprüfen die Traffic Manager, das mobile Spezialteam der ASFINAG, den Abschnitt. Erst dann gibt die Verkehrsmanagement Zentrale in Wien Inzersdorf die 3,8 Kilometer frei.
Schritt 2: Pannenstreifen wird geöffnet - Anzeige auf der Strecke
Der geöffnete Pannenstreifen wird direkt darüber auf den elektronischen Überkopfwegweisern mit einem grünen Pfeil signalisiert – und weiters rechts neben der Fahrbahn durch das Anzeigen der dritten Fahrspur. Wenn diese Anzeigen nicht aktiv sind, ist es nicht erlaubt, den Pannenstreifen zu befahren!
Schritt 3: Pannenstreifen wird wieder gesperrt
Sobald die Verkehrsbelastung zurückgeht, sperrt die ASFINAG den Pannenstreifen für den Verkehr. Im Bereich der Simmeringer Haide erscheint auf der Überkopfanzeige oberhalb des zusätzlichen Fahrstreifens ein gelb blinkender Pfeil. Jetzt darf der Pannenstreifen nicht mehr befahren werden. Auch rechts neben der Fahrbahn wird durch Pfeile auf die Sperre und das rasche Verlassen des Pannenstreifens hingewiesen.
Für jene Lenkerinnen und Lenker, die zum Zeitpunkt der Sperre weiter vorne auf dem Pannenstreifen unterwegs sind, ändert sich die Anzeige nicht – sie bleibt auf „grün“. Die Fahrt kann also bis zum Knoten Schwechat auf dem Pannenstreifen fortgesetzt werden. Nach der Sperre erlischt jede Info: Der Pannenstreifen ist für den Fließverkehr gesperrt.
Erklärvideo der ASFINAG
Pannenstreifenfreigabe bringt neue Verkehrszeichen
Möglich wird die Pannenstreifenfreigabe durch die 29. StVO-Novelle. Sie bringt neben den Voraussetzungen zur Pannenstreifenfreigabe auch vier neue Verkehrszeichen mit sich. Diese zeigen mit weißen Pfeilen auf blauem Hintergrund – ähnlich den bereits bestehenden Hinweiszeichen über einen speziellen Fahrstreifenverlauf – einen zum Befahren freigegebenen Pannenstreifen an, eventuell mit Entfernungsangaben. Erkennbar ist ein zum Befahren freigegebener Pannenstreifen aber primär an der Fahrstreifensignalisierung. "Sieht man einen grünen Pfeil über dem Pannenstreifen, ist er frei, sieht man ein rotes 'X', ist er gesperrt und ist gegebenenfalls sofort zu verlassen", so ÖAMTC-Verkehrsjurist Nikolaus Authried.
Inkrafttreten der 29. StVO-Novelle macht Pannenstreifenfreigabe möglich
Am 4. Juli 2018 wurde seitens des Bundesministers für Verkehr sowie der ASFINAG die temporäre Freigabe des Pannenstreifens auf einem kurzen Teilstück der A4 in Fahrtrichtung Flughafen präsentiert. Der ÖAMTC sieht im Pilotprojekt einen interessanten Testlauf, warnt allerdings vor zu großen Erwartungen, weil eine Umsetzung nicht an vielen Stellen in Österreich möglich bzw. sinnvoll wäre.
"Klassische 'Staustrecken' in städtischen Bereichen haben oftmals keinen oder viel zu schmale Pannenstreifen. Außerdem sind die Abfolgen der Anschlussstellen sehr dicht – das würde Umbauten der Beschleunigungs-und Verzögerungsstreifen notwendig machen, da sonst ein Ein- oder Ausfädeln nicht möglich wäre", erklärt ÖAMTC-Experte Nikolaus Authried.
Pannenstreifenfreigabe ist kein Allheilmittel gegen Staus
Der Mobilitätsclub begrüßt die Ankündigung, dass durch die Pannenstreifenfreigabe notwendige Ausbauten der Infrastruktur nicht ersetzt werden. Der ÖAMTC hat immer darauf hingewiesen, dass bei häufig überlasteten Abschnitten eine bauliche Lösung unumgänglich ist.
ÖAMTC-Verkehrsjurist Nikolaus Authried:
"Pannenstreifen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und dürfen daher nicht dauerhaft dem Verkehrsfluss geopfert werden. Eine Freigabe des Pannenstreifens kann nur eine temporäre Notlösung sein."