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Pressekonferenz "Mit Rad und Tretroller zur Schule – worauf Eltern achten sollten"

Mit dem 12. September beginnt in Oberösterreich wieder für Tausende Kinder und Jugendliche der Ernst des Lebens. Viele werden dabei den Schulweg mit dem Fahrrad oder Tretroller (Scooter) antreten. Doch jedes fünfte in einen Schulwegunfall verwickelte Kind verunglückte in den letzten Jahren mit einem dieser Fahrzeuge. Der ÖAMTC informiert, wie Eltern ihre Kinder optimal auf das Fahren mit Roller und Fahrrad vorbereiten.  

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Roller müssen über den Zebrastreifen geschoben werden © ÖAMTC Laresser

In den vergangenen fünf Jahren (2017–2021) waren österreichweit 540 Kinder als Fahrrad-, E-Bike- oder Tretroller-Fahrer:innen an einem Unfall auf dem Schulweg beteiligt. In Oberösterreich waren 90 Kinder betroffen, das ist jedes fünfte bei einem Schulwegunfall verunglückte Kind. Mehrheitlich waren es 10- bis 14-Jährige, die mit dem Rad zur Schule fuhren und dabei verunfallten.

Tretroller erfreuen sich bei Kindern größter Beliebtheit. ÖAMTC Verkehrssicherheitsexpertin Marion Seidenberger empfiehlt, das Fahren zuerst in einem geschützten Bereich zu erlernen. Ein gutes Einstiegsalter liegt bei circa drei Jahren, wenngleich die Empfehlung nicht den Stand des jeweiligen Kindes in seiner Entwicklung berücksichtigen kann. „Die geistige und motorische Entwicklung des Kindes sollte ausschlaggebend sein“, betont Marion Seidenberger. Erst bei entsprechender Erfahrung und Reife des Kindes sollte das Training unter elterlicher Begleitung auf die Straße verlegt und der konkrete Schulweg geübt werden.

Rasche Lernkurve – langsames Risikobewusstsein

Trotz guter Begleitung, Sicherheitsausstattung und Anleitung von Eltern kann ein „normaler“ Sturz mit dem Tretroller nicht immer vermieden werden, vor allem in der Phase, wenn die Kleinen das Gerät erst kennenlernen. „Das gehört zum Lernprozess dazu und zeigt nicht die Ungeschicktheit des Kindes, sondern bedeutet einen Erfahrungsgewinn im Handling und in der Selbständigkeit. Indem das Kind Verhaltensweisen vermeidet bzw. befolgt, kann es seine Kompetenzen steigern“, sagt die Verkehrspsychologin. Das Fahrenlernen geht meist rasch, die Freude, etwas „selbst zu können“, ist groß. „Die nötige Sicherheits-/Risikoeinschätzung ist bei jungen Tretrollerfahrer:innen bedingt durch die mangelnde Reife aber kaum vorhanden. Wird das Training zu rasch auf die Straße verlegt, kann das für drei- bis fünfjährige Tretrollerfahrer:innen eine starke Überforderung darstellen, da es dort vieles auf einmal zu erfassen gilt“, sagt die Expertin.

Gehsteig, Radweg oder Straße?

Bei der Frage nach der richtigen Verkehrsfläche ist entscheidend, ob es sich um ein Fahrzeug im rechtlichen Sinn handelt. „Trittroller und Sidewalker gelten als Fahrräder. Kickboards, Skateboards, Hoverboards und Kleintretroller sind Spielzeuge. Dementsprechend gelten auch unterschiedliche Verhaltensregeln“, erklärt ÖAMTC Landesdirektor Harald Großauer. Sowohl Kleintretroller als auch Kick-, Skate- und Hoverboards dürfen grundsätzlich auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone und auf Wohn- und Spielstraßen verwendet werden, jedoch nicht auf der Fahrbahn. Beim kombinierten Geh- und Radweg darf nur der Teil benützt werden, der für Fußgänger:innen gedacht ist. „Ein gut passender und richtig getragener Kinderhelm sollte Grundausstattung für jedes Kind sein, egal ob auf dem Schulweg oder in der Freizeit“, betont Harald Großauer. Gut sichtbare, helle Kleidung und Reflektoren helfen anderen Verkehrsteilnehmer:innen, Kinder zu sehen, besonders bei Nebel oder Dunkelheit bzw. Dämmerung. An allen Stützpunkten des ÖAMTC gibt es in Kooperation mit dem Land OÖ kostenlos reflektierende Klackbänder.

Erhöhte Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer:innen gefordert

Im vergangenen Jahr verunglückten in Oberösterreich 75 Kinder auf ihrem Schulweg. „Jeder Unfall ist einer zu viel. Alle Verkehrsteilnehmer:innen sind hier gefordert, besonders aufmerksam zu sein und durch ein vorausschauendes Fahrverhalten ein etwaiges Fehlverhalten von Kindern ausgleichen“, appelliert der ÖAMTC Landesdirektor.

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