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Seit Montag, 5.September , ist der Linzer Hauptplatz eine Begegnungszone. Für den motorisierten Verkehr gilt ein 20 km/h Tempolimit.
Außerdem haben motorisierte Fahrzeuge keinen Vorrang mehr gegenüber Fußgängern und Radfahrern, alle Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer dürfen die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen.
Diese Vorschrift schafft allerdings keinen automatischen „Vorrang“ von Radfahrern gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Auch werden dadurch per se keine besonderen Privilegien für Radfahrer geschaffen. Vielmehr gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer die allgemeinen Fahrregeln einhalten müssen.