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Kostenerstattung für eine Schutzbrief-Leistung

Wie funktioniert es? Welche Unterlagen werden gebraucht?

NT 2023 SB Kostenerstattung  ÖAMTC
NT 2023 SB Kostenerstattung © ÖAMTC

Was können Sie einreichen

Im Schutzbrief sind mehr als 30 Leistungen in Österreich und im Ausland enthalten. In vielen Fällen wird Ihnen im Zuge der Leistungserbringung nichts verrechnet. Sollten Sie aber einmal einen Betrag selbst bezahlt haben, dann können Sie Ihre Auslagen dafür beim ÖAMTC einreichen.

Für diese Einreichung - wie z.B. bei Wildschadenhilfe, Krankenschutz im Ausland und Hubschrauberrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich, Telefonkosten, Taxirechnungen etc. - stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Wie können Sie einreichen

  • Für die Online-Einreichung über Mein ÖAMTC loggen Sie sich unter www.oeamtc.at/mein-oeamtc ein. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Einreichung geführt.
  • Oder Sie schicken die Unterlagen (gemeinsam mit dem von Ihnen unterschriebenen Antragsformular) entweder per E-Mail an leistungsverrechnung@oeamtc.at oder per Post an folgende Adresse:

ÖAMTC
Leistungsverrechnung
Baumgasse 129
1030 Wien

Zur Einreichung verwenden Sie bitte das Antragsformular aus den Downloads. Damit können Sie die Unterlagen, die für die Verrechnung der entstandenen Kosten notwendig sind, dem ÖAMTC einfach und übersichtlich zur Verfügung stellen.

  • Sie können die Unterlagen auch persönlich bei einem unserer ÖAMTC Stützpunkte vorbei bringen. Die Kolleginnen und Kollegen leiten die Belege gerne weiter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Leistungsverrechnung werden sich nach Erhalt so rasch wie möglich um die Erledigung kümmern.

Notwendige Unterlagen

Senden Sie die von den Leistungserbringern erhaltenen und von ihnen bezahlten Belege zu, am besten inklusive einer entsprechenden Zahlungsbestätigung.

Wenn Sie Ihre Unterlagen über Mein ÖAMTC hochladen oder per E-Mail an uns senden, beachten Sie bitte, dass die Originalbelege verpflichtend bis zum Eingang der Leistungsinformation bzw. zum Eingang der Zahlung aufzubewahren sind. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern.

Weiters ersuchen wir Sie, auch sonstige Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Leistungsfall stehen (z.B. Kopie einer Reparaturrechnung, eines ärztlichen Attests u.ä.) zur Verfügung zu stellen. Für die Abrechnung von Telefonkosten, die für die Gespräche mit dem ÖAMTC entstanden sind, legen Sie bitte einen Einzelgesprächsnachweis bei.

Zusätzliche Erklärungen zu Ihrem Leistungsfall, die aus Ihrer Sicht für die Verrechnung wichtig sein können, vermerken Sie bitte im Feld „Bemerkungen“.

Hinweis: Vergessen Sie bitte nicht, auch Ihre aktuellen Bankdaten (IBAN) bekanntzugeben. 

Achtung: Ein Anspruch auf Kostenersatz muss, bei sonstigem Verlust des Anspruchs, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen spätestens drei Jahre nach dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden.

Fragen und Kontakt

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Einreichung haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die ÖAMTC Leistungsverrechnung. Die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen zu den üblichen Bürozeiten gerne unter der Telefonnummer +43 1 711 99 22500 oder per E-Mail an leistungsverrechnung@oeamtc.at zur Verfügung. 

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