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Verkehrszeichen: Auslegung von Zusatztafeln nicht immer leicht

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Texte von Zusatztafeln bei Verkehrszeichen sind oft missverständlich und zu lang. 

Verkehrszeichen Halte- und Parkverbot - Beschränkende Zusatzzeichen ÖAMTC
Verkehrszeichen Halte- und Parkverbot - Zusatzzeichen - Texte und Zeichen auf Zusatztafeln müssen leicht verständlich sein. © ÖAMTC

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Unklare Zusatztafel

Seit einiger Zeit häuften sich bei Frau Mag. Gabriele Pfeiffer von der ÖAMTC-Rechtsberatung Beschwerden von Abschleppopfern. Vor allem bei einem Halteverbot vor einem bekannten Wiener Kabarett schlug die Abschlepptruppe der MA 48 gnadenlos zu. Die betroffenen Fahrzeuglenker hielten diese Maßnahme aber für nicht gerechtfertigt.

Die Juristin ging der Sache nach und sah sich die Tafel persönlich an.

Nach Durchlesen des Textes war auch sie überzeugt, dass die Fahrzeuge zu unrecht abgeschleppt wurden. Der Text der Zusatztafel, die unterhalb des Verkehrszeichens "Halten und Parken verboten" angebracht war, war nicht nur sechs Zeilen lang, sondern auch so formuliert, dass ein Abstellen privater PKW zu bestimmten Zeiten erlaubt erschien.

Der Text lautete folgendermaßen: "Mo-Fr (werktags) v. 6-12 h ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen für verbleibenden Zeitraum ausgenommen Taxi" (ohne jegliche Interpunktion).

Gewünscht war jedenfalls seitens der Behörde ein Halteverbot rund um die Uhr, welches nur Ladetätigkeiten an Werktagen zwischen 6 und 12 Uhr, sowie für die restliche Zeit Taxifahrzeuge ausnehmen wollte. Dies lässt sich der Formulierung jedoch schwerlich entnehmen! Der Forderung des Gesetzgebers, wonach Texte und Zeichen auf Zusatztafeln leicht verständlich sein müssen, wurde hier wohl nicht entsprochen.

Verfahren.

Die Juristin hat einige Lenker, die ihr Fahrzeug etwa an einem Sonntag in diesem Halteverbot abgestellt hatten, unterstützt. Die meisten der Verfahren wurden schon in den Unterinstanzen eingestellt. In einem Fall musste aber der VwGH angerufen werden. Dieser hat positiv entschieden und bestätigt, dass von "leichter Verständlichkeit" keine Rede sein kann!

Leicht verständlich.

Gleichzeitig ist Mag. Pfeiffer auch an die MA 46 (in Wien für Verkehrsangelegenheiten zuständig) herangetreten und hat angeregt, den Text so umzuformulieren, dass damit klar zum Ausdruck kommt, was tatsächlich gemeint ist. Gemeinsam hat man eine Formulierung gefunden, die zwar auch nicht viel kürzer ist, die aber missverständliche Deutungen verhindern sollte. In der Folge wurde die neue Tafel angebracht ...

Pfeiffer: "Zumindest diese eine Falle wurde entschärft. Leider existieren aber in Wien noch zahlreiche andere Halteverbote mit ähnlichen Zusatztafeln".  Die Behörde hat versprochen, sich dieser Problematik anzunehmen.

Tipp!

ÖAMTC-Mitglieder sollten jedenfalls von ihrem Recht Gebrauch machen und sich vor Bezahlung einer Strafe oder der Abschleppkosten in der Rechtsabteilung ihres Clubs über die Aussichten in einem Verfahren informieren.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-215 30. Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

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