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Fall 3: Hotelmängel am Urlaubsort

Ein Hotelzimmer mit Schädlingsbefall bringt die Urlaubspläne eines Ehepaars durcheinander. So konnte die juristische Nothilfe des ÖAMTC helfen.  

Verzweifelte Frau sitzt auf einem Bett in einem Zimmer und sieht frustriert aus.
Hotelmängel am Urlaubsort © Adobe Stock

Das Ehepaar F. hatte ihr Hotelzimmer in Italien online gebucht und reiste mit dem eigenen Auto an. Doch bei ihrer Ankunft am späten Abend mussten sie feststellen, dass das Zimmer nicht nur ungepflegt war, sondern auch Spuren eines Schädlingsbefalls aufwies.

Nach der mehrstündigen und ermüdenden Anreise sind Herr und Frau F. entnervt und wollen nicht, wie vom Hotel angeboten, ein anderes Zimmer beziehen, sondern das gebuchte Zimmer kostenlos stornieren bzw. ein kostenloses Upgrade auf eine Suite erhalten.

Nachdem das Hotel dies verweigert, möchte sich Frau F. vor dem Verlassen des Hotels rechtlich absichern und kontaktiert die juristische Nothilfe über den Schutzbrief-Notruf des ÖAMTC. Eine ÖAMTC-Juristin ruft umgehend zurück, muss aber die Rechtsmeinung des Hotels bestätigen – mit dem Hinweis, dass bei einem solchen Mangel dem Hotel die Chance gegeben werden muss, diesen zu beheben. Ein alternatives Zimmer anzubieten, gilt jedenfalls als geeignete Abhilfe, allerdings muss dieses dann auch wirklich passen.

Das Ehepaar F. kommt der Empfehlung nach und bezieht ein neues Zimmer, das den Anforderungen nun entspricht, und kann so doch noch einen erholsamen Urlaub verbringen.

Ihr Recht – rund um die Uhr

Bei juristischen Problemen, die einer sofortigen Beratung bedürfen, sind die ÖAMTC-Jurist:innen für alle Mitglieder auch in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen unter der Notruf-Nummer +43 (0) 1 25 120 00 erreichbar.

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