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DruckenFall 1: Verkehrsunfall im Ausland
Erfahren Sie im ersten Fall, wie wir Maria K. helfen konnten.

Clubmitglied Maria K. gerät auf dem Rückweg aus Kroatien an einem Samstag in einen Unfall: Ein kroatischer Lenker nimmt ihr den Vorrang. Dabei wird ihr Auto beschädigt. Sie weiß nicht, was sie tun soll, denn es gibt massive Verständigungsprobleme mit dem aufbrausenden Unfallgegner. Also beschließt sie, die juristische Nothilfe des ÖAMTC in Anspruch zu nehmen und kontaktiert den Schutzbrief-Notruf.
Umgehend erfolgt der Rückruf einer Club-Juristin, die empfiehlt, die kroatische Polizei zu verständigen und sich von dieser eine Unfallbestätigung geben zu lassen. Zudem rät sie Frau K., nach der Rückkehr einen Termin in der Rechtsberatung zu vereinbaren, damit die ÖAMTC-Jurist:innen sie bei der Geltendmachung der Forderungen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung unterstützen können.
Gesagt, getan: Wieder in Österreich, wendet sich das Mitglied an die Rechtsberatung des Clubs. Diese interveniert bei der gegnerischen Versicherung und fordert Reparaturkosten sowie Wertminderung für das beschädigte Auto. Nur wenige Wochen später leistet die Versicherung aufgrund der völlig eindeutigen Sach- und Rechtslage die geforderten Beträge. Der Fall ist für Maria K. damit positiv abgeschlossen.
Ihr Recht – rund um die Uhr
Bei juristischen Problemen, die einer sofortigen Beratung bedürfen, sind die ÖAMTC-Jurist:innen für alle Mitglieder auch in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen unter der Notruf-Nummer +43 (0) 1 25 120 00 erreichbar.