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Pkw auf Busspur - trotzdem Vorrang?

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Kollision mit einem PKW, der verboten auf der Busspur fährt - wie würden Sie entscheiden?

Unfall auf Busspur ÖAMTC
Unfall auf Busspur © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Salomonisches Urteil des Obersten Gerichtshofs

Milan S. befuhr die Johnstraße und wollte links abbiegen. Die entgegenkommende Kolonne kam zum Stillstand, der erste Lenker winkte höflich, Herr S. bog ab. Doch da war ja noch die Busspur! Auf dieser, für Herrn S. kaum zu erkennen, überholte ein ungeduldiger Pkw-Lenker die Kolonne verbotener Weise rechts und rammte das abbiegende Fahrzeug.

Pro und Contra

"Der Kerl durfte dort nicht fahren, daher kann er auch keinen Vorrang haben!", tobte Herr S. noch bei der ÖAMTC-Rechtsberatung. "Einen Bus hätte ich sehen können, einen Pkw nicht." 

Doch die gegnerische Versicherung lehnte alle Ansprüche ab. Die Busspur dürfe auch von Taxis benutzt werden, daher fehle der "Rechtswidrigkeitszusammenhang": Das Verbot der Busspurbenützung habe mit dem Unfall nichts zu tun. Der Vorrang des Geradeausfahrenden bleibe bestehen.

Allseits gute Argumente. Schlüpfen Sie in den Talar - wie würden Sie entscheiden?

Salomonischer Oberster Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits in einem gleich gelagerten Fall erwogen: Durch das verbotene Befahren einer Busspur könne es vermehrt zu Gefahrensituationen kommen. Das Verbot diene daher auch dazu, derartige Unfälle zu verhindern. Andererseits müsse der Linksabbieger mit Busspur-Benützern rechnen und sich entsprechend langsam vortasten. 

Weises Urteil: 50:50. (OGH vom 30.6.1994, Zl. 2 Ob 46/94; Zeitschrift für Verkehrsrecht 1995/83.) Busspur benützen kann also nicht nur Strafe kosten, sondern auch ein Mitverschulden nach sich ziehen.

ÖAMTC Rechtsberatung

Dem Clubjuristen war dieses Urteil bekannt. Er konnte den klagswütigen Milan S. von einer sinnlosen 100%-Klage abhalten und die Versicherung zur Zahlung der Hälfte des Schadens bewegen. 

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