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Bekleidung im Straßenverkehr

ÖAMTC-Rechtsberatung: In den Sommermonaten immer wieder ein Thema: Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Dass es keine gute Idee ist, mit Schlapfen, High Heels, Schischuhen oder gar barfuß hinter dem Lenkrad zu sitzen, liegt wohl auf der Hand. Aber ist es wirklich verboten?

High Heels beim Autofahren iStockphoto
High Heels beim Autofahren - Richtige Bekleidung im Straßenverkehr © iStockphoto

Sicheres Schuhwerk

Es mag bequem sein, bei Hitze mit Sandalen, Flip-Flops oder anderem luftigen Schuhwerk Auto zu fahren oder aufs Fahrrad zu steigen. Grundsätzlich darf jede Person das Auto, Motorrad oder Fahrrad nur in einem Zustand bedienen, in dem es sicher beherrschbar ist. Rechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mit verursacht wurde. "Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können", hält die ÖAMTC-Juristin fest. Dann gibt es zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen – unter Umständen bezahlt die Versicherung entstandene Schäden nicht.

 

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner

"Nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen komfortabel ist, eignet sich auch zum Lenken eines Fahrzeuges. Auch wenn es laut Gesetz nicht direkt verboten ist, sollten Fahrzeuglenker:innen hier kein Risiko eingehen"

High Heels, Schlapfen und Bergschuhe sind zum Autofahren nicht geeignet

"Es gibt drei Arten von Schuhen, die zum Autofahren nicht empfehlenswert sind", weiß Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Mit sehr hohen Absätzen ist die Ferse instabil. Bei offenen Schuhen wie Flip-Flops, Badeschlapfen oder Sandalen besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert. Außerdem hat man ebenfalls kaum Halt. Und mit sehr klobigen Schuhen hat ein:e Lenker:in kein Gefühl mehr für die Pedale. "Gerade in Schreck- und Notsituationen sollte man automatisch das richtige Pedal treten. Da ist keine Zeit zum Korrigieren", betont der Fahrtechnik-Profi. Barfuß zu fahren ist auch keine gute Idee. Bei einer Gefahrenbremsung kann so der erforderliche Druck auf die Pedale nicht ausgeübt werden und der Fuß rutscht leichter vom Pedal.

  

So soll der perfekte "Fahrschuh" sein – Tipp: Ersatzschuhe im Auto haben 

"Autofahrer:innen sind am besten mit einem Schuh aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und flacher, dünner, rutschfester Sohle unterwegs. Das sorgt für einen guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und sorgt für optimale Kraftübertragung auf die Pedale", weiß Frisch. Er rät, zur Sicherheit ein Paar "fahrtaugliche" Schuhe im Auto zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann. "Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher verstaut werden – am besten im Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers. Keinesfalls dürfen sie im eigenen Fußraum liegen, dort können sie sich unter den Pedalen verklemmen", so der Fahrtechnik-Profi.

Rechtliche Auswirkungen

Strafen 

Dazu die StVO: Ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die geltenden Vorschriften zu befolgen vermag. Wer barfuß fährt, wird eine Notbremsung nicht bewerkstelligen können. Schlapfen können sich verheddern, Schischuhe lassen das Gefühl auf den Pedalen vermissen. Strafen wären also möglich, gelangen aber selten in die Rechtsberatung.

Unfall 

Wenn ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall führt, wird ein (Mit-)Verschulden angelastet. Eine etwaige Kaskoversicherung wird wegen grober Fahrlässigkeit aussteigen. Auch bei Verletzungen kann die richtige Bekleidung eine Rolle spielen:

Motorrad 

Obwohl es nicht verboten ist, mit T-Shirt und kurzer Hose Motorrad zu fahren, kürzte der OGH 2016 in einem Aufsehen erregenden Urteil einem Lenker, der auf einer Freilandstraße verunfallte, das Schmerzensgeld um ein Viertel, und zwar hinsichtlich jener Verletzungen, die durch angemessene Bekleidung vermeidbar gewesen wären.

Noch 2006 hatte ein Gericht geurteilt, dass im Stadtverkehr noch kein allgemeines Bewusstsein in Hinblick auf Motorradbekleidung bestehe, und die Kürzung des Schmerzensgeldes für einen Biker, der mit Jeans und Kurzarmhemd unterwegs war, abgelehnt. Es ist allerdings fraglich, ob auch 2017 noch so entschieden würde. Schon 2010 wurde einem Mofa-Beifahrer das Schmerzensgeld reduziert, weil er keine Schuhe trug.

Fahrrad 

2014 verminderte der OGH einem Radfahrer, der unter rennmäßigen Bedingungen, aber ohne Helm unterwegs war, das Schmerzensgeld für jene Verletzungen, die mit Helm nicht entstanden wären, um 25 %. Es sei von einem allgemeinen Bewusstsein auszugehen, dass der Einsichtige und Vernünftige hier wegen der erhöhten Eigengefährdung einen Radhelm trage. Auch hier heißt es also, clever sein und sich selbst schützen – körperlich und rechtlich!

Roland Frisch appelliert: "Wir können unsere langjährigen Erfahrungen in Wort und Text nur theoretisch übermitteln. Notsituationen selbst erleben und 'erfahren' kann man aber in sicherer Umgebung in einem der zahlreichen Kurse in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren." Aktuell läuft noch bis 3. September die Aktion "1+1 Gratis", bei der zwei Personen zum Preis von einer trainieren können. Nähere Infos unter www.oeamtc.at/sommeraktion.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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