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Eisenbahnkreuzungsverordnung 2011

Stellungnahme des ÖAMTC zum Entwurf einer neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung

Nach zehn Jahren Vorbereitung soll demnächst eine neue Eisenbahnkreuzungsverordnung erlassen werden. Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des ÖAMTC zum Verordnungsentwurf als PDF-Download.

 Hohe Zahl von Unfallopfern

 Die höchste Priorität im Entwurf von Verkehrsministerin Doris Bures kommt der Senkung der hohen Zahl von Unfallopfern an Bahnübergängen zu. Zwar ist die Zahl der tödlich Verunglückten an österreichischen Eisenbahnkreuzungen von 29 Todesopfern im Jahr 2007 auf 14 im vergangenen Jahr gesunken. Trotzdem verunglücken noch immer zu viele Verkehrsteilnehmer an den Übergängen. Der vorliegende Entwurf ist ein guter Ansatz zur Hebung der Verkehrssicherheit auch auf Bahnübergängen.

 Auch kostengünstigere Lösungen

 Einer der größten Diskussionspunkte in der Öffentlichkeit sind die Kosten, die für Sicherungsmaßnahmen anfallen. Denn etwa 5.000 Bahnübergänge in ganz Österreich verfügen über keine Schrankenanlage. Ein Mehr an Sicherheit bedeutet jedoch nicht immer ein Mehr an Kosten. Ist die Aufrüstung mit Schranken zu teuer, bieten sich auch andere, kostengünstigere Lösungen an. Fahrbahnlichter oder auch so genannte Parkplatzschranken als Ergänzung zum Lichtzeichen können die Sicherheitsstandards erhöhen. Und auch bereits die Verbesserung der Sichtverhältnisse kann das Unfallrisiko an bestehenden Kreuzungen reduzieren. Wo es nicht anders möglich ist, darf Sicherheit nicht an Kostenpanik scheitern.

 ÖAMTC fordert, Signal für Betriebsbereitschaft wieder einzuführen

 Einen hohen Stellenwert misst der ÖAMTC der Schaffung von Aufmerksamkeit für Eisenbahnkreuzungen bei: Das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für diese Gefahrenquelle muss geschärft werden. Aus diesem Grund fordert der ÖAMTC, das ehemals in Österreich bestehende Signal für die Betriebsbereitschaft der Kreuzung wieder einzuführen. Außerdem sollte bei Eisenbahnlinien, die über längere Zeit nicht in Betrieb sind, die Stopptafel entfernt oder zugedeckt werden. Gefahrenzeichen dürfen nur an echten Gefahrenstellen stehen, sonst werden sie mit der Zeit nicht mehr ernst genommen.

Zudem fehlt laut ÖAMTC bisher im Eisenbahngesetz eine Grundsatz-Erklärung, dass die Anzahl der Eisenbahnkreuzungen so gering wie möglich gehalten werden sollte. Jeder Bahnübergang steigert das Unfallrisiko. Anstatt neue Kreuzungen zu schaffen, sollten die bestehenden aufgewertet werden. Schließungen und Zusammenlegungen sollten ebenfalls kein Tabu sein, meint der Club.

Der ÖAMTC begrüßt, dass im Eisenbahngesetz bereits die Videoüberwachung an Eisenbahnkreuzungen gesetzlich verankert worden ist. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Sicherheitseinrichtungen wie Rotlicht, Stopptafel und Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen muss gewährleistet werden - Kontrollen und Sanktionen gehen damit einher.

Konsumentenschutz istockphoto.com/jacoblund

Thema Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen

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