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DruckenItalien: Regeln für den Fahrradtransport
Was muss bei der Mitnahme des Fahrrads nach Italien berücksichtigt werden?

Mit den wärmeren Tagen rückt Italien als Top-Destination in den Fokus – besonders für Radfahrer.
Laut italienischer Behörden wurde per Gesetz klar gestellt: Wird ein Heckträger verwendet, der auf der
- Anhängerkupplung befestigt ist
- und ein Kennzeichen
- und auch eigene Beleuchtung aufweist, werden keine Warntafeln benötigt.
- Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Regelung für überstehende Ladung (max. 30 cm pro Seite) eingehalten wird.
ÖAMTC Praxistipp: Bevorzugen Sie die Anbringung einer Warntafel, da in Italien dennoch mit Beanstandungen zu rechnen ist.
Sollten bei einem Heckträger diese Bedingungen (Befestigung auf Anhängerkupplung, eigenes Kennzeichen und Beleuchtung) nicht erfüllt werden, gilt die Regelung wie bisher:
Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Zusätzlich muss überstehende Ladung, wie z. B. ein Fahrrad auf einem Heckträger, mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Warntafel muss aus Metallblech, 50 x 50 cm groß, rot-weißschraffiert, reflektierend und typengenehmigt sein (beim ÖAMTC erhältlich). Eine Warntafel muss auch verwendet werden, wenn ein Heckträger ohne Ladung verwendet wird. Nimmt die überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sind zwei Warntafeln, jeweils am seitlichen Ende der Ladung, anzubringen. Seitlich darf die Ladung maximal 30 cm auf jeder Seite überstehen, solange es sich nicht um Pfähle, Stangen, Platten oder andere schwer erkennbare Ladung handelt.
Ein Verstoß kann teuer werden – mindestens 87 Euro Strafe drohen!