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ePrämie in Österreich ab 2023

Laufend Geld erhalten, "nur" weil man ein E-Auto hat? Wer ein E-Auto besitzt, hat seit 2023 die Möglichkeit eine sogenannte ePrämie zu erhalten. Was man also schon in Deutschland unter dem Begriff THG-Quote kennt, gibt es nun auch in Österreich. Man bekommt dabei Geld für die Nachweise für eingespartes CO2 und verwendeten erneuerbaren Strom durch das Laden des E-Autos. Um was geht es genau, wer kann profitieren und mit wieviel Geld ist zu rechnen, das erfahren Sie hier.  

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die CO2-Emissionen u. a. des Straßenverkehrs sinken. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet die Verwendung erneuerbarer Energie - entweder in Form alternativer Kraftstoffe oder grünen Stroms.

CO2-Fußabdruck reduzieren

Jemand, der fossile Kraftstoffe in Österreich verkauft, ist nach geltender Gesetzeslage verpflichtet, den CO2-Fußabdruck dieser Kraftstoffe kontinuierlich zu reduzieren und zudem einen vorgegebenen Anteil an erneuerbarer Energie zu erreichen. Das kann auf mehrere Arten geschehen. Eine Möglichkeit ist der Verkauf oder die Beimischung von CO2-ärmeren alternativen Kraftstoffen. Eine andere ist die Anrechnung erneuerbaren Stroms für E-Autos und der CO2-Einsparung, die dadurch entsteht.

Jemand, der fossile Kraftstoffe verkauft, betreibt in der Regel selbst keine Ladestationen. Nachweise für die CO2-Reduktion und die dafür eingesetzte erneuerbare Energie können beispielsweise Stromanbietern abgekauft und auf die eigenen Vorgaben angerechnet werden.

Die gesetzlichen Ziele und Vorgaben dazu finden sich in der sogenannten Kraftstoffverordnung.

eQuote und ePrämie, was ist das?

Schon bisher konnten Mengen an erneuerbarem Strom, die über öffentliche oder private Ladestationen bezogen wurden und die damit verbundene CO2-Einsparung, zertifiziert und gehandelt werden. Diese eQuote, die man zum Beispiel als Konsument:in beim Laden zu Hause erzielt, "gehörte" jedoch noch dem Stromanbieter, mit dem ein Liefervertrag besteht. Mit der Änderung der Kraftstoffverordnung, die mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist, steht die eQuote nun den Zulassungsbesitzer:innen, also beispielsweise auch Privaten zu.

Um den administrativen Aufwand auf beiden Seiten gering zu halten, sollen eQuoten erst ab 100.000 kWh an elektrischem Strom vom Umweltbundesamt zertifiziert und somit handelbar gemacht werden. Die eQuoten von Zulassungsbesitzer:innen müssen also zum Beispiel von Zwischenhändlern gebündelt werden. An diese tritt man also die eQuote einmal jährlich ab und bekommt im Gegenzug den Verkaufserlös (abzüglich der Gebühren des Zwischenhändlers), eine ePrämie.

Wie werde ich die zu Hause geladene Strommenge nachweisen?

Der/die Halter:in des E-Fahrzeugs ist angehalten, genaue Aufzeichnungen über die geladene Energie pro Kalenderjahr zu machen, die zum Beispiel der Zwischenhändler in Form der eQuote abkauft. Ist eine exakte Erfassung nicht möglich, gilt eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr. Die pauschale Regelung soll nur für rein batteriebetriebene Fahrzeuge - nicht aber für Plug-In Hybride - gelten.

Wie hoch wird die ePrämie sein?

Nachdem die gesetzliche Grundlage für die ePrämie für beispielsweise Private erst kürzlich geschaffen wurde, gibt es noch offene Fragen. Dennoch gibt es bereits Anbieter, die mit ePrämien in der Höhe von mehreren Hundert Euro werben. Die Höhe der ePrämie wird heute wie auch in Zukunft davon abhängen, welche Möglichkeiten es für die Verkäufer fossiler Kraftstoffe abseits der Elektromobilität gibt, die gesetzlichen Vorgaben (CO2-Reduktion und Anteil erneuerbarer Energie) zu erreichen, wie viel diese kosten werden und wie sich der österreichische Strommix verändert. Vorgesehene gesetzliche Verschärfungen könnten dazu führen, dass der Wert der ePrämien in den kommenden Jahren weiter steigt. Einige Faktoren sprechen dafür, dass die ePrämie in Österreich zukünftig ähnlich hoch oder sogar höher ausfallen könnte als in Deutschland.

Hinweis:

Die Besitzer:innen von E-Autos in Österreich können ihre eQuote nur in Österreich verkaufen.

Mögliche Varianten für die eQuote

Ein Blick über die Grenze lässt auch erahnen, welche Angebote Zwischenhändler den Konsument:innen in Österreich für ihre eQuote künftig machen könnten:

  • Fixe oder variable ePrämie: Nachdem sich die Preise für die eQuote erst ergeben, wenn Mineralölkonzerne diese nachfragen, steht der Preis erst dann fest. Zwischenhändler bieten hier neben den variablen auch fixe ePrämien an. Letztere bieten den Vorteil, dass man schon im Vornhinein weiß, wie viel man bekommt und der Anbieter das Risiko trägt, die eQuote zu verkaufen. Der Nachteil: Diese Sicherheit hat wie bei einer Versicherung ihren Preis.
     
  • Auszahlung im Vornhinein oder im Nachhinein: Die vom Zwischenhändler gebündelten eQuoten, muss dieser erst verkaufen. Dennoch gibt es Anbieter, die die ePrämie vorab ausbezahlen. Es ist davon auszugehen, dass auch diese Vorfinanzierung die ePrämie reduziert. Konsument:innen sollten demnach insbesondere darauf achten, wann die angebotene ePrämie tatsächlich ausgezahlt wird. 

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