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So ein Koffer! - Ansprüche nach Gepäcksverlust

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Verlorene und vermisste Koffer am Flughafen: Welche Rechte haben Reisende bei Gepäckverlust?

Reisende warten auf Gepäck im Flughafen iStockphoto
Reisende warten auf Gepäck im Flughafen © iStockphoto

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Wenn der Koffer nicht mitkommt

Raus aus dem Flieger, doch vom Koffer keine Spur. Dieses Szenario kannte Frau Elfi R. nur aus TV-Reportagen und drittklassigen Filmen. Nie hätte sie gedacht, dass ihr das einmal selbst passieren würde. Jetzt stand sie übermüdet auf dem Flughafen einer kleinen Karibik-Insel und wartete vergeblich am Förderband auf ihr Gepäck. Dass ihr Mann seinen Koffer bekam, war nur ein schwacher Trost.

Erste Hilfe.

In ihrer Verzweiflung erinnerte sie sich an die juristische Nothilfe des ÖAMTC. Binnen Minuten war der Kontakt zur Clubjuristin hergestellt, die sie mit präzisen Anweisungen beruhigte: Sie möge am Lost & Found-Schalter Anzeige erstatten, bei der Reiseleiterin vor Ort Meldung machen und sich beides schriftlich bestätigen lassen.

Notversorgung.

Den nächsten Tag verbrachte Frau R. mit der Beschaffung der notwendigsten Utensilien – bei 30 Grad in Winterkleidung ein pures Vergnügen! Brav beherzigte sie die Empfehlungen der Juristin: Alle Rechnungen aufbewahren und bei den Ersatzkäufen nicht übertreiben! Nach fünf Tagen tauchte der Koffer doch noch auf, und endlich konnte auch für Frau R. der Urlaub beginnen.

Wiedergutmachung.

Wieder daheim, führte ihr erster Weg zur ÖAMTC-Juristin. Diese reichte nicht nur die Rechnungen für die Ersatzkäufe ein, sondern machte sogar eine Preisminderung für die verpatzten fünf Tage geltend. Bei einer Pauschalreise haftet nämlich der Veranstalter aus dem Rechtstitel der Gewährleistung. Nach längerem Schriftwechsel beugte er sich und zahlte.

Tipp!

Forderungen wegen Gepäckverspätung und -verlust sind bis zu einem Betrag von ca. 1.300,- Euro von den Airlines zu ersetzen. Wer Wertvolleres mitnimmt, muss es deklarieren, um diese Grenze aufzuheben. Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt sich aber generell der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Und nicht vergessen: In unaufschiebbaren Notfällen ist die Rechtsabteilung rund um die Uhr für Sie da!

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-215 30. Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

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