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Fahrradträger fürs Auto

Tipps für den Kauf und die Verwendung. Welche Systeme gibt es und worauf soll geachtet werden. 

Verleih Radträger OÖ ÖAMTC
Fahrradträger an der Anhängerkupplung © ÖAMTC

Für den Fahrradtransport mit dem Auto gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kinderräder können noch relativ einfach im Kofferraum transportiert werden. Ist der Kofferraum keine Option kommt der Fahrradträger für den Transport der Bikes und e-Bikes ins Spiel.

ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl

"Die sicherste Variante, ein Fahrrad mit dem Auto zu transportieren, sind Systeme auf der Anhängerkupplung."

Fahrradträger - Welche Systeme gibt es und worauf soll geachtet werden

Grundsätzlich gibt es drei Montagemöglichkeiten für Fahrradträger: Heck, Dach oder Anhängekupplung. 

Anhängerkupplungsträger 

Heckträger, die an die Anhängerkupplung geklemmt werden, sind die sichersten Systeme. 

Weitere Vorteile von diesem System sind: es können bis zu vier schwere Fahrräder und E-Bikes transportiert werden und das Aufladen ist mit dem geringsten Kraftaufwand möglich, im Gegensatz zu den anderen Systemen. 

Dachträger - Systemträger 

Unter Systemträger versteht man Dachträger, die - mit den verschiedensten Aufsätzen kombiniert - dem jeweiligen Einsatzzweck angepasst werden können (z.B. Standardaufsatz, Radträger, Snowboard- oder Skiträger). Trotz oft ausgeklügelter Systeme sind für das Hochheben eines Fahrrades oder e-Bikes zur Befestigung am Dachträger doch ein wenig Geschick und Kraft erforderlich. 

Fahrradträger fürs Heck 

Einfacher geht das mit einem Fahrradträger fürs Heck. Solche Träger werden am Kofferraumdeckel oder an der Heckklappe mit Gurten festgezurrt. Der Vorteil ist, dass die Bikes und e-Bikes nur ca. einen halben Meter hochgehoben werden müssen und der Luftwiderstand beim Fahren relativ gering ist. 

Es gibt Universal-Heckträger, die an fast alle Autos passen und maßgeschneiderte, die dafür aber schneller an- und abzubauen sind.  

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Tipps für den sicheren Umgang mit Fahrradträgern

"Gerade beim Transport von Fahrrädern darf man nicht nachlässig sein", erinnert Kerbl. Aus diesem Grund hat der Techniker des Mobilitätsclubs wesentliche Punkte zusammengefasst, die beim Gebrauch eines Radträgers beachtet werden sollen: 

  • Vor Fahrtantritt sollten Träger und Fahrräder auf sicheren Halt überprüft werden. Diese Prüfung sollte generell erneut nach einer kurzen Fahrstrecke und zusätzlich bei langen Fahrten in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden. 
  • Um andere Verkehrsteilnehmer nicht fahrlässig zu gefährden, muss der Träger zu hundert Prozent (kein Spiel) fest am Dach sitzen. 
  • Die Montageanleitung des Trägers sowie die Betriebsanleitung des Fahrzeuges müssen unbedingt beachtet werden. 
  • Der Fahrzeughersteller gibt nicht nur die Befestigungspunkte genau vor, auch die höchstzulässige Dachlast – siehe Betriebsanleitung oder Typenschein – darf nicht überschritten werden. 
  • Der Fahrradträger darf nicht überladen werden, die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung sowie das Eigengewicht des Trägers sind zu beachten. 
  • Beim Fahren mit Heckträgern beachten, dass das befestigte Fahrrad bei vielen Fahrzeugen rechts und links über die Karosserie hinausragt! 
  • Während der Fahrt sollten sperrige, schwere oder leicht zu verlierende Teile nach Möglichkeit vom Fahrrad abmontiert werden. Außerdem dürfen die Fahrräder nie mit Planen abgedeckt werden, da dies die Windlast, welche auf den Träger wirkt, deutlich erhöhen kann. 
  • Die Anhängerkupplung muss bei der Montage des Trägers fett- sowie lackfrei sein. 
  • Beim Beladen der Träger wichtig: Je schwerer das zu transportierende Fahrrad, desto näher sollte es am Fahrzeug befestigt werden. 
  • Sparsam und sicher fahren: Wer ökonomisch fahren will, muss die Träger bei Nichtgebrauch vom Fahrzeug abmontieren. 
  • Fahren mit Dachlast verändert den Fahrzeugschwerpunkt. Fahrweise und Geschwindigkeit müssen deshalb darauf abgestimmt werden, besonders bei Seitenwind und in Kurven. 
  • Durch den Träger wird das Fahrverhalten des Fahrzeuges beeinflusst, weshalb dieses in Extremsituationen ungewohnt reagieren kann. 
  • Träger mit Gütesiegel: Nur ein geprüfter Träger garantiert Qualität, Stabilität und ausreichenden Korrosionsschutz. Beim Kauf sollte man auch gleich an die richtige Diebstahlsicherung denken, die Träger und Transportgut schützt. 

Kennzeichen und Beleuchtung des Fahrzeuges

Wichtig ist auch, dass Kennzeichen und Beleuchtung des Fahrzeuges vom Heckträger nicht verdeckt werden - außer der Fahrradträger verfügt über die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen.

Rote Kennzeichentafel 

In Österreich kann entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden (falls dieser das Kennzeichen am Auto verdeckt). Oder es kann eine dritte (rote) Kennzeichentafel für diesen Zweck beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt.

Nicht in allen Ländern gelten die gleichen Regeln: Beachten Sie unbedingt die aktuellen Vorgaben für Italien. In Deutschland muss das hintere Kennzeichen unbedingt am Fahrzeug verbleiben und darf nicht umgesteckt werden. Es muss daher bei einem entsprechenden Heckträger, der die hintere Nummerntafel verdeckt, zusätzlich die rote Kennzeichentafel angebracht werden. Seit April 2021 werden übrigens neue rote Tafeln ausgegeben, die das Internationale Unterscheidungszeichen tragen. Daher ist davon auszugehen, dass es bei Fahrten ins Ausland keine Probleme geben wird. Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann seit April 2021 eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen.

Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.

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