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Schweiz

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Bern
Fläche 41.284 km²
Einwohner 8,2 Mio.
Kfz-Kennzeichen CH
Stromspannung Reisestecker erforderlich (beim ÖAMTC erhältlich)
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +41
Sprache Deutsch, Italienisch, Französisch
Mini-Dolmetscher
Währung 1 € = 0.9811 CHF
EU-Land Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer
Screens Meine Reise App ÖAMTC

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Vollmacht für alleinreisende Minderjährige

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie hier.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Österreichischer Führerschein, Zulassungsschein und bei Bedarf Benützungsbewilligung (beim ÖAMTC erhältlich) werden benötigt. Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein gelten nur in Österreich. Empfohlen wird zusätzlich die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts.

Rückreise nach Österreich

Für die Rückreise nach Österreich gelten die Richtmengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at

Souvenirs

Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at

Wichtig

Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme oder Durchfuhr von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, besonders bei Transit über Nicht-EU-Länder, wenden Sie sich an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch für die Reise finden Sie hier. Weitere Tipps gibt es im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

ÖAMTC

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Vor Ort

Wetter

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw: Warndreieck (griffbereit, nicht im Kofferraum)
  • Motorrad: keine

Parken

An gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halte- und Parkverbot. Öffentliche Parkplätze sind meistens kostenpflichtig und in
Zonen unterteilt:

  • Weiße Zone: Gebührenpflichtig, in der Nähe befindet sich ein Parkautomat.
  • Blaue Zone: Kostenlos, Parken mit blauer Parkscheibe (max. Parkdauer ist beschildert) erlaubt.
  • Gelbe Zone: Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos
über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende 

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,1 Promille gilt bei Führerscheinbesitz unter 4 Jahren 

Radfahrer

Es besteht keine Helmpflicht.

Winterausrüstung

Winterreifen
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings gibt es die Vorschrift, dass Lenker:innen das Fahrzeug jederzeit beherrschen müssen - ist dies im Winter nur mit Winterreifen möglich, müssen diese auch verwendet werden.

Bei Verkehrsbehinderung oder Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen können also Strafen oder eine erhebliche Mithaftung anfallen. Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt in der Schweiz 1,6 mm, für Winterreifen wird jedoch eine Mindestprofiltiefe von 4 mm empfohlen.

Schneeketten
Eine Verwendungspflicht von Schneeketten wird durch Verkehrszeichen angeordnet. Sie müssen auf mind. 2 Antriebsrädern montiert sein. Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild „4 x 4 ausgenommen“.

Spikereifen
Spikereifen sind von 1. November bis 30. April für Fahrzeuge bis 3,5 t erlaubt, sie müssen jedoch auf allen Rädern (inkl. Anhänger, falls vorhanden) montiert sein. Die Verwendung muss durch einen Heckaufkleber angezeigt werden. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikereifen beträgt 80 km/h.

Das Befahren von Autobahnen und Autostraßen ist nicht gestattet. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind einzig die A 13 zwischen Thusis und Mesocco sowie die A 2 zwischen Göschenen und Airolo. Einzelne Kantone können die Verwendungsperiode verlängern oder nur die Nutzung auf bestimmten Strecken zulassen.

Zusätzliche Infos

  • Rettungsgasse: Die Regelung ist gleich wie in Österreich. Auf mehrspurigen Abschnitten halten sich Verkehrsteilnehmende auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie notwendig nach rechts.
  • Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
  • Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.
  • Das Mitführen und Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten; auch GPS-Navigationssgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen waren. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet.
  • Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen. Die Ladung ist so anzuordnen, dass die Lenkachsen wenigstens 20 % des Betriebsgewichts tragen und bei Einachsanhängern der Schwerpunkt vor der Achse liegt.
  • Ladung: Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen jeweils rechts und links außen Rückspiegel angebracht werden, damit der Fahrer die Fahrbahn seitlich neben der Ladung und mindestens 100 m nach hinten sehen kann. Gepäckträger, Dachroste, Skiträger, Reklame- und Fahrzieltafeln, Kennlampen für Taxis und dergleichen dürfen, besonders in der Fahrtrichtung, keine Spitzen, Schneiden oder scharfen Kanten aufweisen.
  • Sicherungsseil bei Anhängern: In der Schweiz müssen alle Anhänger, sowohl mit als auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist, dennoch sollte unbedingt das Sicherungsseil an einer schon vorhandenen Öse oder aber an einer speziellen Befestigungsöffnung (Bügel, Schelle) an der Anhängerkupplung fest angebracht werden, um einer Strafe zu entgehen. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken (ca. 463 Euro).
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 118 oder 112
  • Polizei: 117 oder 112
  • Rettung: 144 oder 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

 ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

 Unfall im Ausland - was tun?

Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall finden Sie hier als Download:

Sehenswertes

Von den Gipfeln der Alpen bis zu den charmanten Städten wie Zürich und Genf bietet die Schweiz unvergleichliche Reiseerlebnisse. Erkunden Sie die majestätischen Seen wie den Genfersee und den Zürichsee. Die malerischen Dörfer des Berner Oberlandes und die historischen Schätze von Luzern begeistern Besucher. Die Schweiz ist berühmt für ihre exzellente Schokolade und erstklassigen Uhren. Wandern Sie durch die Alpen oder genießen Sie die mondäne Atmosphäre von St. Moritz. Erleben Sie die Schweiz in all ihren Facetten - Natur, Kultur und Kulinarik erwarten Sie.

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Beliebte Städte

ÖAMTC Reise-Infoset

Reise Infoset ÖAMTC

Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für die Schweiz das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.