Neuerungen 2026 - Verkehr
Erhöhungen bei motorbezogener Versicherungssteuer, NoVA, Vignette und Öffi-Tickets; Entlastung durch Erhöhung von Verkehrsabsetzbetrag und Pendlereuro.
Was ändert sich 2026 im österreichischen Straßenverkehr? Wo wird's teurer?
2026 wird es zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich geben. Der Preis steigt gemäß der Inflationsrate. Die Jahresvignette kostet dann für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025), für ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert.
Teurer werden auch die Öffis: Nach der Erhöhung im August steigt der Preis für das österreichweite Klimaticket mit Jahreswechsel ein weiteres Mal binnen weniger Monate, und zwar von 1.300 auf 1.400 Euro. Auch die regionalen Klimatickets werden mit Jahreswechsel zum Teil teurer. Besonders drastisch ist der Preisanstieg für die Jahreskarte der Wiener Linien: Diese wird um 102 Euro und damit 28 Prozent teurer und kostet per Jahreswechsel 467 Euro (digital: 461 Euro) pro Jahr.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts. Bei neuzugelassenen Pkw kann es hingegen – abhängig vom Antrieb – zu einer höheren Belastung kommen.
- Verbrenner:
Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren Steuererhöhung.
- Plugin-Hybride:
Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen für die Papiere von neuen Plugin-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm "Euro-6E-bis" angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert – z. B. mit einer größeren Batterie –, fallen durch die verpflichtende Abgasnorm auch die CO2-Emissionen in den Papieren höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten sich insbesondere Käufer:innen von Plugin-Hybriden vorab über die Höhe der laufend zu zahlenden Steuer informieren.
- E-Autos:
Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gütigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung vorab zu berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Wer sich also ein neues Fahrzeug anschafft, sollte vorab klären, wie hoch die regelmäßig zu zahlende Steuer ausfallen wird. So bietet zum Beispiel der Club auf online einen Rechner an.
Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Entscheidend ist das einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA.
Auch für 2026 gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2025 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2025, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2026 geliefert wird.
Neu ist das Aus für die Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen: Ab Mitte nächsten Jahres kann man sich die anteilige NoVA beim Verkauf oder der Verbringung ins Ausland nicht mehr zurückholen, außer es handelt sich um ein Fahrzeug dessen Erstzulassung maximal vier Jahre her ist. Neu ist auch: Least man ein neues Auto bei einem Leasingunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (bzw. EWR) über maximal 4 Jahre und geht das Fahrzeug anschließend wieder gesichert ins Ausland, muss man vorab nur die anteilige NoVA für den Nutzungszeitraum zahlen.
Die nationale CO2-Bepreisung, die u.a. beim Tanken fällig wird, bleibt im kommenden Jahr bei 55 Euro je Tonne. Mit dem Entfall des Klimabonus wirkt sie weiterhin wie eine Mineralölsteuer-Erhöhung. Damit gehen an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer 16,5 Cent je Liter Diesel und 15 Cent je Liter Benzin auf die CO2-Bepreisung zurück.
Der Verkehrsabsetzbetrag, der automatisch jährlich von der Lohnsteuer abgezogen wird und durch den die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden, steigt im Jahr 2026 auf 496 Euro. Auch für jene, die wenig oder gar keine Einkommensteuer bezahlen, steigt hier die Entlastung.
Durch eine Verdreifachung des Pendlereuros kommt es zudem für Pendler:innen zu einer Teilkompensation des gestrichenen Klimabonus. 2026 werden so für jeden Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort sechs Euro von der jährlich zu zahlenden Lohnsteuer abgezogen. Diese Erhöhung unterstützt alle Bezieher:innen der Pendlerpauschale, egal ob sie mit Pkw, Rad oder Öffis in die Arbeit fahren.
Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können im Jahr 2026 vom Arbeitgeber:innen 32,806 Cent je Kilowattstunde steuerfrei ersetzt werden.
Neuerungen 2026 - Recht
Änderungen bei Besitzstörungsklagen und Führerschein, 36. StVO-Novelle mit Neuerungen für Rad- & E-Scooterfahrende und evtl. kamerabasierte Überwachung.
2026 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
Um missbräuchliche Geschäftsmodelle mit Besitzstörungsklagen unprofitabel zu machen, kommt ein vom ÖAMTC schon länger gefordertes Gesetz gegen "systematische Abzocke". Demnach sollen bei Störungshandlungen, die mit Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren gesenkt werden. So wird es künftig unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen zu verlangen, um sich den Verzicht auf eine Klage "abkaufen" zu lassen.
Im Jahr 2026 könnte die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Änderungen bringen. So sollen u. a. E-Mopeds als Kraftfahrzeuge klassifiziert und damit zulassungspflichtig werden – inklusive Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht. Ab 1. Mai 2026 wird die Promillegrenze für E-Scooterfahrende auf 0,5 Promille gesenkt, E-Scooter müssen ab diesem Zeitpunkt zudem einen Blinker haben; das Befahren von Fußgängerzonen kann mit einer Verordnung der zuständigen Behörde nicht nur für Radfahrende, sondern auch für E-Scooter erlaubt werden.
Weitere wichtige Punkte – inklusive Zeitplan – sind aus Sicht von Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, allerdings noch offen. Zu einigen strittigen Themen hat der Mobilitätsclub bereits Kritik geäußert:
- Kamerabasierte Überwachung:
Nach der derzeit in Planung befindlichen StVO-Novelle sollen Gemeinden eine Möglichkeit erhalten, ihre Verkehrsflächen mit Kameras zu überwachen. In der Unbestimmtheit, wo eine Kameraüberwachung zulässig sein soll, ortet Österreichs größter Mobilitätsclub ein riesiges Problem – in ganz Österreich wäre laut ÖAMTC-Jurist:innen ein Wildwuchs an schwer erkennbaren und mitunter auch großflächigen Fahrverbotszonen zu erwarten. Zusätzlich könnte durch das Fehlen einheitlicher Vorgaben praktisch jeder Ort eigene Ideen zur Verkehrsberuhigung entwickeln – ein Regelchaos wäre vorprogrammiert. Zudem ist der Vorschlag in der aktuell präsentierten Version nicht verfassungskonform.
- Helmpflicht für E-Scooter- und E-Bike-Fahrende:
Mit der StVO-Novelle möchte die Bundesregierung auch Maßnahmen gegen die steigenden Unfallzahlen von E-Scooter- und E-Bike-Fahrer:innen setzen. Sie schlägt daher eine Helmpflicht für E-Biker:innen bis 14 Jahre sowie für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre vor. Der Entwurf lässt allerdings laut ÖAMTC an Treffsicherheit vermissen und reflektiert das Unfallgeschehen unzureichend. Auf Basis der Unfall- und Nutzer:innendaten fordert der Mobilitätsclub daher eine Helmpflicht für E-Scooter ohne Alterseinschränkung, für E-Bikes eine Helmpflicht ohne Strafandrohung.
Ab 1. Mai 2026 treten voraussichtlich Änderungen im Führerscheinwesen in Kraft.
- Führerscheinprüfung:
Wer die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten. Andererseits wird "schummeln" noch unattraktiver: Die Sperrfrist wird von neun auf 18 Monate verlängert.
- Verlängerung Lkw- und Bus-Führerschein:
Diese werden nun auch ab dem Alter von 60 Jahren für fünf Jahre verlängert – statt wie bisher für zwei.
Einige Änderungen betreffen das Führerschein-Dokument selbst, und zwar: - Während der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins kann man nun mit einer behördlichen Bestätigung bis sechs Monate nach Wohnsitznahme weiterhin fahren. Das war bisher unmöglich.
- Viele internationale Führerscheine können künftig mit einer Geltungsdauer von drei Jahren ausgestellt werden – bisher war diese auf maximal ein Jahr begrenzt.
- Die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlanzeige gilt künftig acht statt vier Wochen als "Ersatzführerschein", wie bisher allerdings nur im Inland.
Eine weitere Neuerung könnte bei der Pickerl-Überprüfung kommen. Seitens der Politik gibt es den Vorschlag, die Prüfintervalle zu ändern.
Neuerungen 2026 - Technik
Änderungen bei Assistenzsystemen, Next-Generation-eCall und Abgasnorm Euro 7 für Pkw-Typengenehmigung.
2026 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
Ab 7. Juli 2026 müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen folgende weiterentwickelte Helferlein verbaut sein:
- Notbremssystem zum Schutz von Fußgänger:innen und Radfahrern:innen
- Warnsystem bei nachlassender Konzentration (Müdigkeitswarner)
- Der Notfall-Spurhalteassistent ist nun auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung vorgeschrieben (da gab es zwei Jahre Toleranzfrist).
Im Bereich Konstruktion muss zudem der Kopfaufschlagschutz im Frontbereich des Wagens mehr Schutz für Fußgänger:innen bieten als bisher.
Bei der Typengenehmigung neuer Pkw-Modelle ab 1. Jänner 2026 wird das eCall-System auf ein neues Level gehoben: Next-Generation-eCall (NG eCall) muss 4G, LTE oder 5G unterstützen. Für neu zugelassene Pkw gilt diese Regelung erst ein Jahr später.
Ab 29. November 2026 gilt für die Typengenehmigung von neuen Pkw-Modellen die Abgasnorm Euro 7 (für Neuzulassungen ab 2027). Hersteller müssen dann u. a. eine Pkw-Dauerhaltbarkeit über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometern bzw. acht Jahre nachweisen. Für E-Autos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt. Zudem muss für jedes Fahrzeug ein Umweltpass (Environmental Vehicle Passport, EVP) ausgestellt werden, der Angaben zu Schadstoff- und CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrischer Reichweite, Motorleistung sowie Dauerhaltbarkeit der Batterie beinhaltet.
Neuerungen 2026 für Reisende
Umstellungen in beliebten Urlaubsländern: von Euroeinführung, Umweltzone, digitaler Maut bis hin zu neuen Geschwindigkeitsgrenzen. Auch 2026 wird ein starkes Reisejahr erwartet – der ÖAMTC fasst die wichtigsten Neuerungen für Urlauber:innen zusammen. Änderungen betreffen vor allem den Straßenverkehr in beliebten Urlaubsländern wie Spanien, Griechenland und Kroatien. "Viele Neuerungen bedeuten für Reisende einen organisatorischen Mehraufwand, die Euroeinführung in Bulgarien hingegen erleichtert das Bezahlen deutlich", erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek.
Mit dem Auto unterwegs – Änderungen auf Europas Straßen
Egal ob mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen: Gerade im Sommer sind viele Reisende auf Europas Straßen unterwegs. "2026 gibt es einige Neuerungen, die man kennen sollte – vor allem in beliebten Autoreiseländern", sagt Polasek.
Im Ortsgebiet werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen angepasst. In Wohngebieten und engen innerstädtischen Straßen gelten ab 2026 generell 30 km/h, auch ohne Beschilderung. Auf größeren Hauptstraßen bleiben 50 km/h erlaubt.
Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte wissen, dass künftig bei einem Unfall oder einer Panne keine Warndreiecke mehr aufgestellt werden dürfen. Stattdessen ist ein spezielles Blinklicht vorgeschrieben. Die Pflicht betrifft ausschließlich in Spanien zugelassene Fahrzeuge – damit auch Mietwagen.
Ab Herbst 2026 stellt Kroatien auf eine digitale Autobahnmaut um. Um die eMaut in Zukunft zu begleichen, können Lenker:innen von Motorrädern und Kfz bis 3,5 t künftig zwischen der digitalen Kfz-Registrierung und damit bargeldlosen Bezahlung oder einer Mautbox wählen. Für Lkw, Busse und andere Fahrzeuge über 3,5 t ist die Mautbox Pflicht.
Für Sommerreisende 2026 bleibt alles wie gewohnt – die Umstellung erfolgt voraussichtlich im September.
Städte wie Prag, Brünn oder Pilsen sind auch 2026 beliebte Ziele für Wochenendtrips. Wer mit dem Auto nach oder durch Tschechien fährt, braucht allerdings eine Vignette – diese wird 2026 teurer. Besonders relevant für Städtereisende: Die Tagesvignette kostet künftig 230 CZK, die 10-Tages-Vignette 300 CZK – derzeit umgerechnet rund zehn bzw. zwölf Euro.
Auch in Ungarn werden die Preise für die Vignette angehoben. So kostet die Tagesvignette für Pkw bis 3,5 t (Kategorie D1) künftig 5.550 HUF, die 10-Tages-Vignette 6.900 HUF und die Jahresvignette 61.760 HUF – das sind derzeit umgerechnet rund 14, 17,5 bzw. 156 Euro.
Bulgarien führt mit 1. Jänner 2026 den Euro ein. Bis Ende des Monats können beide Währungen verwendet werden, ab 1. Februar ist dann ausschließlich der Euro gültiges Zahlungsmittel. Für Urlauber:innen wird vieles einfacher – vor allem weil Umrechnungen und Wechselkursfragen damit endgültig entfallen.
Ab 3. Februar wird in Bulgarien eine Tagesvignette eingeführt. Sie ersetzt die bisherige Wochenvignette und kostet rund vier Euro. Besonders für Tourist:innen, die Bulgarien lediglich durchqueren, ist das praktisch und kostengünstiger als bisher.
Krakau führt ab 1. Jänner 2026 eine Umweltzone ein. Einfahren dürfen nur noch Benziner mit mindestens Abgasnorm Euro 4 oder Dieselfahrzeuge mit mindestens Abgasnorm Euro 6. Bis 2028 wird die Einfahrt aber noch gegen Gebühr möglich sein. Ausländische Fahrzeuge müssen sich vor der ersten Einfahrt in die Umweltzone registrieren.
Venedig erweitert 2026 die Eintrittsgebühr für Tagestouristen deutlich: Sie wird an 60 ausgewählten Tagen zwischen April und Juli erhoben – jeweils Freitag bis Sonntag sowie an einzelnen zusätzlichen Terminen wie Ostermontag, Ende April und Anfang Juni. Die Gebühr beträgt fünf Euro, bei kurzfristiger Registrierung zehn Euro, und ist jeweils von 8.30 bis 16.00 Uhr gültig.
Auch in den USA müssen Tourist:innen ab Jänner 2026 tiefer in die Tasche greifen: Das Innenministerium und die Nationalparkverwaltung kündigen eine Zusatzgebühr von 100 US-Dollar pro Person für ausländische Besucher:innen an. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Die Regelung betrifft unter anderem bekannte Nationalparks wie den Grand Canyon, den Rocky Mountain, den Yellowstone und den Yosemite Nationalpark.
ÖAMTC App Meine Reise
"Vorausschauende Reiseplanung wird wichtiger denn je, weil sich vielerorts Regeln und Voraussetzungen ändern. Ob Registrierungen für Einreisen und Umweltzonen, Eintrittsgebühren oder der Kauf von Vignetten – wer seine Reise gut vorbereitet, vermeidet unangenehme Überraschungen und kann den Urlaub entspannt genießen", so Reiseexpertin Yvette Polasek abschließend.
Die ÖAMTC App Meine Reise unterstützt Urlauber:innen sowohl bei der Planung als auch direkt vor Ort mit aktuellen Informationen und praktischen Funktionen. Das Reise-Infoset mit seinen handlichen Faltkarten bildet die ideale Ergänzung. Ganz neu: In Kooperation mit dem renommierten Reisebuchverlag Marco Polo finden Sie jetzt auf den Übersichts- und Regionalkarten TOP-Highlights und Geheimtipps für Aktivurlauber:innen, Naturliebhaber:innen und Familien – für ein inspirierendes Reiseerlebnis.
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