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Kroatien

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Zagreb
Fläche 56.542 km²
Einwohner 4,2 Mio.
Kfz-Kennzeichen HR
Stromspannung kein Reisestecker erforderlich
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +385
Sprache Kroatisch
Währung Euro
EU-Land Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer
Screens Meine Reise App ÖAMTC

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis.

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Weitere Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft in Wien oder das kroatische Innenministerium.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Minderjährige

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Das kroatische Konsulat in Wien betont, dass dies laut kroatischem Gesetz für Personen mit kroatischer Staatsbürgerschaft gilt, die Grenzpolizei jedoch - um internationale Konventionen gegen Kindesentführung zu beachten - auch von Personen mit anderer Staatsbürgerschaft diese Einverständniserklärung verlangen kann. Laut kroatischem Konsulat in Wien benötigen Sie, wenn Sie die nachstehende Vorlage für eine Vollmacht verwenden (plus Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person), keine notarielle Beglaubigung.

Achtung: Eine Einverständniserklärung der obsorgeberechtigten Person(en) ist u. a. bei Klassenfahrten oder bei Reisen, welche durch einen Reiseveranstalter organisiert wurden, nicht notwendig.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch für die Reise finden Sie hier. Weitere Tipps gibt es im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

ÖAMTC

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Grenzkontrollen

Kroatien ist seit dem 1. Jänner 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle. Für die übrigen Grenzen gilt:

Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.

Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.

Grenzübergänge Schengen-Außengrenze:

Grenze zu Serbien

  • Bajakovo - Batrovci (M1, E70)

Grenze zu Montenegro

  • Karasovici (Debeli Brijeg)

Grenze zu Bosnien-Herzegowina

  • Zupanja
  • Slavonski Brod
  • Stara Gradiska
  • Maljevac
  • Jasenovac
  • Hrvatska Kostajnica
  • Licko Petrovo Selo
  • Kamensko
  • Vinjani Donji
  • Metkovic

Vor Ort

Wetter

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw: Verbandszeug, Warndreieck (2 für Gespann), Warnweste, Ersatzlampenset*
  • Motorrad: Ersatzlampenset*

* In Fahrzeugen, die vollständig mit Xenon-, Neonleuchten oder LEDs ausgestattet sind (Hauptscheinwerfer, Blink-, Brems-, Kennzeichenleuchten etc.), muss kein Ersatzlampenset mitgeführt werden. Im Zweifel wird die Mitnahme von Ersatzlampen dringend empfohlen.

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. Die Gebühren können bar am Parkautomaten oder per SMS bezahlt werden. 
  • Grundsätzlich sollten alle Park- und Zahlungsbelege aus Kroatien für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch bei Bezahlung über das Mobiltelefon. Im Zweifelsfall kann so der Zahlungszeitpunkt und die Bezahlung der Parkgebühr nachgewiesen werden (siehe ÖAMTC Touristik Tipp).
  • Motorrad: Es gibt keine landesweite Ausnahme von Parkbeschränkungen oder -gebühren. Die lokal geltenden Regelungen sind zu beachten.

Parken in Zagreb
Die Stadt Zagreb ist in vier Parkzonen unterteilt.
Mehr Infos: www.zagrebparking.hr

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos
über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

ÖAMTC Rechts-Tipp

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche ÖAMTC Mitglieder Schreiben aus Kroatien erhalten. Es werden Beträge in Höhe von bis zu 500 Euro wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren gefordert. Betroffene sollten sich an die kostenlose ÖAMTC Rechtsberatung wenden.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/rechtsberatung

Promillegrenze

0,5 Promille
0,0 Promille für Personen unter 25 Jahren und bei Lenken von Kfz über 3,5 t

Rettungsgasse

Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Radfahrer

Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht. Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.

Winterausrüstung

Winterreifen: Von 15. November bis 15. April ist auf einigen Straßen (z. B. in den Regionen Lika und Gorski Kotar) die Verwendung von Winterreifen vorgeschrieben. Es müssen mindestens 2 Winterreifen (M+S) auf der Antriebsachse montiert sein. Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) gefahren werden, wenn Schneeketten mitgeführt und ggf. auf den Antriebsrädern montiert werden. Dies wird per Verkehrszeichen angeordnet. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann die Winterreifenpflicht auf alle Regionen des Landes ausgeweitet werden.
Schneeketten: Die Verwendung ist auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. In manchen Regionen können Schneeketten verpflichtend vorgeschrieben werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
  • An Schul- oder Kinderbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
  • Kolonnen von mehr als 3 Fahrzeugen hintereinander dürfen nicht überholt werden.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Ein Kraftfahrzeug, das mit einer gelenkig abnehmbaren Anhängevorrichtung zum Ziehen eines Anhängers (EURO-Haken) ausgestattet ist, darf nicht mit angebauter Anhängevorrichtung am Verkehr teilnehmen, wenn es keinen Anhänger zieht. Tipp: Um eine Strafe zu vermeiden, die Anhängerkupplung abmontieren, wenn sie nicht gebraucht wird.
  • Fahrverbot: Auf einigen Inseln, wie z. B. Olib, Prvić, Silba, Susak, Unije, Zlarin und Žut, herrscht Fahr- und Autoverbot.

App-Tipp
Die App Verkehrsinfo in Kroatien - HAK liefert Infos zur Verkehrslage in deutscher Sprache, zu aktuellen Kraftstoffpreisen sowie Verkehrsprognosen (für iOS und Android).

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die  ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 193
  • Polizei: 112 oder 192
  • Rettung: 194
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
  • Notruf des österreichischen Außenministeriums: +43 1 90 115 4411

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Sehenswertes

Kroatien, ein mediterranes Paradies, verführt mit reizvollen Regionen und Städten. Dubrovnik beeindruckt mit seiner Altstadt und den Stadtmauern, Split mit dem Diokletianpalast. Zadar überrascht mit Meeresorgel und Sonnengruß.

Die Plitvicer Seen verzaubern mit smaragdgrünen Gewässern und Wasserfällen. Istrien lockt mit mediterranem Flair, Hvar mit Stränden und Nachtleben. Dalmatien besticht mit azurblauem Wasser, Inseln und historischen Städten wie Trogir und Šibenik.

Kroatien ist eine Oase für Naturliebhaber und Kulturbegeisterte gleichermaßen, ein Land, das mit seiner Vielfalt verzaubert und unvergessliche Eindrücke hinterlässt.

Beliebte Regionen

Beliebte Städte

ÖAMTC Reise-Infoset

Reise Infoset ÖAMTC

Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für Kroatien das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.