Mehrer Männer in oranger Arbeitskleidung halten Schilder, auf denen ein oranges Comic-Hütchen zu sehen ist.

Mit Reißverschluss-System gegen Stau

Die Asfinag forciert im Kampf gegen unnötigen Stau das Thema Reißverschlusssystem und schafft mit einer eigenen Kampagne stärkeres Bewusstsein.

Von Jakob Stantejsky,

Sobald sich eine Straße von zwei auf einen Fahrstreifen verengt, entstehen oft lange Staus – obwohl das Reißverschluss-System in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Asfinag geht das Problem jetzt gezielt an: Auf der S 6 Semmering Schnellstraße zwischen Neunkirchen und Gloggnitz laufen Pilotversuche mit drei verschiedenen Informationsvarianten, um Autofahrerinnen und Autofahrer besser anzuleiten.

Gegenmaßnahmen im Test

Zwei der drei Testvarianten sind bereits abgeschlossen: Zusatztafeln sowie mobile elektronische Anzeigen wurden erprobt und ausgewertet. Als dritte Variante sind seit dem 19. Oktober Hinweistafeln mit dem Asfinag-Maskottchen „Polli" im Einsatz – für zwei Wochen. Eine spezielle Messstelle erfasst in dieser Zeit, ob Staus entstehen, wie sich Fahrzeuge beim Einfädeln verhalten und ob die direkten Hinweise auf den Tafeln wirken. Im Frühjahr folgt ein weiterer Testlauf in der Steiermark, damit noch aussagekräftigere Daten vorliegen. Die erfolgreichste Variante soll danach dauerhaft auf österreichischen Autobahnen eingesetzt werden.

Ein Schild mit einem orangen Comic-Hütchen neben einer Autobahn.
© ASFINAG

Klassisches Fehlverhalten

Das Kernproblem ist schnell beschrieben: Viele Fahrerinnen und Fahrer wechseln bereits hunderte Meter vor der eigentlichen Einengung auf die weiterführende Spur. Die verbleibende Spur verstopft, Lücken zum Einordnen fehlen, der Verkehr steht. Dabei schreibt die Straßenverkehrsordnung in § 11 Absatz 5 klar vor: Erst ganz vorne einfädeln, unmittelbar vor der Einengung blinken und einordnen, und auf der durchgehenden Spur rechtzeitig Platz lassen. Wie Vanessa Hódosi von der Asfinag-Baustellenkoordination betont, ist das kein rein österreichisches Phänomen – auch andere Länder kämpfen mit demselben falschen Verhalten von Verkehrsteilnehmern.

Wichtig: Die ÖAMTC-Juristen betonen, dass allerdings immer auch das Gebot des § 11 Abs 1 StVO beachtet werden muss, wonach der Lenker den Fahrstreifen nur wechseln darf, nachdem er sich überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Daraus folgt, dass man sich die Einhaltung des Reißverschlusssystems nicht mit aller Gewalt erzwingen darf.