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Italien: Rückerstattung der Maut bei Stau durch Baustellen

In Italien ist ab 1. Juni 2026 eine Rückerstattung der Autobahnmaut bei Verzögerungen durch Stau vorgesehen

Stau auf einer italienischen Autobahn mit Lkw und Autos im Zusammenhang mit Maut-Rückerstattung bei Baustellen-Stau
© garten-gg - pixabay
Autobahn-Staus in Italien

Wie bereits in zahlreichen Medienberichten zur neuen italienischen Regelung über Maut-Rückerstattungen bei baustellenbedingten Staus angekündigt wurde, weckt die Maßnahme große Erwartungen bei Autofahrer:innen. Hinter den Ankündigungen bleiben jedoch viele Fragen zu den tatsächlichen Voraussetzungen und Bedingungen einer Entschädigung offen. Dadurch könnte sich eine tatsächliche Rückerstattung für ausländische Urlauber, also auch österreichische Lenker:innen, in der Praxis als deutlich schwieriger erweisen, als es zunächst den Eindruck macht.

Bedingungen für die Maut-Rückerstattung in Italien

Ab 1. Juni 2026 können Autofahrer:innen in Italien unter bestimmten Bedingungen einen Teil der bezahlten Maut zurückfordern, wenn es wegen Baustellen zu erheblichen Verzögerungen auf der Autobahn kommt. Zunächst gilt die Regelung nur für Streckenabschnitte, die von einem einzigen Autobahnbetreiber verwaltet werden. Ab Dezember 2026 soll das System dann auch auf Fahrten ausgeweitet werden, die über mehrere Betreiber hinweg führen. Weitere Informationen hierzu stellt unter anderem die Autobahngesellschaft Autostrade per l’Italia auf ihrer Website zur Verfügung (siehe Links am Ende unseres Artikels)

Die Beantragung der Rückerstattung soll digital erfolgen – etwa über eine zentrale App, an der die privaten Autobahngesellschaften beteiligt sind.

Ob tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung besteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind vor allem die Dauer des Zeitverlusts sowie die Länge der betroffenen Strecke.

Kein Geld zurück gibt es hingegen bei außergewöhnlichen Situationen wie kurzfristigen Notfall-Baustellen, Verkehrsunfällen, Demonstrationen oder wetterbedingten Behinderungen.

Maut-Rückerstattung: Herausforderungen für Österreicher:innen

Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten, die die tatsächliche Rückzahlung an österreichische Urlauber eher unwahrscheinlich macht:

  • Zunächst besteht ein Anspruch nur, wenn es zu Verzögerungen in Folge von Fahrstreifensperren durch geplante Baustellen kommt.  
  • Zudem ist die Beantragung beim jeweiligen Autobahnbetreiber z.T. sehr umständlich. Bei Autostrade per l’Italia z.B. muss man sich in einem Cashback-Portal registrieren.  
  • Dafür ist lt. AGB eine italienische Steuernummer erforderlich. Man kann entweder sein Kennzeichen oder Telepass-Gerät vorab registrieren oder die Rückerstattung mittels Einsendung des Zahlungsbeleges beantragen. 

Weitere Informationen

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