Artikel drucken
DruckenFahrgemeinschaft - Ist Kostenteilung strafbar?
Der ÖAMTC fordert, Fahrgemeinschaften besser gesetzlich abzusichern. Kostenbeteiligungen von Mitfahrern dürfen keine rechtlichen Folgen haben.

Kosten: Welcher Kilometer-Beitrag ist erlaubt?
Immer mehr Pendler organisieren Fahrgemeinschaften, um die Kosten für die tägliche Fahrt zur Arbeit aufzuteilen. Entsprechende Plattformen bieten hier nützliche Vermittlungsleistungen an.
Nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben macht man sich aber strafbar, wenn man von einem Mitfahrer einen Beitrag verlangt, der über die tatsächlichen anteiligen Kosten hinausgeht. In diesem Fall kann nämlich der Vorwurf einer Erwerbsabsicht gemacht werden und man bewegt sich unter Umständen im Bereich eines konzessionspflichtigen Gewerbes. Abgesehen davon muss man prüfen, ob nicht nach dem Steuerrecht eine Pflicht zur Erklärung steuerpflichtiger (Zusatz-)Einkommen besteht, wobei hier auch entsprechende Freibeträge angesetzt werden können.
Auf jeden Fall ist es erlaubt, das „amtliche Kilometergeld“ von fünf Cent pro Mitfahrer anzunehmen.
Forderungen des ÖAMTC
Leider ist die oben dargestellte Rechtslage aus dem Gelegenheitsverkehrsgesetz nicht so eindeutig herauszulesen. Daher sollte eine entsprechende Klarstellung erfolgen.
Darüber hinaus verlangt der ÖAMTC, dass die Verkehrsplanung auf Pendler in Fahrgemeinschaften mehr Rücksicht nimmt. Kurzparkzonen sind ungeeignet, um auf Mitfahrer zu warten. In der Nähe innerstädtischer öffentlicher Verkehrsmittel müssen gebührenfreie Warteplätze zur Verfügung gestellt werden.
Mitfahrer-Haftungsbeschränkung
Als Mitfahrer ist man im Falle eines Unfalls automatisch über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers mitversichert - bis zur maximalen Versicherungssumme. Darüber hinaus haftet der Lenker bei Schadenersatzansprüchen für Unfallschäden seiner Mitfahrer mit seinem eigenen Vermögen.
Um dieses Risiko zu minimieren empfiehlt es sich, die Mitfahrer eine Haftungsbeschränkungserklärung unterschreiben zu lassen. Ein solches Musterformular samt Erklärungen ist bei den ÖAMTC-Juristen und hier zum Download erhältlich.