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Montenegro

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Podgorica
Fläche 13.812 km²
Einwohner ca. 600.000
Kfz-Kennzeichen MNE
Netzspannung Reisestecker nicht erforderlich.
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +382
Sprache Amtssprachen sind Montenegrinisch, Serbisch, Bosnisch, Albanisch und Kroatisch
Währung Euro
EU-Land Montenegro ist kein Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer

Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Ausreise mind. noch 3 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis.

  • Die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum beträgt 3 Monate mit Reisepass bzw. 1 Monat mit Personalausweis. Reisende sollten sich jederzeit mit ihrem Reisedokument ausweisen können.
  • Bei Nächtigung in einer gewerblichen Unterkunft innerhalb von 12 Stunden bzw. bei Nächtigung in privaten Unterkünften (z.B. Familienbesuche) innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft ist eine polizeiliche Anmeldung erforderlich. In bezahlten Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Pensionen) wird die Anmeldung von der Unterkunft vorgenommen.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Rückreise nach Österreich

Für die Rückreise nach Österreich gelten die Richtmengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at

Souvenirs

Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at

Wichtig

Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme oder Durchfuhr von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, besonders bei Transit über Nicht-EU-Länder, wenden Sie sich an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.

Eine Hand hält ein Smartphone mit der ÖAMTC Reise-Checkliste, umgeben von Reisetasche, Hut, Karte, Kamera, Kaffee und Apfel.

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Hinweis: Die Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) ist in Montenegro gültig. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Urlaubsreise aufrecht ist. VOR Inanspruchnahme einer kostenfreien medizinischen Leistung bei einem Arzt oder in einem öffentlichen Krankenhaus ist die Europäische Krankenversicherungskarte der montenegrinischen Krankenkasse FZOCG Fond za zdravstveno osiguranje Crne Gore zur Überprüfung des Versicherungsschutzes vorzulegen. Die FZOCG hat in jeder größeren Stadt Niederlassungen – siehe Punkt Područne jedinice auf der FZOCG Webseite.

Nach erfolgter Prüfung stellt die FZOCG ein Formular mit dem Verweis auf die „Konvencija Austrije“ aus. Dieses Formular muss beim Arzt / im Spital vorgelegt werden und gilt als gültige Anspruchsbescheinigung.

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Es gibt folgende Grenzübergänge:

Grenzübergänge Montenegro - Albanien
Montenegro Albanien Art
Božaj Hani Hotit Personen- und Güterverkehr
Cijevna Zarijebačka Grabom Personenverkehr (in Bau)
Grnčar Baškim Personenverkehr
Sukobin Murićani Personenverkehr
Grenzübergänge Montenegro - Bosnien-Herzegowina
Montenegro Bosnien-Herzegowina Art
Ilino brdo Klobuk Personen- und Güterverkehr
Krstac Krstac Personenverkehr
Metaljka Metaljka Personen- und Güterverkehr
Nudo Aranđelovo Personenverkehr
Šćepan polje Hum Personen- und Güterverkehr
Sitnica Zupci Personenverkehr
Šula Vitine Personenverkehr
Vraćenovići Deleuša Personen- und Güterverkehr
Grenzübergänge Montenegro - Kosovo
Montenegro Kosovo Art
Kula Kulina Personen- und Güterverkehr
Grenzübergänge Montenegro - Kroatien
Montenegro Kroatien Art
Debeli brijeg Karasovići Personen- und Güterverkehr
Kobila Vitaljina Personenverkehr
Grenzübergänge Montenegro - Serbien
Montenegro Serbien Art
Čemerno Čemerno Personenverkehr
Dobrakovo Gostun Personen- und Güterverkehr
Dračenovac Špiljani Personen- und Güterverkehr
Ranče Jabuka Personen- und Güterverkehr
Vuča Godovo Personenverkehr

Mehr Infos:www.gov.me/en/mup/granice

Vor Ort

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw: Verbandszeug, Warndreieck (zweites Warndreieck für Gespanne), Warnweste, Ersatzlampenset (ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind).
  • Motorrad: Verbandszeug, Warnweste, Ersatzlampen.

Promillegrenze

0,3 Promille

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.

Winterausrüstung

Winterreifen: Bei winterlichen Straßenverhältnissen bzw. Witterungsbedingungen besteht Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung). Kfz über 3,5 t müssen zwischen 15. November und 31. März eine kleine Schneeschaufel mitführen.
Schneeketten: Die Verwendung ist erlaubt, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern.
Spikes: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Überholen: Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden. Das Überholen von Kolonnen ist verboten.
  • Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen anhalten.
  • Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Gut zu wissen: Auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen wird besonders geachtet. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (vor allem Missachtung des Überholverbots, Überfahren von roten Ampeln) muss sich der Fahrer bei einem Schnellrichter melden und sofort eine Geldstrafe bezahlen.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download: