Ein alter rosa Papierführerschein aus Österreich, im Hintergrund ein Nummernschild

Bei diesen Vergehen ist der Führerschein weg

Bei welchen Vergehen im Straßenverkehr in Österreich der Entzug des Führerscheins droht, und mit welchen Zeiträumen zu rechnen ist. Plus: Alle Vormerkdelikte im Überblick.

Von Jakob Stantejsky,

Alkohol am Steuer, massiv überhöhte Geschwindigkeit und Geisterfahrten: In Österreich fällt eine Auflistung aller Delikte, die zwingend zu einem Entzug der Lenkberechtigung führen, tatsächlich relativ leicht. Denn dankenswerterweise gibt es eine klar definierte Liste von Vergehen. Hinzu kommen sogenannte Vormerkdelikte, die nach dem Prinzip der "Gelben Karte" funktionieren. Doch Achtung: Zusätzlich zu den unten angeführten Vergehen kann der Führerschein in Einzelfällen auch bei anderen gefährlichen Verhaltensweisen oder Kombinationen mehrerer Delikte entzogen werden – hier ist eine vollständige Auflistung praktisch unmöglich.

Vergehen mit Führerscheinentzug

Die meisten Vergehen, bei denen der Führerschein zwingend abgenommen wird, haben mit Alkohol bzw. Suchtmitteln am Steuer oder drastischen Überschreitungen der Tempolimits zu tun. Doch auch Geisterfahrten, Fahrerflucht und andere Delikte fallen in diese Kategorie.

Alkohol und andere Suchtmittel

  1. Das Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit 0,8 bis weniger als 1,2 Promille Alkohol im Blut oder in durch Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand führt zu mindestens einem Monat Entzug plus Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro, beim ersten Mal kommt ein Verkehrscoaching hinzu.
  2. Das Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit 1,2 bis weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut bedeutet mindestens vier Monate Entzug sowie eine Geldstrafe von 1.200 bis 4.400 Euro. Eine Nachschulung, eine amtsärztliche Untersuchung und eine verkehrspsychologische Stellungnahme werden darüber hinaus verordnet.
  3. Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder Verweigerung der Atemluftuntersuchung führt zu mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug. Die Geldstrafe beläuft sich auf 1.600 bis 5.900 Euro – Nachschulung, amtsärztliche Untersuchung und verkehrspsychologische Stellungnahme sind ebenfalls nötig.
  4. Wiederholte Alkoholdelikte innerhalb der Beobachtungsfrist von fünf Jahren bringen deutlich längere Mindestentzugsdauern sowie zusätzlich verschärfte medizinisch‑psychologische Auflagen mit sich.

Geschwindigkeitsübertretungen

  1. Eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerhalb wird mit mindestens einem Monat Entzug und einer Geldstrafe von 300 bis 5.000 Euro geahndet.
  2. Beträgt die Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder 70 km/h außerhalb, sind es mindestens drei Monate Entzug, die Geldstrafe steigt auf 500 bis 7.500 Euro. Seit 1. März 2024 kann bei Übertretungen ab dieser Schwere das Fahrzeug außerdem für bis zu zwei Wochen beschlagnahmt und im Wiederholungsfall sogar von der Behörde versteigert werden.
  3. Eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerhalb wird mit mindestens sechs Monaten Entzug und ebenfalls 500 bis 7.500 Euro Geldstrafe bestraft. Zusätzlich kommt eine Nachschulung hinzu. Im Wiederholungsfall gibt es auch noch eine amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung.
  4. Kommt es zu einem Wiederholungsfall von schweren Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb von vier Jahren, können zusätzliche Strafmaßnahmen verhängt werden.

Weitere Delikte

  1. Das Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen, etwa grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen vor Schulen/Kindergärten, Missachtung von Überholverboten bei stark eingeschränkter Sicht oder Teilnahme an illegalen Straßenrennen bedeuten mindestens sechs Monate Entzug. Die Geldstrafe schwankt je nach Vergehen zwischen 36 und 2.180 Euro. Eine Nachschulung ist Pflicht. Im Wiederholungsfall werden weitere medizinisch‑psychologische Maßnahmen auferlegt.
  2. Geisterfahren, oder amtsdeutsch "das Fahren gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn", kostet 36 Euro bis 2.180 Euro, der Schein ist danach für mindestens sechs Monate weg. Eine Nachschulung ist hier Pflicht; im Wiederholungsfalls innerhalb von vier Jahren auch eine amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung.
  3. Unterlässt man es, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen, setzt es mindestens drei Monate Entzug plus 72 bis 2.180 Euro Geldstrafe.
  4. Zu guter Letzt führt auch die Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand, wenn der Abstand weniger als 0,2 Sekunden beträgt, zu einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten und einer Geldstrafe von 36 bis 2.180 Euro. Auch hier gilt: Nachschulung ist Pflicht; im Wiederholungsfall auch eine amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung.
Ein Polizist winkt an einer Straße vorbeifahrende Autos heran
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Vormerkdelikte in Österreich

Die Vormerkdelikte sind eigene, gesetzlich definierte Verkehrsverstöße, die zunächst nicht automatisch zum Entzug führen, aber im Führerscheinregister vermerkt werden. Neben der namensgebenden Vormerkung ziehen sie außerdem alle eine Geldstrafe nach sich.

Alkohol am Steuer

  1. Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille: 300 bis 3.700 Euro Geldstrafe.
  2. Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei Lenkern der Klassen C und D: 36 bis 2.180 Euro Geldstrafe.

Vergehen in puncto Fahrverhalten

  1. Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers: 72 bis 2.180 Euro Geldstrafe.
  2. Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“ (Stopptafel), wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden: bis 2.180 Euro Geldstrafe.
  3. Nichtbeachtung des Rotlichts bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: bis 2.180 Euro Geldstrafe.
  4. Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen: bis 2.180 Euro Geldstrafe. Anmerkung: Das Befahren des Pannenstreifens ist zulässig, wenn die Bildung einer Rettungsgasse dies erfordert.
  5. Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigem Kfz oder (wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden) auch mit einspurigem Kfz: 72 bis 2.180 Euro Geldstrafe.
  6. Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen: bis 726 Euro Geldstrafe. Beispielsweise: geschlossene Schranken übersteigen, umfahren oder umgehen; die Eisenbahnkreuzung überfahren, wenn nach der Lage des Straßenverkehrs ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich werden könnte; Überfahren von Eisenbahnkreuzungen trotz Vorhandensein optischer oder akustischer Warnsignale oder bei ganz oder teilweise geschlossenem Schranken.
  7. Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand, wenn der Abstand zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden beträgt: bis 726 Euro Geldstrafe.

Technischer Zustand und Insassensicherung

  1. Lenken eines Kfz mit technischem Zustand oder Beladung, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt: 72 bis 2.180 Euro Geldstrafe.
  2. Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen: bis zu 726 Euro Geldstrafe.
  3. Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung: bis zu 5.000 Euro Geldstrafe.

Wie das Vormerksystem funktioniert

Für jedes Vormerkdelikt wird eine Vormerkung im Führerscheinregister eingetragen; beim ersten Eintrag hat dies zunächst nur Informationscharakter, kann aber später schlagend werden. Bleibt es innerhalb von zwei Jahren bei einer einzigen Vormerkung und kommt kein weiteres Vormerkdelikt oder Führerscheinentzugsdelikt hinzu, erlischt diese Vormerkung nach Ablauf der Frist automatisch.

Wird innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Vormerkdelikt begangen, verlängert sich die Vormerkdauer (auch jene der ersten Vormerkung), und es wird in der Regel eine Maßnahme wie Nachschulung, Perfektionsfahrt oder Ähnliches angeordnet.

Kommt es zu einer dritten Vormerkung, wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen; das Vormerksystem fungiert damit ähnlich wie ein gestuftes „Punktesystem“ mit klarer Eskalation.

Zusätzlich verlängert jede bestehende Vormerkung im Fall eines späteren Führerscheinentzugsdelikts die Entziehungsdauer um zwei Wochen. Vormerkungen „verstärken“ somit den Entzug: Aus einem Monat können durch ein oder mehrere Vormerkdelikte rasch längere Entzugszeiten werden.