Ein Polizist misst mit einer Laserpistole die Geschwindigkeit eines schwarzen Autos.

Ab 2027: Anonymverfügungen einheitlich und teurer

Bei der Anpassung werden die bisher höchsten Strafhöhen ab 1. Jänner 2027 die neue Norm. Rasen wird außerdem zusätzlich spürbar teurer.

Von Jakob Stantejsky,

Die österreichische Bundesregierung hatte Mitte Juni eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung geschickt. Nun ist es fix: Ab 1. Jänner 2027 werden Anonymverfügungen somit bundesweit in einheitlicher Höhe verhängt – unabhängig davon, in welchem österreichischen Bundesland die Übertretung begangen wurde. Besonders im Fokus: höhere Strafrahmen für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, die laut Verkehrsministerium maßgeblich zum Anstieg schwerer Unfälle beitragen.

Straferhöhungen für Raser

Konkret sieht die geplante Regelung vor, den Strafrahmen bei Überschreitungen von mehr als 30 km/h von bisher 150 bis 5.000 Euro auf künftig 200 bis 5.000 Euro anzuheben. Bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets steigt der Rahmen von 300 bis 5.000 Euro auf 400 bis 6.000 Euro. Hintergrund ist ein deutlicher Anstieg der Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten im Jahr 2025: Während 2024 rund 14 Prozent aller Unfälle mit Verletzten auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückgingen, lag dieser Anteil 2025 bereits bei über 16 Prozent. Bei rund einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle galt überhöhte Geschwindigkeit als Hauptursache.

Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) bezieht deutlich Stellung: "Jeder tödliche Verkehrsunfall ist einer zu viel! Sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten wird leider nach wie vor als Kavaliersdelikt gesehen. Die Realität zeigt jedoch, dass es einer der Hauptgründe für tödliche Verkehrsunfälle ist. Damit muss endlich Schluss sein!"

Anonymverfügungen werden empfindlich teurer

Bislang weichen die Strafhöhen zwischen den Bundesländern für vergleichbare Verkehrsdelikte teils deutlich voneinander ab. Bereits seit mehreren Jahren fordern Länder und Fachleute eine Harmonisierung der Strafkataloge. Die nun vorgelegte Verordnung soll die Strafrahmen für Anonymverfügungen – also jene Strafen, die ohne persönliche Zustellung direkt per Post ergehen – österreichweit angleichen und an die aktuelle Entwicklung anpassen. Bei Delikten ohne unmittelbaren Bezug zur Verkehrssicherheit, etwa bestimmten Parkverstößen, kündigte das BMIMI schon im Juni eine Vereinheitlichung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau an.

Im Schnitt bedeutet dieses Vorgehen eine Erhöhung sämtlicher Verkehrsstrafen um 50 Prozent. So kostet beispielsweise das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone künftig 60 Euro. Das verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro geahndet. Wer im Ortsgebiet mit 61 km/h geblitzt wird oder an einer Stopptafel nicht vollständig anhält, muss ab Jänner 2027 mit einer Strafe von 80 Euro rechnen. Noch teurer ist mit künftig 100 Euro die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, etwa auf Autobahnen.

Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC, bezeichnet die Erhöhung als "deutlich über der Inflationsrate" und warnt davor, budgetäre Ziele auf diese Weise erreichen zu wollen: "Es ist weder realistisch noch redlich, dass man damit rechnet, dass Menschen strafbare Handlungen setzen, und auf diese Weise ein Budget sanieren möchte." Weiteren Handlungsbedarf sieht er bei Organmandaten – also Delikten, die bei Anhaltungen der Polizei direkt vor Ort geahndet werden. "Auch hier fehlt bislang eine bundesweite Einheitlichkeit", so Martin Hoffer. Er spricht sich für eine Harmonisierung aus, betont jedoch klar: "Einheitlichkeit darf nicht automatisch höhere Strafen bedeuten."

Stichwort Lenkererhebung: Keine Änderungen gibt es bei Strafen an eine:n konkrete:n Lenker:in – etwa, wenn die Anonymverfügung nicht bezahlt wird oder aufgrund der Schwere der Übertretung ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Bei Strafverfügungen und Straferkenntnissen kommt weiterhin ein Strafrahmen zur Anwendung.