Jemand prüft den Unterboden eines Autos auf einer Hebebühne und zeigt mit dem Finger auf einen Querlenker der Vorderradaufhängung. In der anderen Hand hält er eine Inspektionsleuchte.

Garantiert zufrieden?

Bei der Auswahl eines Neuwagens spielt die Garantielaufzeit oft eine große Rolle. Welche Marken was bieten und worauf Kund:innen achten müssen.

Zwei Jahre, zehn Jahre oder ­irgendwas dazwischen: Hersteller gewähren unterschiedliche Garantielaufzeiten auf Neuwagen. Teil­weise kommen noch Anschlussgarantien hinzu – mit oder ohne Aufpreis.

Zusätzlich zur allgemeinen Neuwagengarantie gibt es bei Pkw in der Regel gesondert noch eine Durchrostungs-, Lack- und Mobilitätsgarantie. Bei Elektroautos hat sich zudem eine Garantie auf die Antriebsbatterie eingebürgert. Es gilt also, jedes Angebot genau zu prüfen.

Hinweis: Stand Oktober 2026

Sämtliche Angaben inkl. die untenstehende Tabelle wurden im Oktober 2026 erstellt.

Was unter die Garantie fällt

Eine Werksgarantie deckt in der Regel Material- und Herstellungsfehler ab. Jedoch sind Verschleißerscheinungen oder durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden nicht inkludiert. ­Außerdem ist die Laufzeit meist an ­eine Kilometergrenze gebunden. Die Garantie erlischt, sobald einer der beiden Werte überschritten wird.

Bestimmte Anschluss- und Zusatzgarantien knüpfen Hersteller oft an Vorgaben, etwa regelmäßige Wartung in Vertragswerkstätten. Im Rahmen normaler Neuwagen-Werksgarantien dürfen laut EU-Recht aber auch freie Werkstätten Arbeiten durchführen, solange sie fach­ge­recht nach Herstellervorgaben arbeiten.

Zusatzgarantien im Detail

Für bestimmte Erweiterungen gelten oft andere Laufzeiten und Bedingungen.

  • Durchrostungsgarantie: Normalerweise ist nur Korrosion von innen nach außen abgedeckt. Rostschäden durch äußere Einflüsse fallen nicht darunter.
  • Lackgarantie: Steinschläge, Kratzer etc. sind üblicherweise ausgeschlossen. Stattdessen gilt die Garantie nur für Schäden, die durch Material- oder Verarbeitungsfehler entstehen.
  • Mobilitätsgarantie: Hier geht es darum, den Fahrzeughalter im Schadensfall mobil zu halten. Pannenhilfe, Abschleppdienst, Ersatzauto und Ähnliches werden oft angeboten.

Elektroauto-Antriebsbatterien

In Österreich gewähren fast alle Hersteller eine Garantie von acht Jahren oder 160.000 km auf die Antriebsbatterie. Nur wenige Hersteller weichen geringfügig davon ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist das allerdings nicht. Euro 7 wird aber schon bald verpflichtende Haltbarkeitsanforderungen vorschreiben: Nach fünf Jahren oder 100.000 km müssen noch 80 % und nach acht Jahren oder 160.000 km noch 72 % der ursprünglichen Batteriekapazität verfügbar sein.

Garantie oder Gewährleistung?

Die zwei Worte werden zwar gelegentlich als Synonyme verwendet, das ist allerdings falsch.

Die Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren – auch wenn sie erst später bemerkt wurden. Allerdings muss der Käufer dies grundsätzlich beweisen können.

Bei Neuwagen beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, bei Gebrauchten kann sie unter Umständen auf ein Jahr verkürzt werden. Private Verkäufer können sie auch komplett ausschließen. Neu bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2026 geschlossen wurden: Durch eine Mangelreparatur verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr. Die Fristen für die Beweispflicht bleiben aber unverändert.

Im Unterschied dazu ist die Garantie hingegen eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers oder Händlers, deren Umfang und Dauer die Garantiebedingungen individuell festlegen. Sie gilt zusätzlich zur Gewährleistung und schränkt diese nicht ein.

Alle Garantien im Überblick

Die Tabelle mit sämtlichen Garantiebestimmungen in Österreich gibt es hier zum Download.

Autogarantien Tabelle

Dateityp: application/pdf, Dateigröße: 120543