Ein Fahrlehrer zeigt einer Fahrschülerin in einem dunkelblauen Auto Daumen hoch.

Was sich beim Führerschein ab 2027 ändert

Welche neuen Regeln kommen auf Fahranfänger und Autofahrer in Europa zu – und was bedeutet das für die Fahrausbildung in Österreich?

Von Jakob Stantejsky,

Bei der Fahrschultagung 2026 in Schladming präsentierte Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), die zentralen Neuerungen der neuen EU-Führerschein-Richtlinie. Im Mittelpunkt stehen höhere Gewichtsgrenzen für Elektro- und Hybridfahrzeuge, vereinfachte Wege zum Schaltgetriebe-Führerschein sowie ein neues Modell für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Mehr Gewicht mit B-Schein

Die EU-Richtlinie hebt die zulässige Fahrzeugmasse für B-Führerscheininhaber bei Elektro-, Hybrid- und alternativ angetriebenen Fahrzeugen von bisher 3.500 kg auf künftig 4.250 kg an – gültig für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb Europas. Wer einen schweren Anhänger der Kategorie O2 (bis 3.500 kg) ziehen möchte, darf ab dem 26. November 2027 mit einer BE-Lenkberechtigung Fahrzeugkombinationen bis 7.750 kg über Ländergrenzen hinweg bewegen. Mit dem Code 96 – erworben nach einer zusätzlichen Schulung – sind Kombinationen bis 5.000 kg zulässig. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein mindestens zweijähriger Führerscheinbesitz.

Neue Wege zum Führerschein

Wer die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt, muss künftig keine vollständige Behördenprüfung mehr absolvieren, um auch Schaltfahrzeuge lenken zu dürfen. Ein praktischer Kompetenztest – der sogenannte Skills Test – direkt in der Fahrschule genügt. Der Fachverband strebt an, diese Neuerung noch vor den EU-Fristen einzuführen, damit Fahrschülerinnen und Fahrschüler frühzeitig Erfahrung mit Elektroautos und modernen Assistenzsystemen sammeln.

Zusätzlich führt die EU ab dem 26. November 2028 das Begleitete Fahren ab 17 Jahren als zweite Variante ein: Jugendliche besuchen die Fahrschule ab 16,5 Jahren und fahren bis zum 18. Geburtstag ausschließlich in Begleitung von Eltern oder nahestehenden Personen. Der bewährte L17-Führerschein — den rund 40 Prozent aller österreichischen Fahrschüler wählen – bleibt davon unberührt.