Die österreichische Bundesregierung hat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung geschickt. Ziel ist eine österreichweite Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen bis 2027. Besonders im Fokus: höhere Strafrahmen für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, die laut Verkehrsministerium maßgeblich zum Anstieg schwerer Unfälle beitragen.
Straferhöhungen für Raser
Konkret sieht die geplante Regelung vor, den Strafrahmen bei Überschreitungen von mehr als 30 km/h von bisher 150 bis 5.000 Euro auf künftig 200 bis 5.000 Euro anzuheben. Bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets steigt der Rahmen von 300 bis 5.000 Euro auf 400 bis 6.000 Euro. Hintergrund ist ein deutlicher Anstieg der Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten im Jahr 2025: Während 2024 rund 14 Prozent aller Unfälle mit Verletzten auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückgingen, lag dieser Anteil 2025 bereits bei über 16 Prozent. Bei rund einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle galt überhöhte Geschwindigkeit als Hauptursache.
Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) bezieht deutlich Stellung: "Jeder tödliche Verkehrsunfall ist einer zu viel! Sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten wird leider nach wie vor als Kavaliersdelikt gesehen. Die Realität zeigt jedoch, dass es einer der Hauptgründe für tödliche Verkehrsunfälle ist. Damit muss endlich Schluss sein!"
Anonymverfügungen ebenfalls betroffen
Bislang weichen die Strafhöhen zwischen den Bundesländern für vergleichbare Verkehrsdelikte teils deutlich voneinander ab. Bereits seit mehreren Jahren fordern Länder und Fachleute eine Harmonisierung der Strafkataloge. Die nun vorgelegte Verordnung soll die Strafrahmen für Anonymverfügungen – also jene Strafen, die ohne persönliche Zustellung direkt per Post ergehen – österreichweit angleichen und an die aktuelle Entwicklung anpassen. Bei Delikten ohne unmittelbaren Bezug zur Verkehrssicherheit, etwa bestimmten Parkverstößen, ist eine Vereinheitlichung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau vorgesehen. Die Anpassungen betreffen neben dem motorisierten Individualverkehr ausdrücklich auch Fahrer:innen von Fahrrädern.



