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Kindersicherung im Auto in Europa

Gurtsicherung ab 135 cm Körpergröße in Österreich seit März 2019 ausreichend  - Mobilitätsclub empfiehlt trotzdem Sitzerhöhung, im Ausland liegt Grenze oft bei 150 cm.

Geänderte Regeln zur Kindersicherung im Auto in Österreich seit März 2019

Im Zuge der 36. Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes wurden die Bestimmungen zur Kindersicherung im Auto kürzlich geändert: "Ab sofort ist für Kinder ab einer Größe von 135 cm - statt bisher ab 150 cm - die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend. Die bisherige Ausnahmeregelung wird somit zum Standard", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Wir empfehlen für einen optimalen Gurtverlauf trotzdem ein etabliertes Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung, zu verwenden."

Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis 5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Mehr Infos zu Kindersicherung im Auto in Österreich

Kindersicherung im Auto im europäischen Ausland

Etwas anders sind die Regeln im europäischen Ausland: Fast alle Nachbarländer legen die Grenze für die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 150 cm Körpergröße fest. Auch deswegen sollte man die betreffenden Kinder weiterhin mit einer Sitzerhöhung befördern.

Italien

Kinder unter neun Kilo müssen in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen neun und 36 kg und kleiner als 150 cm benötigen einen Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz. Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien, die für die Beförderung von Kindern bis zum Alter von vier Jahren verwendet werden, mit einem Alarm ausgestattet sein. Dieser soll ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern. Die Pflicht gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge.

Achtung Mietwagenfahrer: "Die Verantwortung für die richtige Ausstattung des Fahrzeuges trägt zwar der Vermieter, die Diskussion mit der Exekutive bleibt aber dem Touristen", so die ÖAMTC-Juristin. "Daher ist es ratsam, vorab zu klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist."

Kroatien

  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen befördert werden, deren Rücksitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind.
  • Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
  • Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf den Rücksitzen befördert werden. Der Sicherheitsgurt ist ausreichend, es wird keine Sitzerhöhung benötigt, unabhängig vom Alter des Kindes. Die Verwendung des Beifahrersitzes ist ab einer Größe von 1,50 m erlaubt.

Tschechien

Kinder unter 36 kg und unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.

Ungarn

Kinder unter 1,35 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.

Deutschland

Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 cm müssen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden. Für Kinder ab drei Jahren genügt ausnahmsweise der "normale" Gurt, sofern die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich ist.

Schweiz

In der Schweiz müssen Kinder – wie in Deutschland – bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 cm in einem entsprechenden Kindersitz befördert werden.

Frankreich

Kinder bis zehn Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Bei Missachtung der Sicherungspflicht fällt eine Strafe von 135 Euro an.

Slowenien

Kinder unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kostet 120 Euro.

Mehr Infos unter ÖAMTC-Länderinfo (Verkehrsbestimmungen)

ECE-Prüfzeichen als EU-weites "Gütesiegel" - Kindersitz vorn nur "ohne" Airbag

Europaweit müssen Kindersitze ein ECE-Prüfzeichen vorweisen. Viele Länder Europas schreiben Kindersitze mit mindestens ECE-Regelung Nr. 44/03 (oder nachfolgend) vor. Parallel dazu besteht seit einigen Jahren die Kindersitznorm ECE R129, auch "i-Size" genannt. Diese soll künftig als einziger europäischer Standard für Kinderautositze gelten - mit dem Ziel, die Sicherheit auf ein Optimum auszuweiten. So dürfen Kinder bis 15 Monate nur noch rückwärtsgerichtet befördert werden. "In nahezu allen Ländern Europas gleich geregelt ist die Verwendung von nach hinten gerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Diese sind nur zulässig, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist", weiß die Expertin.

Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin

"In nahezu allen Ländern Europas gleich geregelt ist die Verwendung von nach hinten gerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Diese sind nur zulässig, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist."

Größe und Gewicht entscheiden über richtigen Sitz - Beratung am Stützpunkt

 "Welches Rückhaltesystem geeignet ist, richtet sich insbesondere nach Größe und Gewicht des Kindes. Daher sollte man den Sitz vor dem Kauf mit dem Kind gemeinsam ausprobieren", rät Pronebner. Umfangreiche Beratung zu Kindersitzen erhält man an den Stützpunkten des Mobilitätsclubs.

Der ÖAMTC führt in Zusammenarbeit mit den Schwesterclubs jährliche Vergleichstests gängiger Kindersitz-Modelle auf dem europäischen Markt durch. Die detaillierten Testergebnisse, Verkehrserziehungsprogramme sowie viele Hinweise zur sicheren Mobilität von Kindern findet man in den Themen Kindersicherheit und Kindersitze.

Links zum Thema

Kindersicherheit istockphoto.com/RichVintage

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