Maut & Vignette
Alle Informationen zu Maut und Vignette in Österreich.
Die Österreich-Vignette
Für Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich muss seit 1997 ein Nutzungsentgelt entrichtet werden. Vor der Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Straße muss eine Autobahnvignette ordnungsgemäß innen an der Windschutzscheibe angebracht werden. Als Alternative zum Kleben der klassischen Vignette kann seit November 2017 auch eine Digitale Vignette gekauft werden.

Die Vignette 2019 ist zitronengelb und der Preis durch die jährliche Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex um 2,2% höher. Die Vignette 2019 ist an allen Stützpunkten und Grenzstationen erhältlich.
Die Vignettenpreise 2019
Vignettenpreise 2019 | |
---|---|
Jahresvignette PKW | € 89,20 |
2-Monatsvignette PKW | € 26,80 |
10-Tagesvignette PKW | € 9,20 |
Jahresvignette Motorrad | € 35,50 |
2-Monatsvignette Motorrad | € 13,40 |
10-Tagesvignette Motorrad | € 5,30 |
Die Vignettenpreise 2018
Vignettenpreise 2018 | |
---|---|
Jahresvignette PKW | € 87,30 |
2-Monatsvignette PKW | € 26,20 |
10-Tages-Vignette PKW | € 9,00 |
Jahresvignette Motorrad | € 34,70 |
2-Monats-Vignette Motorrad | € 13,10 |
10-Tages-Vignette Motorrad | € 5,20 |
Die Digitale Vignette in Österreich

Digitale Vignette
Die Digitale Vignette - auch beim ÖAMTC erhältlich!
Anbringung, Kontrolle, Strafen, Ausnahmen
Missachtung bringt Strafen
Wer die Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder - wenn man nicht sofort bezahlt - einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen. Seit 1. Jänner 2008 beträgt der Strafrahmen 300 bis 3.000 Euro. Die Bezahlung der Ersatzgebühr ist auch mit Kreditkarte (VISA, EUROCARD, DINERS, AMEXCO, JCB) bei den Organen der Straßenaufsicht und Zollwache möglich. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane.
Wie bisher darf die Vignette auch nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden. "Auf der Pickerlrückseite finden sich dazu entsprechende Anbringungshinweise", so Zelenka.
Sollte es dennoch passieren, dass die Jahresvignette falsch geklebt wird, so kann im Zeitraum von 1.12. bis 31.03. an den ÖAMTC-Dienststellen ein Antrag auf eine Ersatzvignette gestellt werden. Die neue Vignette wird auch gleich ausgehändigt. Benötigt werden die Originalvignette inkl. Trägerfolie bzw. unterer Vignetten-Abschnitt (Allonge) im Original, die Kaufrechnung der betreffenden Vignette und eine Kopie des Zulassungsscheins.
Was man über die Vignette wissen sollte
- Richtig aufkleben:
Die Vignette hält nur richtig, wenn sie auf eine saubere und trockene Stelle geklebt wird. Außerdem sollte die Scheibentemperatur nicht weniger als 5 Grad Celsius betragen. - Alte Vignette entfernen:
Die aktuelle Vignette gilt immer bis Ende Jänner des nächsten Jahres. Danach gehört sie entfernt. Es sollten sich nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden. (Windschutzscheibe im Bereich der aufgeklebten Vignette säubern, anschließend eine Vignettenecke mit Fingernagel anheben und ablösen. Event. Klebereste gut anfeuchten, kurz einwirken lassen und mit feuchten Reinigungslappen/-schwamm abreiben (Klebstoff ist wasserlöslich). Achtung: Im Winter Vignette nicht von der kalten, gefrorenen Windschutzscheibe lösen - zuerst Scheibe mittels Defrosterdüsen auf normale Temperatur aufheizen.) - Nur einmal verwenden:
Eine schief aufgeklebte Vignette soll man nicht runterreißen. Wiederaufgeklebte Autobahnpickerl sind durch die Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig. Wer mit einer nochmals geklebten Vignette erwischt wird, muss mit Bestrafung rechnen. - Verbote:
Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Wurde die Vignette manipuliert, werden ab 01.01.2008 für PKW 240 Euro und für Motorräder 130 Euro fällig. - Biker picken ebenfalls:
Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen. Für Motorräder gibt es beim ÖAMTC die FixItEasy Pickerl- und Vignettenhalterung. - Gültigkeit beachten:
Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. - Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren:
Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. "Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, z. B. durch Steinschlag, dient sie gemeinsam mit der alten Vignette als Vorlage zur Erstattung der Vignettenkosten", erläutert Zelenka. An allen Stützpunkten des ÖAMTC wird der Antrag auf eine Ersatzvignette entgegengenommen und ein neues Pickerl ausgegeben. Mitglieder erhalten die Ersatzvignette kostenlos. Für Nicht-Mitglieder wird eine Manipulationsgebühr von € 10.- eingehoben. - Die Vignette ist fahrzeugbezogen:
Der Club fordert hier eine Sonderregelung. "Da auch bei auf Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen immer nur eines benützt werden darf, ist nicht nachvollziehbar, warum für jedes Kfz eine eigene Vignette gekauft werden soll", sagt die Clubjuristin. - ACHTUNG:
Bei Fahrzeugen mit Probe- oder Überstellungskennzeichen (blaue, rote und grüne Nummerntafeln) ist entweder eine Jahres- oder 10-Tagesvignette aufzukleben bzw. kann eine (gelochte) 2-Monatsvignette anstatt des Aufklebens nur mitgeführt werden. Sollte es jedoch zu einer Abstellung des Fahrzeuges auf einem Autobahnrastplatz kommen, so ist die Vignette (zwecks Kontrollierbarkeit) am Armaturenbrett sichtbar zu hinterlassen. VORSICHT! Wird dies nicht veranlasst, so wird von den Kontrollorganen von "Mautprellerei" ausgegangen.
Beim ÖAMTC gibt es mit der Vignetten-Allonge einer Jahresvignette 40 Euro Ermäßigung auf die Videomaut-Jahreskarten für Sondermautstrecken der A9, A10, A13 und S16.

Anbringung
Die Vignette muss gut sichtbar innen auf die Windschutzscheibe, links oben oder im Bereich des Rückspiegels, geklebt werden. Bringen Sie die Vignette nicht im Tönungsstreifen an!
Ausnahmen bei der Anbringung
- Bei Fahrzeugen, die bauartbedingt ohne Windschutzscheibe typengenehmigt sind, ist das Mitführen einer gültigen Vignette ausreichend. Wichtig in diesem Fall ist die Typengenehmigung OHNE Windschutzscheibe.
- Handelt es sich um ein Fahrzeug, dessen Windschutzscheibe herstellungsbedingt nicht mit dem Kleber der Vignette in Berührung kommen darf, so kann ein so genanntes entsprechendes "fahrzeugbezogenes Freigabeschreiben" bei der ASFINAG beantragt werden, welches zum bloßen Mitführen einer gültigen Vignette ermächtigt.
ACHTUNG: Beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs (Autobahnraststation, Parkplatz, etc.) muss die Vignette in beiden Fällen gut sichtbar im Fahrzeuginneren hinterlegt werden. Andernfalls wird bei Kontrollen der Tatbestand der Mautprellerei erhoben.
Ausnahmen von der Vignettenpflicht
Nicht vignettenpflichtig sind (gilt nur nur Kfz bis 3,5 t hzG):
- Heeresfahrzeuge entsprechend § 2 Z38 KFG 1967
- Blaulichtfahrzeuge gem. § 20 Abs. 1 lit d und Abs. 5 KFG 1967(Achtung! Das Blaulicht muss - Scheinwerfer oder Warnleuchte) sichtbar am Kfz angebracht sein!)
- Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Finanzverwaltung und der Justizwache
- Fahrzeuge im Rahmen friedenserhaltender Operationen internationaler Organisationen gem. § 1 Abs. 7 Z1 des BGBL Nr. 677/1977 (UNO, SFOR, IFOR)
- Kfz für Hilfstransporte privater, karitativer Organisationen unterliegen der Vignettenpflicht!
Ob eine Ausnahme von der Vignetten-Pflicht gegeben ist überprüft die ASFINAG. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen und den Antrag auf die Ausnahme von der Vignettenpflicht: ASFINAG - Ausnahme von der Mautpflicht
Gratisvignette bei Mobilitätseinschränkung
Das Sozialministeriumservice hat auf Antrag in der Mobilität eingeschränkten Personen eine Jahresvignette für ein Kraftfahrzeug kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzungen für die Gratisvignette:
- Behindertenpass, in dem eine dauerhafte starke Gehbehinderung bzw. die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheits-Schädigung oder Blindheit eingetragen ist.
- Mehrspuriges Kraftfahrzeug mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen.
- Zulassung des Kraftfahrzeuges auf den Inhaber des Behindertenpasses.
- Das Sozialministeriumservice kann auch für Menschen mit Behinderung, auf welche die Voraussetzungen des §40 Abs. 1 Z. 1 - 5 Bundesbehindertengesetzes nicht zutreffen, einen Behindertenpass ausstellen.
Der Antrag ist beim Sozialministeriumservice einzubringen. Pro Antrag kann nur eine Gratisvignette ausgegeben werden (gilt auch für Wechselkennzeichen!).
Kostenersatz: Wurde die Vignette bereits im Vorfeld gekauft, kann ein Kostenersatz bei der ASFINAG beantragt werden. Hierfür sind notwendig:
- Kopie des Behindertenpasses gemäß § 40 des Bundesbehindertengesetzes mit ersichtlicher Zusatzeintragung.
- Kopie des Zulassungsscheines des Inhabers des Behindertenpasses.
- Vignettenquittung oder Vignetten-Allonge (unterer Vignetten-Abschnitt) in Kopie.
- Ausgefüllten Antrag und Originalbestätigung der Landesstelle des Sozialministeriumservice, dass die rechtzeitige Übersendung der Vignette nicht mehr erfolgen konnte.
Der ÖAMTC hat erreicht, dass auch bei Fahrzeugwechsel und Totalschaden Anspruch auf eine neue Mautvignette besteht.
Bei Fahrzeugwechsel notwendige Unterlagen sind:
- Bestätigung der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice über die im laufenden Kalenderjahr ausgefolgte Gratis-Vignette.
- Kopie des Eintragungsvermerkes des Behindertenpasses nach § 40 des Bundesbehindertengesetzes.
- Abgelöste Jahresvignette samt dazugehöriger Allonge.
- Abmeldebestätigung der KFZ-Zulassungsstelle für jenes KFZ, für welches bereits eine Gratis-Vignette zur Verfügung gestellt wurde.
- Kopie der Zulassungsbescheinigung des Inhabers des Behindertenpasses für das neue Kraftfahrzeug.
Einzureichen direkt bei der ASFINAG Mautservice GmbH, Alpenstraße 99, 5020 Salzburg.
Kontaktadressen des Sozialministeriumservice
Landesstelle Wien
1010 Wien
Babenbergerstraße 5
Tel. (01) 588 31
Fax: 05 99 88 - 2266
e-mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
Außenstelle für Wien und südliches Niederösterreich
1010 Wien
Babenbergerstraße 5
Tel. (01) 58 831
Fax: 05 99 88 - 2284
e-mail: post.niederoesterreich@sozialministeriumservice.at
Landesstelle Niederösterreich
3100 St. Pölten
Daniel-Gran-Straße 8/3. Stock
Tel. (02742) 31 22 24
Fax: (02742) 31 22 24 – 76 55
e-mail: post.niederoesterreich@sozialministeriumservice.at
Landesstelle Burgenland
7000 Eisenstadt
Neusiedler Straße 46
Tel. (02682) 64 046
Fax: 05 99 88 - 7412
E-mail: post.burgenland@sozialministeriumservice.at
Landesstelle Oberösterreich
4021 Linz
Gruberstraße 63
Tel. (0732) 76 04 - 0
Fax: (0732) 76 04 - 4400
e-mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Landesstelle Salzburg
5020 Salzburg
Auerspergstraße 67a
Tel. (0662) 88 983 - 0
Fax: 05 99 88 - 3499
e-mail: post.salzburg@sozialministeriumservice.at
Landesstelle Tirol
6020 Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 3
Tel. (0512) 56 31 01
Fax: 05 99 88 - 7075
e-mail: post.tirol@sozialministeriumservice.at
Außenstelle Landeck für die Bezirke Landeck, Imst, Reutte, Innsbruck Land-West
6500 Landeck
Urichstraße 35
Tel. (05442) 68 420
Fax: (05442) 68 420 - 13
e-mail: post.t2land@sozialministeriumservice.at
Landesstelle Vorarlberg
6900 Bregenz
Rheinstraße 32/ 3
Tel. (05574) 6838
Fax: 05 99 88 - 7205
e-mail: post.vorarlberg@sozialministeriumservice.at
Landesstelle Steiermark
8021 Graz
Babenbergerstraße 35
Tel. (0316) 70 90
Fax: 05 99 88 - 6899
e-mail: post.steiermark@sozialministeriumservice.at
Landesstelle Kärnten
9020 Klagenfurt
Kumpfgasse 23 - 25
Tel. (0463) 58 64 - 0
Fax: 05 99 88 - 5888
E-mail: post.kaernten@sozialministeriumservice.at
Links zum Thema
Mautstraßen und Digitale Streckenmaut in Österreich
Weitere Informationen zu Sondermaut-Strecken und Mautstraßen in Österreich finden Sie in dieser Übersicht.
Alles zum Thema Digitale Streckenmaut (ehem. Videomaut) beim ÖAMTC finden Sie hier.
Fragen und Antworten zur Vignette
Was ist die Vignette?
Die Vignette ist eine auf dem Fahrzeug anzubringende Plakette mit deren Kauf die Benützungsgebühr für Autobahnen und Schnellstraßen (ausgenommen Sondermaut-Strecken) für Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht inkl. Motorrädern entrichtet wird.
Wo bekomme ich die Vignette?
Bei allen ÖAMTC-Stützpunkten, in Trafiken, an Tankstellen,...
Vignette und Wechselkennzeichen?
- Wechselkennzeichen
Da die Vignette ein fahrzeugbezogenes Entgelt ist und auf der Windschutzscheibe angeklebt werden muss, benötigt man pro Fahrzeug eine Vignette. Anm.: Auch bei einem Fahrzeugwechsel ist somit der Erwerb einer Vignette für das neue Fahrzeug notwendig. Im Gegensatz zur klassischen Klebe-Vignette ist die neue Digitale Vignette an das Kennzeichen gebunden. Hier können bis zu 3 Fahrzeuge (das Maximum bei Wechselkennzeichen) mit nur einer digitalen Vignette das vignetten-pflichtige Straßennetz in Österreich benutzen.
Brauchen Fahrzeuge mit Probe- oder Überstellungskennzeichen auch eine Vignette?
Bei Fahrzeugen mit Probe- oder Überstellungskennzeichen (blaue, rote und grüne Nummerntafeln) ... ist entweder eine Jahres- oder 10-Tagesvignette aufzukleben bzw. kann eine zeithaltig gemachte (gelochte) 2-Monatsvignette anstatt des Aufklebens nur mitgeführt werden. Sollte es jedoch zu einer Abstellung des Fahrzeuges auf einem Autobahnrastplatz kommen, so ist die Vignette (zwecks Kontrollierbarkeit) am Armaturenbrett sichtbar zu hinterlassen.
VORSICHT: Wird dies nicht veranlasst, so wird von den Kontrollorganen von "Mautprellerei" ausgegangen.
Welche Vignette brauche ich mit einem Quad, Trike,...
Mit einem mehrspurigen Fahrzeug braucht man - ungeachtet der Spurbreite - immer eine Vignette für PKW. - Lenker von Quads und Trikes ohne Windschutzscheibe müssenn die Vignette nicht am Fahrzeug anbringen - es reicht diese mit zu führen und bei Bedarf vorzuweisen.
Was mache ich mit der Trägerfolie (Allonge) ?
Sie sollten die Trägerfolie unbedingt aufbewahren. Sie dient einerseits als Kaufnachweis der Vignette und andererseits kann gegen Vorlage des unteren Vignetten-Abschnittes beim Kauf einer Videomaut-Jahreskarte ein einmaliger Rabatt von € 40,- gewährt werden.
Brauchen Anhänger oder Beiwägen ebenfalls eine Vignette?
Nein. Anhänger oder Wohnwagen-Anhäger von PKW sowie Beiwägen von Motorrädern fallen nicht unter die Vignetten-Pflicht.
Wie wird die Maut für LKW und Busse entrichtet?
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen hzG. wie LKWs und Busse gibt es in Österreich die Go-Boxen.
Die Maut kann mit diesem Verfahren entweder Post-Pay oder Pre-Pay bezahlt werden.
Beim ÖAMTC gibt es die Go-Boxen an den Grenzstationen Kittsee, Thörl und Klingenbach.
Weitere Informationen zur Go-Box und wo diese erhältlich ist finden Sie auf der Homepage der ASFINAG oder unter www.go-maut.at
Kontakt zur ASFINAG
Kontakt per Telefon: 0800 400 12 400 - gebührenfrei aus AT, DE, CH.
Kontakt per Email: info@asfinag.at
Homepage: www.asfinag.at