Regionale Reisewarnung und Hohes Sicherheitsrisiko
- Regionale Reisewarnung (Sicherheitsstufe 4 von 4) gilt für die an die Ukraine angrenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) aufgrund der aktuellen Ereignisse.
- Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3 von 4) gilt in den restlichen Regionen.
Fakten & Zahlen
| Hauptstadt | Moskau |
| Fläche | 17.098.242 km² |
| Einwohner | ca. 142,1 Mio. |
| Kfz-Kennzeichen | RUS |
| Stromspannung | kein Reisestecker notwendig |
| Zeit | Ganzjährig + 2 Stunden im Westen (Moskau, St. Petersburg) bis + 11 Stunden im Osten |
| Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
| Telefonvorwahl | +7 |
| Sprache | Russisch |
| Mini-Dolmetscher | |
| Währung | 1 € = 117.2010 RUB |
| EU-Land | Russland ist kein Mitglied der Europäischen Union |
| Nachbarländer |
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen gültigen Reisepass sowie ein Visum. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über den Ablauf des Visums gültig sein.
Visum
Das Visum ist bei der Russischen Botschaft erhältlich. Für die Beantragung muss eine gültige Reisekrankenversicherung nachgewiesen werden.
Einreise und Meldepflicht
Bei der Einreise wird ein zweiteiliges Migrationsformular ausgegeben. Ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen bei der Einreise, der andere Teil bei der Ausreise einbehalten. Bei Ablauf der Visumgültigkeit während des Aufenthalts wird die Ausreise verweigert, Geldstrafen, Ausweisung und Einreisesperren können die Folge sein.
Hotelbuchungen sind ohne gültiges Visum nicht möglich.
Die polizeiliche Anmeldung muss innerhalb von sieben Werktagen erfolgen und wird üblicherweise vom Hotel oder Gastgeber erledigt. Es wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und dem abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu kopieren und sicher aufzubewahren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Sicherheitslage
Regionale Reisewarnung (Sicherheitsstufe 4) gilt für die an die Ukraine angrenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar).
Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) gilt in den restlichen Regionen.
Vor einer Reise wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Bei allgemeinen Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen: +43 1 90115 3775
- Bei Notfällen im Ausland: +43 1 90115 4411
Tipp: Mit Hilfe der "Auslandsregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall erreichen und unterstützen. Mehr Infos zur Auslandsregistrierung
Anreise
Vor Ort
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet 60 km/h
Wer seinen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, darf höchstens 70 km/h fahren.
| Kraftfahrzeug | außerorts | Autobahn |
| Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t | 90 km/h | 110 km/h |
| Gespann bis 3,5 t, Wohnmobil über 3,5 t | 70 km/h | 90 km/h |
Kindersicherung
- Kinder bis 12 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Licht am Tag
Ist ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben
Mitführpflichten
- Pkw Pflicht: Verbandszeug, Warndreieck, Feuerlöscher
- Motorrad Pflicht: Verbandszeug, Warndreieck
Promillegrenze
0,3 Promille
Winterausrüstung
Winterreifen: Pflicht vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres
Schneeketten: Schneeketten sind bei Fahrten im Ural Gebirge empfohlen.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist erlaubt.
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 oder über die ÖAMTC Reise-App angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. Das Team der Schutzbrief-Nothilfe ist auf jede Art von Notfall vorbereitet und organisiert die passende Hilfeleistung
Mehr Infos zum Schutzbrief
Inklusive Organisation von Telemedizin
Im Krankheitsfall im EU-Ausland sprechen Sie kostenlos und online mit einer Ärztin bzw. einem Arzt in Österreich.
Mehr Infos zu Telemedizin
Notrufnummern
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 112
- Rettung: 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
- Touristenpolizei St. Petersburg: +7 812 3030 555
ÖAMTC Tipp
Notrufnummern vor Reiseantritt im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun ?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier nachstehend als Download.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Botschaft der Russischen Föderation in Österreich
Reisnerstraße 45-47
1030 Wien
+43 1 712 12 29, 713 12 15
info.austria@mid.ru
www.rusemb.at
Botschaft in Moskau
Starokonjuschennyi Per 1
115127 Moskau
+7 495 780 60 66
moskau-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/oeb-moskau