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Russland

Regionale Reisewarnung und Hohes Sicherheitsrisiko

  • Regionale Reisewarnung (Sicherheitsstufe 4 von 4) gilt für die an die Ukraine angrenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) aufgrund der aktuellen Ereignisse.
  • Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3 von 4) gilt in den restlichen Regionen.

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Moskau
Fläche 17.098.242 km²
Einwohner ca. 142,1 Mio.
Kfz-Kennzeichen RUS
Stromspannung kein Reisestecker notwendig
Zeit Ganzjährig + 2 Stunden im Westen (Moskau, St. Petersburg) bis + 11 Stunden im Osten
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +7
Sprache Russisch
Mini-Dolmetscher
Währung 1 € = 117.2010 RUB
EU-Land Russland ist kein Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer

Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen gültigen Reisepass sowie ein Visum. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über den Ablauf des Visums gültig sein.

Visum

Das Visum ist bei der Russischen Botschaft erhältlich. Für die Beantragung muss eine gültige Reisekrankenversicherung nachgewiesen werden.

Einreise und Meldepflicht

Bei der Einreise wird ein zweiteiliges Migrationsformular ausgegeben. Ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen bei der Einreise, der andere Teil bei der Ausreise einbehalten. Bei Ablauf der Visumgültigkeit während des Aufenthalts wird die Ausreise verweigert, Geldstrafen, Ausweisung und Einreisesperren können die Folge sein.
Hotelbuchungen sind ohne gültiges Visum nicht möglich.

Die polizeiliche Anmeldung muss innerhalb von sieben Werktagen erfolgen und wird üblicherweise vom Hotel oder Gastgeber erledigt. Es wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und dem abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu kopieren und sicher aufzubewahren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.

Vor einer Reise wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Auslandsregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall erreichen und unterstützen. Mehr Infos zur Auslandsregistrierung

Anreise

Vor Ort

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 oder über die ÖAMTC Reise-App angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. Das Team der Schutzbrief-Nothilfe ist auf jede Art von Notfall vorbereitet und organisiert die passende Hilfeleistung
Mehr Infos zum Schutzbrief

Inklusive Organisation von Telemedizin

Im Krankheitsfall im EU-Ausland sprechen Sie kostenlos und online mit einer Ärztin bzw. einem Arzt in Österreich.
Mehr Infos zu Telemedizin

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 112
  • Polizei: 112
  • Rettung: 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
  • Touristenpolizei St. Petersburg: +7 812 3030 555

 ÖAMTC Tipp

Notrufnummern vor Reiseantritt im Mobiltelefon speichern.

 Unfall im Ausland - was tun ?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier nachstehend als Download.