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Bosnien und Herzegowina

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Sarajewo
Fläche 51.129 km²
Einwohner ca. 3,8 Mio.
Kfz-Kennzeichen BIH
Stromspannung Reisestecker nicht erforderlich
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +387
Sprache Bosnisch, Kroatisch, Serbisch
Währung Konvertible Mark
EU-Land Bosnien und Herzegowina ist kein Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer

Wetter

Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Ausreise mind. noch 3 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Aufenthalte bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise sind ausreichende finanzielle Mittel (pro Aufenthaltstag und Person 150 BAM bzw. ca. 75 EUR) in bar (BAM oder EUR) oder eine Kreditkarte nachzuweisen.

Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen müssen sich Touristen innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle anmelden (erfolgt in der Regel durch das Hotel). Die Gebühr beträgt 10 BAM (ca. 5 EUR). Bei privaten Nächtigungen muss die nächstgelegene Behörde mit einer Meldestelle aufgesucht werden (Reisepass/Personalausweis mitnehmen).

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, müssen eine Einverständniserklärung mitführen. Die Unterschriften müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Bei unterschiedlichen Familiennamen ist auch die Geburtsurkunde mitzuführen. Eine Vorlage für die Einverständniserklärung finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Österreichischer Führerschein, Zulassungsschein und bei Bedarf Benützungsbewilligung (beim ÖAMTC erhältlich) werden benötigt. Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein gelten nur in Österreich. Empfohlen wird zusätzlich die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts.

Rückreise nach Österreich

Für die Rückreise nach Österreich gelten die Richtmengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at

Souvenirs

Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at

Wichtig

Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme oder Durchfuhr von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, besonders bei Transit über Nicht-EU-Länder, wenden Sie sich an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch für die Reise finden Sie hier. Weitere Tipps gibt es im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

Klima Sarajevo, Bosnien & Herzegowina

JÄN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ
Temperatur 0.29° 1.99° 5.53° 10.87° 14.98° 19.12° 20.61° 20.49° 15.46° 11.04° 6.38° 0.89°
max. Temperatur 2.38° 4.48° 6.74° 12.48° 16.28° 21.27° 22.31° 22.62° 16.65° 12.51° 8.42° 2.3°
min. Temperatur -1.79° -0.5° 4.31° 9.27° 13.68° 16.97° 18.9° 18.36° 14.27° 9.58° 4.34° -0.51°
Sonnenstunden 1.84 2.99 4.05 5.08 6.18 6.9 8.27 7.68 6.22 4.8 2.71 1.31
Regentage 10 11 9 10 11 9 7 6 7 8 8 9
Temperatur max. Temperatur min. Temperatur Sonnenstunden Regentage
JÄN 0.29° 2.38° -1.79° 1.84 10
FEB 1.99° 4.48° -0.5° 2.99 11
MÄR 5.53° 6.74° 4.31° 4.05 9
APR 10.87° 12.48° 9.27° 5.08 10
MAI 14.98° 16.28° 13.68° 6.18 11
JUN 19.12° 21.27° 16.97° 6.9 9
JUL 20.61° 22.31° 18.9° 8.27 7
AUG 20.49° 22.62° 18.36° 7.68 6
SEP 15.46° 16.65° 14.27° 6.22 7
OKT 11.04° 12.51° 9.58° 4.8 8
NOV 6.38° 8.42° 4.34° 2.71 8
DEZ 0.89° 2.3° -0.51° 1.31 9
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Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Hinweis: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Lassen Sie sich vor der Reise einen internationalen Urlaubskrankenschein (A/BiH 3 Formular) ausstellen. Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird empfohlen.

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 160 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Im Norden

  • Zupanja/Orasje: Richtung Tuzla; die Fähre über die Save wurde durch eine Brücke ersetzt
  • Svilaj: zwischen Slavonski Brod und Zupanja
  • bei Okucani: Richtung Banja Luka (Republika Srpska)
  • bei Slavonski Brod

Im Westen

  • Licko Petrovo Selo (zwischen Plitvice und Bihac).

Im Südwesten

Sechs weitere Grenzübergänge im Hinterland der dalmatinischen Küste im Raum Split - Makarska - Ploce, z.B. Vinjani Donji (bei Imotski), Mali Prolog (bei Ljubuski) und Metkovic (diese drei Grenzübergänge können für die Anreise nach Medjugorje benützt werden).

Klek und Zaton Doli: hier wird an der dalmatinischen Küstenstraße zwischen Makarska und Dubrovnik kroatisches Gebiet auf wenige Kilometer durch bosnisch-herzegowinisches Territorium unterbrochen (Hauptort Neum):
die Durchfahrt ist problemlos, aber gelegentlich werden die Reisepässe kontrolliert.

Vor Ort

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw: Warndreieck, Abschleppseil (3-5 m), Reservereifen oder Reifenreparaturset

Parken

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

  • 0,3 Promille
  • 0,0 Promille bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie für Personen unter 21 Jahren

Radfahrer

Für Radfahrer ab 12 Jahren besteht Helmpflicht.

Winterausrüstung

Winterreifen: Von 1. November bis zum 1. April gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. In diesem Zeitraum müssen bei allen Fahrzeugen (ausgenommen Motorräder) 4 Winterreifen (M+S Kennzeichnung) montiert sein. Alternativ ist bei schnee- oder eisbedeckten Straßen auch die Verwendung von Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) mit Schneeketten auf den Antriebsrädern erlaubt.
Schneeketten: Die Verwendung ist erlaubt, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern, kann aber auch mittels Beschilderung vorgeschrieben werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Telefonieren: Motorradfahrer, die während der Fahrt mit Kopfhörern telefonieren, und Fußgänger mit Kopfhörern müssen mit Strafen rechnen.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download: