Kenia
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Nairobi |
Fläche | 580.367 km² |
Einwohner | 57,5 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | EAK |
Netzspannung | Reisestecker wird empfohlen (beim ÖAMTC erhältlich). |
Zeit | MEZ plus 2 Stunden; während der europäischen Sommerzeit: MEZ + 1 Stunde |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +254 |
Sprache | Englisch, Kishwahili |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | Kenia-Schilling |
Nachbarländer |
Wetter
Vor der Reise
Reisepass
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Einreise mind. 6 Monate gültigen Reisepass.
Electronic Travel Authorization
- Die elektronische Reisegenehmigung (eTA - Electronic Travel Authorization) ist für alle Reisenden verpflichtend. Eine eTA ist eine Reiseerlaubnis, die von der Regierung der Republik Kenia genehmigt wird. Eine eTA bestimmt aber nicht, ob ein Reisender nach Kenia einreisen darf. Die Einwanderungsbeamten entscheiden bei der Ankunft der Reisenden über die Zulässigkeit.
- Das System ist sehr fehleranfällig und es werden zahlreiche Probleme, insbesondere bei der Zahlung, gemeldet. Es wird empfohlen, es mehrfach (eventuell mit anderen Kreditkarten) zu versuchen. Bei der Einreise muss ein Ausdruck der Reisegenehmigung vorgelegt werden.
- Jeder Reisende muss vor Reiseantritt eine eTA beantragen. Es ist zwingend erforderlich, die offizielle Website der Regierung zu verwenden, um Ihren Antrag einzureichen. Anträge, die über Websites Dritter eingereicht werden, werden automatisch abgelehnt. Bei Kindern unter 18 Jahren ist der Erziehungsberechtigte, ein Elternteil oder eine erwachsene Begleitperson für das Ausfüllen des Antrags verantwortlich.
- eTA-Anträge für Kenia sollten mindestens 3 Tage vor Reiseantritt eingereicht werden, um ausreichend Zeit für die Genehmigung zu gewährleisten. Reisende können ihre Anträge bis zu 3 Monate vor Reiseantritt einreichen. Es wird dringend empfohlen, dass Reisende einen Antrag stellen, sobald sie ihre Unterkünfte und Flugtickets gebucht haben.
- Details zum East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda, können bei der kenianischen Botschaft erfragt werden: siehe unten "Wichtige Kontakte".
Hinweis:
- Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreise-Ticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
- Bei Reisen aus einem Gelbfiebergebiet (auch Zwischenstopps von über 12 Stunden) ist eine gültige Gelbfieberimpfung vorzuweisen.
- Wenn Sie regelmäßig nach Kenia reisen oder mehrere Reisen geplant haben, empfiehlt es sich, die mobile App "Kenya Travel Authorization" herunterzuladen. Hier können Reisedokumente und das eigene Profil gespeichert werden, um sie für zukünftige Reisen wiederverwenden können.
- Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Außenministerium oder die österreichische Botschaft darüber vorher unterrichtet werden. Rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Ihres Ziellandes. Bei illegalem Aufenthalt (selbst bei Ablauf des Visums) bzw. Fehlen einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis ist eine Inhaftierung/ Deportation nicht ausgeschlossen.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise vom ÖAMTC ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort.
Reisen mit eigenem Kfz in Afrika
Über notwendige Dokumente, Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen informiert der ADAC.
Reisen mit dem Mietwagen
Informationen zu erforderlichen Dokumenten bei Reisen mit dem Mietwagen finden Sie in der Kategorie Mietwagen.
Rückreise nach Österreich
Es gelten die Zollfreigrenzen für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land.
Mehr Infos beim Bundesministerium für Finanzen
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos über das internationale Artenschutzabkommen CITES
Wichtig
Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, wenden Sie sich bitte an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.
Beachten Sie bitte, dass die Einfuhr und das Mitführen von Gegenständen, die in Österreich erlaubt sind, in anderen Ländern verboten oder nur unter Einschränkungen erlaubt sein kann. Das gilt insbesondere für Produkte, die dem Suchtmittel- oder Waffengesetz unterliegen können (z.B. CBD-Produkte, Pfefferspray usw.).
Vor einer Reise wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Bei allgemeinen Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen: +43 1 90115 3775
- Bei Notfällen im Ausland: +43 1 90115 4411
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.

Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Downloads
ÖAMTC Mietwagen-ChecklisteKreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, da auf der Kreditkarte eine Kaution hinterlegt wird.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Reiseversicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport und vielem mehr bietet der ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*
Mehr Infos zum Weltreise-Krankenschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Vor Ort
Bankomatkarte freischalten lassen
Durch die Sicherheitsfunktion "GeoControl" sind österreichische Bankomatkarten außerhalb Europas automatisch gesperrt. Um während der Reise Bargeld beheben zu können, muss die Bankomatkarte bei der Bank freigeschaltet werden.