Wissen Sie wann Ihr Pickerl fällig ist? Vermeiden Sie unangenehme Folgen bei Vergessen, das Pickerl zu erneuern. Lassen Sie sich ganz einfach an die Fälligkeit Ihres Pickerls durch unseren elektronischen Pickerl-Erinnerungsdienst erinnern.
Berechnen Sie hier, wann das Pickerl bei Ihrem Fahrzeug fällig ist
Zur Berechnung der Pickerlfälligkeit ihres Fahrzeuges geben Sie bitte folgende Daten an:
Kategorie
Historische Fahrzeuge müssen einen gültigen Eintrag "historisches Kraftfahrzeug" in Typen- bzw. Zulassungsschein besitzen.
Datum Erstzulassung
Letzte Pickerllochung
Die Berechnung der Pickerlfälligkeit hat folgendes Ergebnis gebracht:
Das Pickerl für Ihr Fahrzeug ist im fällig.
Frühester Zeitpunkt:
Spätester Zeitpunkt:
Ihre Vorteile der §57a-Begutachtung
Objektiv, kompetent, rasch und kostengünstig: An den Standorten des ÖAMTC können unsere Mitglieder ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz begutachten lassen. Sprich: das „Pickerl“ machen lassen. Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten.
Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
Durch exaktes Terminmanagement brauchen Sie nicht einen Tag lang auf Ihr Fahrzeug zu verzichten
ÖAMTC Techniker geben Ihnen genau die Information, die Sie für Ihr Fahrzeug brauchen
Die ÖAMTC Prüfdienstleistungen
Ihr Fahrzeug ist beim Club in besten Händen. Erfahrene und hochqualifizierte ÖAMTC Techniker prüfen mit modernsten Diagnosegeräten und geben Ihnen objektive Antworten zum Zustand Ihres Fahrzeugs. Mit dem Prüfbericht und persönlichen Informationen können Sie selbst über die nächsten notwendigen Schritte entscheiden, im Reparaturfall Ihrer Werkstätte exakte Aufträge erteilen und somit Kosten sparen. Das bringt Sicherheit im Umgang mit Werkstätten, beim Fahrzeugkauf und auf der Straße.