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Querparken

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Gut gemeint ist nicht immer gut.

Grafik von 5 parkenden Autos auf einer Wiese, 3 davon stehen etwas quer gestellt.
© ÖAMTC auto touring / P. Scharnagl
Querparken

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Querparken - Wenn gute Absichten teuer werden

Sie achten beim Parken Ihres Pkw primär auf eine bestmögliche Ausnützung des vorhandenen Platzes? Das könnte Ihnen - wie Herrn W. - zum Verhängnis werden. 

Parallel

Zum Fahrbahnrand und auf der Fahrbahn, platzsparend: So ist ein mehrspuriges Fahrzeug nach der StVO abzustellen, wenn nichts anderes vorgegeben ist. Oft stehen aber jahrelang Pkw im etwa rechten Winkel zum Fahrbahnrand, also senkrecht oder schräg, und nichts passiert – ein Recht zum Falschparken erwirbt man dadurch nicht.

Schräg

Leider beliebt auf Schotterstreifen und Wiesen, weil so mehr Pkw Platz finden. So auch der Pkw von Herrn W. und, „weil es auch alle anderen gemacht haben“, argumentierte er. Zulässig ist das aber nur, wenn Bodenmarkierungen oder Schilder das vorgeben. Dann muss so geparkt werden.

Fall

Ein verbotenes Parken kann auch andere Folgen nach sich ziehen, etwa wenn dabei eine Grünanlage benutzt wird. Dann drohen gleich zwei Strafen, etwa in Wien und St. Pölten. Zudem könnte besonders beim unerlaubten Parken in einer fremden Wiese eine Besitzstörung vorliegen.

Organmandat

36 Euro wollte die Behörde von Herrn W. für seinen Verstoß. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und der "günstigen" Organstrafverfügung riet der ÖAMTC-Jurist zur Bezahlung. Die Strafe könnte sonst höher ausfallen und Herr W. als "Täter" behördlich erfasst sein.

Tipp

Besonders bei Organstrafverfügungen und Anonymverfügungen muss gut überlegt werden, das Verfahren zu führen, weil die per Bescheid verhängte Strafe deutlich höher ausfallen könnte. Apropos: Organstrafverfügungen kosten in Wien seit Anfang des Jahres bereits € 50,–.

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Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. In Notfällen auch am Wochenende, Feiertagen und in der Nacht: 01 2512000. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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