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Falsche Einbahn

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Was macht eine Straße zur Einbahn?

Grafik von zwei Autos auf einem Kundparkplatz, die beide auf eine Kreuzung zusteuern.
© ÖAMTC
Unfall am Parkplatz

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Was macht eine Straße zur Einbahn?

Auf einem Kundenparkplatz fuhr Herr M. in eine Kreuzung ein; von links näherte sich ein anderer Pkw. Da sich beide im Vorrang wähnten, hielt keiner von ihnen an - es kam zur Kollision.

Ablehnung

Die gegnerische Versicherung wollte den Schaden von Herrn M. nicht ersetzen: Da er eine mittels weißer ­Bodenmarkierung (Pfeil) gekennzeichnete Einbahn missachtet hätte, sei er schuld am Unfall. Er hätte in die Kreuzung nicht einfahren dürfen. „Stimmt das?“, fragte er den Club-Juristen.

Richtungspfeil

Tatsächlich befand sich im von Herrn M. genutzten Straßenzug ein weißer Pfeil am Boden, wie man ihn vor Kreuzungen zur Einordnung für die Weiterfahrt kennt. Dieser Pfeil zeigte gegen die Fahrtrichtung von Herrn M. Was es aber nicht gab, war das Verkehrszeichen „Einbahn“ am Beginn des von Herrn M. befahrenen Straßenstücks oder eine sonstige Regelung, die M. schon das Befahren verboten hätte.

Rechtsprechung

Laut Höchstgericht bewirkt nur das Verkehrszeichen „Einbahnstraße“ (weißer Pfeil auf blauem Hintergrund) oder ein Richtungspfeil vor einer Kreuzung eine vorgeschriebene Fahrtrichtung. Mit einer erst im Zuge des betreffenden Straßenzugs angebrachten „Pfeilmarkierung“ kann eine bestimmte Fahrtrichtung nicht vorgegeben werden. Es gelten hier vielmehr die allgemeinen Vorrangregeln. Herr M. war daher als Rechtskommender im Vorrang und bekam nach der Intervention bei der gegnerischen Versicherung unter Verweis auf die erwähnte Entscheidung seinen gesamten Schaden ersetzt.

Tipp von ÖAMTC-Jurist, Dr. Nikolaus Authried

Auf vielen Parkplätzen finden sich solche irreführenden Markierungen auf der Fahrbahn. Um Unfälle zu vermeiden, sollte man hier besonders defensiv fahren.

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