Reise-Ratgeber

Park-Dschungel österreichischer Nachbarländer

Club gibt Tipps rund ums Parken für zehn beliebte Urlaubs- und Ausflugsziele der Österreicher

Ob Städtereise oder Einkaufsbummel – viele Österreicher zieht es im Frühjahr regelmäßig mit dem Auto ins benachbarte Ausland. Immer wieder erhält der ÖAMTC Fragen und Beschwerden zu verwirrenden Parksituationen sowie zu vermeintlich ungerechtfertigten Parkstrafen in einigen Städten dieser Länder. Der Club ist der Problematik nun auf den Grund gegangen und hat die Situation in zehn Städten rund um Österreich begutachtet. Dabei haben sich einige skurrile Eigenheiten herausgestellt: In Venedig etwa muss man in Parkhäusern den Autoschlüssel abgeben oder im Auto stecken und das Fahrzeug unversperrt lassen. In Bratislava ist sportliche Kondition von Vorteil: Hier können Parkscheine nämlich nur direkt bei einem Parkwächter erworben werden, den man erst einmal finden muss. Der ÖAMTC liefert einen Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse.

Prag

In der Innenstadt gibt es drei Parkzonen: blaue (ausschließlich für Einwohner und Lieferanten), orange (zwei Stunden maximale Parkdauer) und grüne (sechs Stunden maximale Parkdauer). Die Beschilderung für die jeweiligen Zonen ist durch einen farbigen Streifen am Verkehrszeichen sowie am Parkautomaten erkennbar. Es ist unbedingt darauf zu achten, in welcher Zone man das Auto abstellt. Die Strafe für Falschparken ist mit 78 Euro ziemlich hoch angesetzt.

Brünn

Das ÖAMTC-Urteil zur Parksituation in Brünn fällt durchwegs positiv aus. Die Parkplätze sind gut beschildert, Parkscheine werden bei einem Parkautomaten gelöst. Dieser ist zwar nur auf Tschechisch beschrieben, die Symbole sind jedoch eindeutig. Die Automaten funktionieren nur mit Münzgeld, daher sollte man immer genügend Kleingeld dabei haben.

Bratislava

Der Kauf der für die Kurzparkzone in der Innenstadt nötigen Parkscheine gestaltet sich schwierig. Parkscheine müssen nämlich persönlich bei den Parkwächtern gekauft werden. Diese Besonderheit ist allerdings nicht auf den Verkehrsschildern beschrieben. Es gilt, den Parkwächter schneller zu finden, als dieser das noch parkscheinlose Auto. Die Parkwächter halten sich meist in der Nähe der Parkplätze auf und tragen gelbe Warnwesten.

Budapest

In der ungarischen Hauptstadt wird besonders streng kontrolliert. Will man Strafen wegen Falschparkens vermeiden, sollte man genau auf die Beschilderung achten. Budapest ist in mehrere Parkzonen eingeteilt, die sich nach der Parkdauer und nach den Kosten pro Stunde unterscheiden. Parkscheine können an Automaten gelöst und fast ausnahmslos mit Münzen bezahlt werden.

Sopron

Der Club rät, in Sopron in Parkhäusern zu parken. Hier kann günstiger und länger geparkt werden als in den Kurzparkzonen in der Innenstadt. Sowohl Parkhäuser als auch Kurzparkzonen sind ausreichend verständlich beschildert, oft auch auf Deutsch. Parkscheine für Kurzparkzonen werden via Parkautomat bezahlt. Dieser akzeptiert neben Forint-Münzen auch Bankomatkarten und ist in Deutsch bedienbar.

Ljubljana

Über die Parksituation in Ljubljana kann man sich übers Internet gut vorab informieren (www.lpt.si/en). Auch vor Ort findet man sich gut zurecht. Die Schilder sind jenen in Österreich sehr ähnlich, weshalb sie trotz Sprachbarriere leicht verständlich sind. Bezahlt wird in der Kurzparkzone an Parkautomaten. Auch in Ljubljana gilt es, ausreichend Kleingeld dabei zu haben, denn die Bezahlung erfolgt ausschließlich mit Münzen (ausgenommen sind 2-Euro-Münzen), Wertkarte oder per Handy.

Venedig

In der Lagune von Venedig stehen – anders als am Festland – nur Parkhäuser zur Verfügung. In vielen muss man den Autoschlüssel stecken und die Türen geöffnet lassen, da die Autos je nach Platzbedarf von den Angestellten innerhalb des Parkhauses umgeparkt werden. Es kann also durchaus vorkommen, dass man sein Auto nicht mehr an jenem Ort vorfindet, an dem man es zurückgelassen hat. Diese Regelung in den Parkhäusern geht auf eine Sicherheitsverordnung aus dem Jahr 1934 zurück. Wer die dubiose Praxis hinterfragt oder sich weigert, wird mitunter des Parkhauses verwiesen. Für im Wagen gelassene Gegenstände oder Schäden am Auto wird keine Haftung übernommen. Man sollte sich unbedingt vergewissern, dass die Parkplatzeinweiser auch tatsächlich zum Personal gehören – erkennbar durch Namensschilder oder entsprechende Dienstkleidung. Eine Bestätigung der Übernahme des Wagens stellt kaum ein Parkhaus aus. Wem das Risiko zu groß ist, der sollte am Festland oder in einem Parkhaus auf der Insel Tronchetto in der Lagune von Venedig (nur wenige Minuten vom Piazzale Roma entfernt) parken und für die Fahrt in das historische Zentrum von Venedig auf Öffis umsteigen.

Triest

Die Bezahlung der Parkgebühren für die Kurzparkzonen erfolgt über Parkautomaten (auch in Deutsch bedienbar) mit Münzen oder Wertkarte.

Udine

Wie auch in Sopron ist hier das Parken in Parkhäusern günstiger als in der Kurzparkzone (gekennzeichnet durch blaue Bodenmarkierungen). Die Kurparkzonen-Gebühren werden an Parkautomaten mit Münzen bezahlt. Die Bedienung erfolgt in mehreren Sprachen, darunter auch Deutsch.

München

In München sollte man ganz genau darauf achten, in welchem Stadtteil man sich befindet. Straßenabschnitte mit "Bewohnerparken" sind von 9 bis 23 Uhr für Anrainer mit Parkausweis reserviert. In jenen mit "Mischparken" dürfen Bewohner kostenlos parken, Besucher müssen ein Ticket erwerben. In Kurzparkzonen ist das Parken für alle kostenpflichtig und maximal 2 Stunden erlaubt. Für Reisen nach Deutschland gilt generell: Vorsicht bei Parkscheiben! Wie diese auszusehen haben, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung festgelegt. Ausländische Parkscheiben werden in der Regel zwar toleriert, dem Club liegen jedoch Beschwerden vor, dass es dennoch zu Problemen gekommen ist. Besser ist es, sich in Deutschland eine Parkscheibe zu besorgen, die der deutschen Norm entspricht.

Strafen aus dem Ausland – Recht auf Info in verständlicher Sprache

Wer übrigens glaubt, dass Strafzettel aus dem Ausland ignoriert werden können, irrt. Spätestens bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland kann die Strafe eingefordert werden. Außerdem können offene Auslandsstrafen von den österreichischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden. Sobald man einen ausländischen Strafzettel im Postkasten vorfindet, sollte man zur Klärung der Zahlungsverpflichtung mit der ÖAMTC-Rechtsberatung Kontakt aufnehmen. Beim Club kann auch ein Musterbrief angefordert werden, mit dem fremdsprachige Strafzettel retourniert werden können. In Europa hat nämlich jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren.